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Danke für die Info. Das erscheint mir eine gute Alternative!
BTW, die Heckscheibe war in dem Gesamtpreis doch enthalten? |
Hi,
Komplettes Verdeck mit Himmel und natürlich auch Scheibe. Grüße Matthias |
Besten Dank at all!
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Zitat:
Die behaupten auf Grundlage der Stellungnahme des Sachverständigen allen Ernstes, dies wäre ein "ereignisfremder Betriebsschaden, der im Laufe der Betriebszeit allmählich durch das Öffnen und Schliessen" enstanden wäre. Ohne Worte. Versicherer ist übrigens der HDI. Von denen ist also abzuraten. Definitiv ist die Beschädigung auf einmal eingetreten. Werde deshalb wohl den Rechtsweg bestreiten. Gibts hier Juristen, die dazu vorab Tipps beisteuern können oder ggf. ein passendes Urteil zur Hand haben? Danke. |
Hi,
so hart das auch ist, aber warum sollte die TK so einen Schaden übernehmen??? Meiner Meinung nach ist das Gutachten in Ordnung. TK würde dann zahlen, wenn das Verdeck zum Beispiel bei Sturm- oder Brandschaden beschädigt wurde oder bei einem Diebstahlsschaden (evtl. Vandalismus, wenn inklusiv), wobei nicht allein eine Verdeckbeschädigung geschah, sondern tatsächlich Teile des Fahrzeugs gestohlen wurden - das Verdeck also zum Zugang beschädigt wurde. Nach 10 Jahren ist halt die Lebensdauer von gummierter Textilhaut und PVC-Scheibe auch mal zu Ende. Die Benutzungsspuren wird jeder Sachverständige eindeutig auslegen können. Das Einkleben der PVC-Scheibe ist nicht so tragisch, man braucht halt die Metallschablonen, um die Verklebung ohne Verspannung hinzubekommen. Aber es sind bei dem Verdeck ja noch viele weitere 'Verschleissteile': Spanngummis, Spannseile, Innenhimmel und die Dachhaut selbst. Wenn so ein Verdeck regelmäßig seinem Zweck entsprechend benutzt wird, dann wird das Material an bestimmten Auflagepunkten einfach verschleissen - Reifen nutzen sich ja auch ab. Und da kalkuliert man den Verschleiß ja auch ein - genauso ist's eigentlich bei einem Cabrio mit dem Dach. Ich habe mein zweites Dach drauf (Bj. 94) und das jetzige sieht schon echt nach 'Rag Top' aus - ist also auch bald mal wieder fällig. Sorry, wenn's nicht angenehm ist, aber ein genutztes Fahrzeug hat bestimmte Folgekosten. Gruss Volker |
Na ja, die Heckscheibe ist am Verdeckrahmen definitiv gebrochen und dann weiter eingerissen. Das fällt normalerweise unter Glasbruch, auch bei "Plexiglas".
M.E. will sich der Versicherer nur drücken. Zumindest die anteilige Übernahme für den Heckscheibenersatz wäre m.E. regulär. Mal sehen was die Rechtsschutz nächste Woche sagt. |
Für zukünftig ähnlich Betroffene:
Die Versicherung hat seinerzeit nach Einschaltung eines Rechtsanwaltes gezahlt! Dach ist jetzt neu :) |
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