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Wolfman36 25.05.2008 05:47

Moin Freunde,

grundsätzlich ist es so, dass die Polizei sehr wohl dazu befugt ist. Theoretisch brauchen die da nicht mal den Staatsanwalt für. Wird aber sicherlich mit selbigem abgestimmt gewesen sein. Wenn ich den Artikel richtig las, hat sich das ganze in Bayern abgespielt. In jedem Bundesland gibt es ein sog. Polizeiaufgabengesetz.

In diesem Fall nehmen wir uns das bayerische zur Hand und lesen den §25 durch.

"Gefahrenabwehr" heißt das Zauberwort.

Vorangegangene Verstöße sind hierzu nicht erforderlich. Bei Sachverhalten, denen Verstöße vorangingen, können die sogar soweit gehen, die Sache endgültig einzuziehen und zu versteigern.

Obirah 993-4S 25.05.2008 07:08

Zitat:

Zitat von Uli911 (Beitrag 135176)
ich nehme mal an, die zuständigen Herrschaften von der Staatsanwaltschaft und der zuständigen Polizeibehörde haben sich ein wenig über Art und Ablauf der Veranstaltungen des Veranstalters erkundigt.

Jo, aber dann müssten die ja schon einen Insider gehabt haben... was aber durchaus möglich ist....

Muss ich mir jetzt sorgen für die nächste PoT machen? :eek: ;) Vielleicht werden unsere Autos auch alle am Treffpunkt beschlagnahmt?! :o :p

Grüße
Frank

Turboporschi 25.05.2008 09:09

Beim letzten Treffen, hat die Polizei ja auch schon auf uns gewartet.... um Ehreneskorte zu stellen:smile:


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