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Zitat:
Ebenso die Kupplung. Wenn es denn so ist, hat hier jemand m.E. den Wagen noch schnell vor anstehen teurer Reparaturen verkloppt. Das bei Privatverkauf ein Gewährleistungsanspruch bei einem 12 Jahre alten Wagen schwierig wird, steht außer Frage. |
Guten Morgen.
eben deshalb empfiehlt sich ja eine genaue Durchsicht durch einen Kenner der Materie VOR dem Kauf. Was vorher und nachher war, daran scheiden sich die Geister. Ein Kupplung z.B. kann man innerhalb von Minuten durch drei, vier brachiale Beschleunigungstests verrauchen lassen, was jeder Sachverständige weiss. Mein Einwand eben deshalb, um keine großen Erwartungen auf Regress zu wecken. Und da wir den Preis nicht kennen: Vielleicht ist es trotz dieser Punkte ein guter Kauf. Freundliche Grüsse. |
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