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Mit Lack runterschruppen wär ich vorsichtig - habe hier schon Mecker bekommen, weil ich zu grob war.
Beim zerlegten Wagen (Dichtungen sauber raus), ohne Rostentfernung durch Lackierer, mit Spachtelnacharbeit durch Lackierer (gezinnt habe ich selbst), ohne Innenarbeit waren bei meinem in L908 grandprix-weiß (alle Chemie von DUPONT) im Jahr 2002 genau 2000 Euro incl. MWSt. fällig. Ein Angebot über 1850 Euro hatte ich auch, der Lackierer hatte bei meiner Anfrage aber einen hohen Zeitbedarf (>3Monate) genannt. |
mecker vom lacker
er würde das entlacken auch nur unter seiner aufsicht tolerieren... halt in einer ecke seiner top ausgestatteten werkstatt.
die hausnummer die er aufrief lag zwischen 3 und 3,5 ... was ich schon heftig finde. welche arbeiten und lackschichten hat man denn bei dir "verbaut"? zum ursprünglichen thread, würde ich glaube ich bei einem metalliclack den versuch einer teillackierung - bei einer guten lackiererei - eingehen. in eine "markenwerkstatt" bekommen mich keine 10 pferde mehr, aus diversen gründen... :mad: |
Zitat:
... dann will die Versicherung die Reparaturrechnung sehen !!! 1. Keine Rechnung (anderweitiger Nachweis) = keine Mehrwertsteuer. 2. Rechnungsbetrag billiger als lt. Gutachten (darauf wollen ja alle hinaus) = Versicherung verrechnet den Nutzungsausfall mit den überzahlten Repara- turkosten gem. Gutachten. Fazit: die (Versicherungen) sind doch nicht blöd ! Außerdem sind die arm und müssen sparen (für den nächsten Verwaltungs-Wolkenkratzer) Gruß UP1211 |
@Guido,
mit diesen Treffen sieht´s bei mir immer schlecht aus mit der Zeit, ich hab´ halt vieeeel Arbeit (muss ja ordentlich arbeiten... :D ) und die Family (Frau / Hund) fordert auch ihr Zeitkontingent ein... Ich denke wir sehen uns eher mal in der Eifel.. :D :D :D Up211 hat übrigens recht: Keine Rechnung, keine MwSt. (weil diese ohne Rechnung auch nicht angefallen ist) Mit dem Nutzungsausfall isses anders, da muss nur die Reparatur an sich (Bilder) nachgewiesen werden. Ich hab´ übrigens in solcher Sache schon erfolgreich gegen die H(*beeeeep*)K prozessiert, im Falle eines nicht fahrfähigen Unfallschadens, bei dem die Versicherung 3 Wochen keine Rep.-Freigabe erteilt hatte. SIE MUSSTEN ZAHLEN (4 Wochen)! :) @eso: Wenn Dir soviel daran liegt, lass dir eine Komplettlackierung machen und schachere halt ein bischen mit der Werkstatt, dann sollen Sie den Unfall mit der Versicherung abrechnen und Du zahlst halt noch etwas ´drauf. Wichtig ist, daß die Arbeit ordentlich ist, da sollte man nicht auf 100 Euro schauen. Die meisten freien Betriebe haben auch kostenlose Ersatzwagen, ist alles Verhandlungssache... |
Mit dem Nutzungsausfall isses anders, da muss nur die Reparatur an sich (Bilder) nachgewiesen werden.
Ich hab´ übrigens in solcher Sache schon erfolgreich gegen die H(*beeeeep*)K prozessiert, im Falle eines nicht fahrfähigen Unfallschadens, bei dem die Versicherung 3 Wochen keine Rep.-Freigabe erteilt hatte. SIE MUSSTEN ZAHLEN (4 Wochen)! was waren das denn für umstände? |
hallo,
zuerst : Zitat:
der eine nimmt ca : 2500-2800 ggf+ mwst :rolleyes: der andere ca 1800. wenn meiner mal fällig ist werde ich ihn zu dem ersteren bringen, man sieht den unterschied (ich jedenfalls,manche behaupten ich wäre ein pingeliger hund) :D @ dirk, Zitat:
Zitat:
vorliegt. mwst gibbet dann aber trotzdem nicht. @ rook, Zitat:
wenn du dir erst 2 wochen lang überlegst was du willst und dann die ganze zeit bezahlt haben willst : fehlanzeige ! guido |
@ Guido: Genau zu dieser Problematik habe ich eine Frage.
Meine Freundin hatte vorhin eine Begegnung mit einem Laster (er ihr hinten rauf). Ich habe den Wagen noch nicht gesehen aber der Kofferraum geht kaum noch zu.... Hab gleich mal bei einer Werkstatt angerufen und die wollten mir weiß machen, dass ein Anspruch auf einen Leihwagen erst bei Reparaturbeginn besteht. Da die sehr wahrscheinlich wohl Teile bestellen müssen, würde die Lieferzeit seiner Meinung nach nicht dazu zählen (Als Anspruch auf Leihwagen) und wäre persönliches Pech :rolleyes: . Die Allianz sagt wenn der Wagen nicht mehr fahrbereit ist, besteht auf jeden Fall Anspruch auf Leihwagen und zwar sofort. Wer stellt den die "Fahrbereitschaft" überhaupt fest? Sie brach halt immer ein Auto und kann da nicht lange auf einen Gutachter warten..... Deine Meinung.... Gruß Philipp |
@roook:
Unklare Schuldfrage (19jähriger GTI Fahrer biegt links ab... LOL), und die Vers. hat erst nach 3 Wochen überhaupt vorbehaltlich eine Rep.Freigabe erteilt. Geschädigte war meine Frau mit´m 740i, die Werkstatt war zufällig ich. :D ... und der Anwalt, der das durchgeboxt hat ein sehr zufriedener Kunde von mir. :D :D :D |
hi zusammen,
also den zustand des fzg. stellt der sachverständige bei der besichitgung fest. es geht hier von "verkehrssicher über fahrbereit bis zu schlepp/transportfähig" die versicherung veranlasst i. d.R. eine nachbesichtigung des reparierten Fzg., wenn nach einer fiktiven Abrechnung ein Nutzungsausfall geltend gemacht wird. hierbei hat der sachverständige festzustellen, ob nach gutahcten repapriert wurde, dann gibts ausfall für die im GA festgelegte reparaturdauer für eine fachgerechte Reparatur. wurde nicht fachgerecht repariert, hat der Sachverständige (im Rahmen der nachbesichtigung) eine Reparaturdauer für die vorliegende reparatur festzulegen. So schauts aus, Jungs :) ;) schönen Gruß, christian |
hallo phillip,
Zitat:
andere werkstatt suchen ! vorausgesetzt das fahrzeug ist NICHT mehr verkehrssicher (im konkreten fall ist ein zerbröselter scheinwerfer schon grund genug !) gibt es den ersatzwagen bis das auto fertig ist und zwar ab schadentag. allerdings muss die werkstatt bei verzögerten ersatzteillieferungen diese belegen ! im übrigen würde ich in jedem fall einen anwalt einschalten, das erspart unnötigen ärger und schriftverkehr ! guido |
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