Elfertreff - Das 911 & Porsche Forum

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Torge 03.06.2004 09:23

Hi Christina
Hi Coyote911

das allerbeste habe ich neulich auf dem Kuhdam gesehen:

BLINKENDE VENTILKAPPEN !!!!
und das auch noch in neongrün (na ja wa ja auch ein alter 3er

Über Geschmack läßt sich eben nicht streiten

bis denne

GinTonic 03.06.2004 10:20

also isch, äh isch... hätt dann gänn wuästblingä!

raus hiä!

gruß häbbät!


MaxB 07.06.2004 13:38

[quote]Original erstellt von Bernd Andritzky:
[QB]Hallo beisammen!

Also das mit der Teilschuld hätte ich jetzt schon gerne mal definitiv geklärt (wo ist der Max??).

Grüss Dich Bernd,
war auf 2500m den Schnee knutschen :D . Hätte ja nicht gedacht, dass mich hier einer vermissen wird, bin ja immer am Rande einer Listenabmahnung ;) mit meinen fast off-toppics. Verkehr und UNfall ist zwar nicht so mein Ding (Kann man damit was verdienen? ;) ), kann aber, wenn's die Zeit erlaubt mal n'bisserl blättern und vielleicht etwas Licht ins Geschehen bringen.

Soweit aber schon die ersten Gedanken:
1. Von verschiedenen Zulassungsstellen, Tüv's oder Dekras wird ein und dasselbe Auto unterschiedlich beurteilt. Das ist nie ein Freifahrschein. Wenn's Probleme gibt, schlechtestensfalls ein Unfall, steht man mit seinem Auto selbstverantwortlich in der Beurteilung der aufnehmenden Polizei, der Versicherung(wollen nicht zahlen) und des Gerichts (auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand :mad: .
Erlaubt / nicht erlaubt /Schuld /Teilschuld? - Nur der Einzelfall ist entscheidend.
Aber, und das wissen die wenigsten, jeder, der im Straßenverkehr teilnimmt, stellt ein Betriebsrisiko dar. Daher wird in den wenigsten Fällen eine Teilschuld abzuwenden sein. Kommt ein möglicherweise konkret behinderndes (verwirrendes) rotes Blinklicht dazu, kann's schwer werden. Die grundsätzliche Gesetzeslage zum roten Blinklicht ist daher noch zu klären, auch, da ich selbst so ein rotes :D Blinklicht (US-Import) habe.
Grundsätzlich gilt aber, § 54 Abs. 3 StVZO "Als Fahrtrichtungsanzeiger sind nur Blinkleuchten für gelbes Licht zulässig".
Wohlgemerkt: Nicht Blinker oder Winker, wie Mama/i sagt , sondern Fahrtrichtungsanzeiger! :eek:
Die Ausnahmen sind zu suchen, vgl. auch die Nummerschider, die bei vielen Asien-Offroadern oder auch bei 11ern mit bubbles (die dicken Hörner nach US-Vorschrift) nicht der deutschen Norm entsprechen, da nicht passen.
Bonn dunkel
Max
Zu fast jeder gesetzlichen Vorschrift gibt es eine Ausnahme oder ein Argument gegen die direkte Anwendbarkeit :)

carrera87 07.06.2004 14:02

Genau- die sog. Gefährdungshaftung!
das wissen wirklich nur die wenigsten...

es gibt daneben dann noch die verschuldenshaftung, aber da müsst ich jetzt auch erst mal wieder nachlesen..

schönen gruß, christian

carrera87 07.06.2004 14:09

Gefährdungshaftung:

jeder Fzg.halter(fahrer) haftet für die Gefahren, die sich aus dem betrieb seines fzg. ergeben, auch ohne das ein konkretes verschulden vorliegt

Bsp. hochgeschleuderter stein in der scheibe des nachfolgenden wagens, da kann der "hochschleuderer" nix dafür, er haftet aber trotzdem für den angerichteten schaden.

MaxB 07.06.2004 14:18

@Christian - Dein Steinbeispiel ist schon zu konkret, Gefährdung voll nachvollziehbar, auch wenn nicht gewollt.
Krasser sind die gänzlich, für den Betroffenen, nicht nachvollziehbaren Vorgänge.
Allein schon als Teilnehmer im Strassenverkehr stellt man selbst eine Gefahr dar. Diese ist in der Schadenszurechnung zu berücksichtigen.
Bsp.: Ich stehe an der roten Ampel. Ein Trottel schläft und fährt mir rein. Ich als Teilnehmer des Strassenverkehr, obwohl korrekt bei rot stehend, stelle eine Betriebsgefahr dar und bekomme einen Teil des Schadens angerechnet. UNd das erkläre mal dem 82-jährigen Herrn mit Hut und der goldenen DAS-Plakette für 50 Jahre unfallfreies Fahren ;)
Bonn-Dunkel
Max

carrera87 08.06.2004 10:24

Servus Max,

Betriebsgefahr- genau so heißts.

haben das alles irgendwann mal in der Sachverständigenprüfung gehabt.

diese ganze Rechtslage ist ja auch der Grund , warums in Deutschland ohne Kfz-haftpflicht nicht geht, das ganze Zulassungssystem bei uns beruht ja mehr oder weniger darauf.

die 50 jahre unfallfreies fahren mit der goldenen HUK- oder wie auch immer plakette
erweiter ich gern auf 100 - verschnarchte Jahre am Steuer, :D :D , das sind ja meistens die "richtigen", die so nen aufkleber drauf haben....
ist´n beliebter Joke, den ich auch ganz gern bringe, da wird dann überlegt: 100+18 = 118 jahre, häähh... :confused: :confused:

in diesem sinne , schöne grüsse, christian


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