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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:<HR>Original erstellt von Rainer:
<STRONG> Die neue gesetzliche Regelung besagt doch folgendes, wobei es egal ist ob beim PZ oder freiem Händler gekauft: Garantiezeit für gebr. Fahrzeuge 1 Jahr. ... </STRONG>[/quote] Nicht Garantie, sondern Sachmangelhaftung. Im Grunde hast du natuerlich Recht. Nur wenn mir die Karre in der Zeit um die Ohren fliegt, wuerde ich Maengelansprueche lieber bei einem PZ geltend machen als beim Gebrauchtwagenfuzzi an der umgebauten Tanke. Ob es einem das zum Teil erhebliche Preispremium des PZ wert ist, muss natuerlich jeder selbst entscheiden. Ausserdem kann es natuerlich auch beim PZ Aerger geben. Gruss Uwe |
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