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@Christian - Dein Steinbeispiel ist schon zu konkret, Gefährdung voll nachvollziehbar, auch wenn nicht gewollt.
Krasser sind die gänzlich, für den Betroffenen, nicht nachvollziehbaren Vorgänge. Allein schon als Teilnehmer im Strassenverkehr stellt man selbst eine Gefahr dar. Diese ist in der Schadenszurechnung zu berücksichtigen. Bsp.: Ich stehe an der roten Ampel. Ein Trottel schläft und fährt mir rein. Ich als Teilnehmer des Strassenverkehr, obwohl korrekt bei rot stehend, stelle eine Betriebsgefahr dar und bekomme einen Teil des Schadens angerechnet. UNd das erkläre mal dem 82-jährigen Herrn mit Hut und der goldenen DAS-Plakette für 50 Jahre unfallfreies Fahren ;) Bonn-Dunkel Max |
Servus Max,
Betriebsgefahr- genau so heißts. haben das alles irgendwann mal in der Sachverständigenprüfung gehabt. diese ganze Rechtslage ist ja auch der Grund , warums in Deutschland ohne Kfz-haftpflicht nicht geht, das ganze Zulassungssystem bei uns beruht ja mehr oder weniger darauf. die 50 jahre unfallfreies fahren mit der goldenen HUK- oder wie auch immer plakette erweiter ich gern auf 100 - verschnarchte Jahre am Steuer, :D :D , das sind ja meistens die "richtigen", die so nen aufkleber drauf haben.... ist´n beliebter Joke, den ich auch ganz gern bringe, da wird dann überlegt: 100+18 = 118 jahre, häähh... :confused: :confused: in diesem sinne , schöne grüsse, christian |
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