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hallo johannes,
auf www.netmotor.de ist ein bild: http://www.netmotor.de/Bereiche/Tech...ator/Kat01.JPG gruß andreas |
hihi,
dachte schon, der olle Umschlüsselungs-thread is`eingeschlafen....... @dianos: euro 2 aktuell seit 1.1.97? sehr gut, der eimer ist seit 30.8.97 auf mich zugelassen.... :) :) aber wenn der achim aus N sagt, er hat nur 2Jahre rückerstattet bekommen... :( nun denn, hab gestern meinen bescheid bekommen, 235E´s für ein jahr statt 346 letztes, das geht doch... ABER: von rückerstattung keine rede!!! :mad: :mad: werde die brüder und schwestern im amt jetzt wohl mal n´bisschen föhnen müssen am Telefon.... :eek: zumal ich mir bei der zulasse ja extra Euro2 ab Tag der kat-nachrüstung reinschreiben hab lassen... aber das können die im Finanzamt ja eigentlich gar nicht wissen, die kriegen ja von den zulassen nur die daten, die auch im steuerbescheid drinstehen, oder? @exponence: wenn ich´s mir so überlege, dann glaub ich eigentlich nicht, das porsche irgendeine Bescheinigung für einen Nicht-porsche KAT austellt, Kohlebehälter hin oder her....??! oder seh`ich da jetzt auch schon langsam alles bisschen verschwommen...,aber andreas hat doch auch keinen porsche-kat, oder weiß zumindest nicht, welchen er drin hat... :rolleyes: naja, werd jetzt mal reklamieren und dann wieder kundtun... bis dann, christian |
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:<HR>Original erstellt von carrera87:
<STRONG>hihi, dachte schon, der olle Umschlüsselungs-thread is`eingeschlafen....... @dianos: euro 2 aktuell seit 1.1.97? sehr gut, der eimer ist seit 30.8.97 auf mich zugelassen.... :) :) ... bis dann, christian</STRONG>[/quote] @Christian Gepostet hatte ich , dass der Euro 2 seit dem 1.07.97 aktuell ist; der 01.01.1997 ist falsch zitiert.( Dieses Datum ist übrigens von mir natürlich betrachtet nur unter steuerlichen Gesichtspunkten). Wie auch immer, dass bedeutet , dass seit dem 01.07.1997 die Steuersätze für euro 2 zu euro 1 unterschiedlich sind und sich rein rechnerisch seit diesem Datum eine Differenz in der Steuerberechnung ergibt. Eine völlig andere Frage ist, wie aus heutiger Sicht nachträglich Rückerstattungen für die in der Vergangenheit - eigentlich zuviel gezahlten - Steuern erfolgt. Da liegt ja jetzt eine Erfahrungsmeldung vor, demnach maximal 2 Jahre in Bayern. ( wobei mir unklar ist, ab welchem Datum 2 jahre zurückgerechnet wird, ab dem Datum der aktuellen Änderung im Kfz-Brief ? Oder 2 kalenderjahre zurück, oder 2 Abrechnungsperioden zurück ?). Wenn ich meinen geänderten Steuerbescheid vom Finanzamt habe, werde ich mir das anschauen und dann sehn wir mal. Gruß Dianos |
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:<HR> Eine völlig andere Frage ist, wie aus heutiger Sicht nachträglich Rückerstattungen für die in der Vergangenheit - eigentlich zuviel gezahlten - Steuern erfolgt. [/quote]
ich für meinen teil fand gestern [endlich] einen scheck über die rückerstattung bis 31.5.2001 (kauf) in der post. :) gruß andreas |
Glückwunsch!!!
Ich warte nach 3 Reklamationen jetzt auf den 4. Steuerbescheid Grüße, Rolf K |
danke rolf,
nachgerrechnet ich das ganze noch nicht. am besten ich lass es auch. grüße andreas |
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:<HR>Original erstellt von Achim 911:
<STRONG> Ich hab noch von keinem gehört der bis 97 zurück erstattet bekam meistens sinds max. 2Jahre Gruß aus Bayern von Achim der 2Jahre rückerstattet bekam. :D :confused:</STRONG>[/quote] Habe heute meinen geänderten Steuerbescheid (im Bundesland Bayern) erhalten. Rückerstattet wird demnach bis April 1998; der Wagen war in der Zeit September 1997 bis April 1998 ausnahmsweise abgemeldet gewesen; sonst wäre wohl bis Juli 1997(= Beginndatum der Steuerdifferenz Euro 1 zu Euro2) rückerstattet worden. Also gibt es offenbar keine maximale Frist von 2 Jahren; begrenzt wird die Rückerstattung offenbar nur durch Halterwechsel oder durch den Beginn der laufenden Abrechnungs/Anmeldeperiode (Das ist z. B. nach vorübergehender Stillegung der Tag der Wiederzulassung).Voraussetzung ist natürlich, dass auf der Zulassungsstelle das Datum der Katnachrüstung ( in meinem Falle 1989, einige Monate nach Erstzulassung des Fahrzeuges ) eingetragen wird . Da musste ich den Leuten schon gut zureden; die wollten erst das aktuelle Tagesdatum bzw. dann das Datum der Bescheinigung vom TÜV (= Februar 2004)eintragen und meinten sogar, das Finanzamt bekäme das Datum der Katnachrüstung ohnehin nicht mit... Gruß Dianos |
moin zusammen,
am freitag habe ich dann auch mal den steuerbescheid erhalten. erstattung rückwirkend bis zum tag der umschlüsselung auf dem strassenverkehrsamt. also wird am montag ein versuch gestartet, die steuererstattung rückwirkend bis besitzumschreibung zu erhalten. hat evtl. jemand stichpunktartig ein paar argumente hierfür parat? dankende grüße oliver |
hallo oliver,
ich hab gesagt, wies ist: das fahrzeug wurde zur erlangung von euro2 technisch NICHT verändert und ist somit auch schon vor der offiziellen umschlüsslung euro2-tauglich gewesen. bei mir hats wenigstens geklappt. viel erfolg andreas |
hi andreas,
ich werd´s mal mit deinen worten versuchen. danke! oliver |
hi zusammen
muss den thread jetzt nochmal aus der versenkung holen :rolleyes: hat den jetzt irgendwer hier schon ne rückzahlung bekommen??? also ich krieg rückwirkend für 2000, 01,02,03 die Differenz zwischen Euro 1und Euro2 zurück!! :eek: :p :D bis max 2000, weils weiter zurück bereits verjährt ist! entscheidend ist aber, das Euro2 ab Tag der EZ bzw. Katnachrüstung eingetragen wird bei der umschlüsselung!!! Da muss man den kollegen bei der zulassung natürlich mit dem Kopf draufstoßen!! anschließend ca. halbstündiges gespräch mit dem finanzamt.....ca. 20mal den gleichen sachverhalt erläutern....dann klappts!! ;) hab jetzt schon mal 2 schecks über 97 und 94 Öcken erhalten, für 2003 und 2002, :) ist aber ein ungeheuer komplizerter Vorgang buchhalterisch beim FA!! man bekommt ungefähr 6 "rückwirkende" Steuerbescheide für jedes jahr ("einfach ignorieren"), bis endlich der scheck kommt..... naja, sind ja schließlich in Deutschland und nicht bei den Hotten-totten....., leider.. :mad: schönen gruß, christian |
Zitat:
kommt mir bekannt vor. bei kam noch erschwerend hinzu, dass ich zwischendurch von saison- auf ganzjahreskennzeichen gewechselt hab. aber rentiert hat sich die telefoniererei und faxerei allemal :) gruß andreas |
Schön, daß es bei Euch geklappt hat.
Ich habe Mitte März umgeschlüsselt uns seitdem ca. 7 Steuerbescheide bekommen, keiner war richtig. Die letzten Beiden waren Mahnung und Vollstreckungsankündigung, dann jedes Mal beim FA angerufen, jedes Mal wurde dies "aus dem System rausgenommen", aber jedes Mal wieder der gleiche Ärger. Der Typ beim FA ist echt freundlich, voran geht leider nix. Aber wenn man Grunderwerbssteuer ab 1 (einem!!) Tag zu spät zahlt, wie mir jetzt passiert, darf man sofort 1% auf den Betrag als Verzug zahlen. Ab 31 Tage sinds dann 2%. Mein Steuerberater sagt, das ist rechtens. Grüße, Rolf K |
moin,
bei mir wurde der tatsächliche umsclüsselungstag eingetragen und somit gabs ca. 50 euro zuviel gezahlter steuern für 2004 zurück. einerseits evtl. verschenktess geld. andererseits, habe ich mir so den hin-und-her-und-wieder-nicht-richtig-ärger erspaar. gruß oliver |
@ oliver
es lohnt so oder so. in zukunft sparen wir ne menge; nächstes jahr wirds wieder teurer. und das ganze ohne teure euro2-ruckel-kats ;) gruß andreas |
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