Elfertreff - Das 911 & Porsche Forum

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Siggi 24.03.2007 23:29

993 Targa gesucht !
 
Hallo Gemeinde,

würde gerne nen Targa fahren.
Wird irgendwo einer verkauft?

Danke vorab.

Siggi aus Heidelberg

Eberhard Klix 25.03.2007 17:55

schau mal hier: www.Lundtauto.de unter "Handel"

Gruß aus Berlin
Eberhard

Donnerlitchen 25.03.2007 18:44

Hallo,

www.Lundtauto.de, der Targa ist im Kundenauftrag!!!!!!!!!!!! Der will sich um die Garantie drücken ( auch wenn jede Oma weiss das der Trick nicht zieht). Fingen weg!
Meiner ist von www.elferpool.de, bin aber Heute der Meinung, das ich nur noch vom PZ kaufe.

Grüße und viel Glück bei der Suche

Siggi 25.03.2007 21:13

Hallo,
danke für die Tipps. Den silbernen hatte ich auch schon gesehen, aber kein Interesse.
Was haltet Ihr denn von dem?

http://www.autoscout24.de/home/index...&TFCA=84890.78

Könnte das was seriöses sein?
Danke vorab.

Siggi aus Heidelberg

Stefan917/10 25.03.2007 21:16

Macht es das Auto schlechter wenn er im Kundenauftrag verkauft wird ? Es ändert an der Historie des Wagens nichts. Wenn es ein gutes Auto ist oder der Preis stimmt, sollte es kein Problem darstellen.

Was soll bei einem Kauf eines über 9 Jahre alten Autos ( 993 sind im günstigsten Fall 9 Jahre alt) bei PZ von Vorteil sein ? Bei einem Auto, welches eine verlängerbare Garantie hat, würde ich es anders sehen.

Thomas Lundt 26.03.2007 13:52

Hallo Ihr Porschefans
mein lieber Donnerlittchen,
es tut mir leid daß Sie so schlechte Erfahrung gesammelt haben.
Nur zur Information- wer im Zusammenhang mit Gebrauchtwagen von Garantie spricht, ist wohl nicht ganz auf der Wissenshöhe.
Bei Gebrauchtwagen gibt es eine Gewährleistung und mehr nicht.
Vor einer solchen drücken wir uns grundsätzlich nicht.
Wenn ein Kunde von uns, der jetzt eine anderen 911 er fährt, sein Fahrzeug über uns verkaufen möchte tun wir das nunmal.
Wir betrachten jeden Wagen, der hier raus geht gleich und vermitteln ausschließlich von uns geprüfte Fahrzeuge- und das seit über 25 Jahren.
Ich bitte Sie, sich doch mit Ihrer Wortwahl etwas zurückzuhalten- im Sinne von der immer noch weit verbreiteten Erhlichkeit in diesem Geschäft.
Ich kann mich auch nicht erinnern jemals mit Ihnen ein Geschäft gemacht zuhaben aus dem Sie ihr eine solche Meinung haben.
Übrigens, das angegebene Fahrzeug ist scheckheftgepflegt und tadellos in Ordnung.
Dennoch lieben Gruß aus der Hauptstadt
Thomas Lundt

Donnerlitchen 26.03.2007 19:33

Hallo,

zum Thema Wissenshöhe:

das erste halbe Jahr ist Garantie, Nachweispflicht bei der Schadensursache liegt beim Händler.
Rest, 1,5 Jahre Nachweispflicht liegt beim Käufer.

Meine bisherigen Erfahrungen keim KFZ Kauf sind positiv oder neutral. Sowohl privat als auch beim Händler.

Das PZ bevorzuge ich Aufgrund der Service Leistungen und dem After Sales Service.

Meine Wortwahl bleibt mir überlassen :ey:

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Gromnitza

Uli911 26.03.2007 20:54

Zitat:

Zitat von Donnerlitchen
Hallo,

zum Thema Wissenshöhe:

das erste halbe Jahr ist Garantie, Nachweispflicht bei der Schadensursache liegt beim Händler.
Rest, 1,5 Jahre Nachweispflicht liegt beim Käufer.

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Gromnitza

Das ist nicht richtig.

Zunächst einmal heisst es tatsächlich Gewährleistung. Die greift bei Sachmängeln.

Hier muss der KÄUFER aber erst einmal NACHWEISEN, dass überhaupt ein Sachmangel vorliegt.

Das heisst er muss z.B. nachweisen, dass kein Bedienfehler vorliegt.

Wenn ihm das gelingt dann wird geprüft, ob nicht ein alterstypischer Verschleiss vorliegt. Bei gebrauchten Autos ist das aber regelmäßig der Fall. Laufend gibt es neue Urteile dazu weil das die Käufer einfach nicht glauben wollen.
Bei alterstypischem Verschleiss, keine Gewährleistung.

Wenn also nachgewiesen ist dass kein Bedienungsfehler und kein alterstypischer Verschleiss vorliegt, dann kommt man zu Sachmangel.

Erst jetzt muss der Händler - in Beweislastumkehr -nachweisen, dass dieser nicht schon bei Kauf vorlag.

Im Ergebnis dürfte es von daher ziemlich egal sein, wo man einen 10 Jahr alten Porsche kauft.

shopping-queen 27.03.2007 00:54

Ich finde das Angebot von Lundauto hört sich super an...Wenn die Angaben auch noch schriftlich garantiert werden sehe ich da überhaupt keine Probleme, auch wenn das Fahrzeug im Kundenauftrag verkauft wird...Mann sollte keinen persönlich angreifen...ist einfach nicht nett...Sorry ist nur meine Meinung zum Thema "Wortwahl" ;)

Gruss
Anni





Ohne Frauen geht es nicht. Das hat sogar Gott einsehen müssen.

tobue 27.03.2007 07:38

Leider ist beim PZ auch nicht mehr alles Gold was da glänzt. Am Ende kochen sie alle nur mit Wasser :)

thorsten

Donnerlitchen 27.03.2007 08:08

Hallo Uli911,

greift die Garantie bei einem Neuwagen wenn die Bremsbeläge verbraucht sind? Was ist mit der Garantie wenn ich vergessen habe Motoröl auf zu füllen?

Grüße

Donnerlitchen 27.03.2007 08:10

Noch ergänzend:

Seit dem 1. Januar 2002 gilt die neue, europäische Gewährleistung: Mehr Rechte für den Verbraucher, aber viele Ausnahmen durchbrechen die Regel.

Neu ist, dass die Gebrauchtwagenhändler für Autos, die sie verkaufen, jetzt zwei Jahre lang haften. „Sachmängelgewährleistung“ heißt das im Juristendeutsch. Als Sachmangel gilt alles, was von der vertragsgemäßen Beschaffenheit abweicht: beim Auto also das, was die Fahrtüchtigkeit oder die Verkehrssicherheit des Wagens einschränkt. Beispielsweise ein defektes Getriebe, eine defekte Kupplung oder Rostlöcher im Boden.

Nicht als Sachmangel gilt die übliche Abnutzung. Wer etwa ein zehn Jahre altes Auto mit 150.000 Kilometern kauft, darf sich nicht wundern, wenn die ebenso alte Kupplung nach einem halben Jahr versagt. Das ist kein Sachmangel, sondern übliche, normale Abnutzung.



Händler dürfen Frist verkürzen


Die Händler dürfen die zweijährige Gewährleistung im Kaufvertrag oder in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen auf ein Jahr verkürzen. Auch für Mängel, auf die der Händler beim Kauf ausdrücklich hinweist, muss er nicht haften. Die Kunden sollten deshalb die Geschäftsbedingungen und das Übergabeprotokoll genau lesen.

Fast noch entscheidender für die Verbraucher ist die neu eingeführte Umkehr der Beweislast. Im ersten halben Jahr nach der Übergabe des Autos an den Käufer oder die Käuferin muss der Händler beweisen, dass das Auto bei Übergabe in Ordnung war. Danach allerdings stellt sich das alte Problem: Der Käufer muss beweisen, dass man ihm ein defektes Fahrzeug angedreht hat und dass der Mangel schon bei der Übergabe des Wagens vorgelegen hat.

Zwei weitere Verbesserungen für die Verbraucher: Als Händler gilt jetzt jeder Unternehmer. Wer sich einen Gebrauchtwagen von einer Firma, einem Arzt, Anwalt oder einem anderen Freiberufler kauft, hat die gleichen Rechte wie der Kunde eines Autohändlers.

Grüße

thomas.d. 27.03.2007 08:32

Hallo Herr Lundt,

da möchte ich ungefragt auch mal etwas Senf zugeben. Nirgends wird wohl mehr beschissen und betrogen als in dem Metier das sie sich ausgesucht haben und das Sie sicherlich ernsthaft und ehrlich betreiben.

Nur, die angemahnte schlechte Wortwahl kommt von den vielen schwarzen Schafen zustande die sich in diesem Geschäft tummeln, mit der Einführung von digitalen Tachos und Diagnosesteckern ist es nicht eben besser geworden :redface:
Leute betrügen ist , so scheint es, zu einer Art Volkssport geworden, wer sich z.B. mal in München auf der Landsberger Straße umguckt, hat große Chancen zu sehen wenn der Tachodreher durch die Reihen geht und gleich 50- 60 Autos manipuliert. Vermutlich bekommen die Händler dann Mengenrabatt.
Klar, der Gesetzgeber hat lange nicht darauf reagiert, inzwischen ist nachgebessert worden, gemacht wird es immer noch, es wird nur nicht mehr dafür geworben. Die tausenden Anzeigen in den Zeitungen und im Netz sind verschwunden.

Klar ist es für einen ehrlichen Händler schwierig geworden in diesem Sumpf nicht gleich mit in einen Topf gesteckt zu werden. Verständlich wenn man dann so darauf reagiert.
Aber:
Ich habe z.B. einen Mercedes T Modell gekauft, der von dem Händler auf eine andere Laufleistung "eingestellt" wurde. Eine Vertragswerkstatt von Daimler Chrysler. Vor Gericht war das richtig peinlich für diese Firma.
Gut erinnern kann ich mich auch noch an meinen Lotus von einem D´dorfer Importeur, dort wurde ein falsches Moto Lita Lenkrad mittels einen Stück Kupferrohrs das man auf die Feinverzahnung der Lenksäule gedroschen hat, "befestigt". In meinen Augen einfach kriminell!

Ich habe für mich schon lange folgende Lösung gefunden: Ich kaufe keine Autos von Menschen die mir unsymphatisch sind.
Ich schaue wenn möglich mal in die Garage was ich da noch so sehe und wie es aussieht.
Das Fahrzeuge von Vertragswerstätten ehrliche Autos sind habe ich mir abgeschminkt.
Garantien und Gewährleistungen sind oft nur in Verbindung mit einer guten Rechtschutz das Papier Wert auf dem sie gedruckt sind. ;)

Ich fahre ein Auto mit einem Walzentacho, um den zu manipulieren sind die meisten schlichtweg zu faul, weil mit mehr Arbeit verbunden :D

Und ganz wichtig: Ich stell mich erstmal blöd! (was mir nicht schwer fällt :D ) und lass die Verkäufer erzählen. Oft findet dann das Verkaufsgespräch ein abruptes Ende oder eine überraschende Wendung :D

Noch viel Erfolg und einen schönen Tag!

Gruß thomas.d.

Uli911 27.03.2007 10:02

Zitat:

Zitat von Donnerlitchen
Hallo Uli911,

greift die Garantie bei einem Neuwagen wenn die Bremsbeläge verbraucht sind? Was ist mit der Garantie wenn ich vergessen habe Motoröl auf zu füllen?

Grüße

Ich weiss nicht was du uns mit diesem Beitrag sagen willst.

Wir sind zwar schon reichlich OT (Siggi mag dies verzeihen) aber um Neuwagen geht es def. nicht.

Hier mal die hlöchstrichterliche Entscheidung die Grundlage für meinen Beitrag war:

(BGH vom 02.06.2004)

man lese und staune:

Einen Käufer, der Gewährleistungsrechte geltend machen möchte, trifft die Darlegungs- und Beweislast für die einen Sachmangel begründenden Tatsachen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit einer Entscheidung vom 02.06.2004 klargestellt. Die Beweislastumkehr des § 476 BGB begründe lediglich eine in zeitlicher Hinsicht wirkende Vermutung, dass ein Mangel bereits im Zeitpunkt der Übergabe vorlag, so der BGH. Für das tatsächliche Vorliegen eines Sachmangels greife die Beweislastumkehr für den Verbrauchsgüterkauf jedoch nicht – dies müsse der Käufer beweisen. ( Az VIII ZR 329/03)

Dabei ging es um folgenden Fall:

Der Kläger hatte von der Beklagten, einer Kfz-Händlerin, einen gebrauchten Opel Vectra für private Zwecke gekauft. Kurz vor dem Verkauf hatte die Beklagte den Zahnriemen des Opels erneuert.
Der stolze Käufer konnte sich aber nur 10.000 Kilometer an seinem Opel erfreuen, danach erlitt der Wagen einen Motorschaden.

Der Käufer wollte nun seine Gewährleistungsrechte aus § 437 BGB geltend machen. Die Verkäuferin weigerte sich jedoch, den Opel kostenfrei zu reparieren und wollte ihn auch nicht zurücknehmen, nachdem der Käufer den Rücktritt erklärt hatte.

Vor Gericht ging es um die Frage, wie der Motorschaden entstanden ist. Ein Sachverständiger gab dazu folgende Stellungnahme ab: Das Überspringen des Zahnriemens habe eine Fehlsteuerung der Einlassventile am ersten Zylinderkopf bewirkt, wodurch der Zylinder zerstört wurde. Dies könne an einem zu lockeren Zahnriemen gelegen haben, was auf einen Materialfehler zurückzuführen sei. Mögliche Ursache für die Lockerung des Zahnriemens könne aber auch ein Runterschalten des Fahrers in einen kleinen Gang bei hoher Motordrehzahl gewesen sein. Welche Ursache nun zu dem Motorschaden geführt hat, konnte der Sachverständige nicht mit Sicherheit sagen.

Zu Recht haben die Vorinstanzen nicht auf den Motorschaden abgestellt – dieser war beim Kauf unstrittig noch nicht vorhanden – sondern darauf, ob der Motorschaden seine Ursache in einer Beschaffenheit (Mangel) des Opels hatte, die bereits im Zeitpunkt des Kaufs vorlag.

Die Vorinstanz hat die Möglichkeit eines Fahrfehlers bei der Prüfung, ob ein Sachmangel vorlag, außer Acht gelassen und ist vom Vorliegen eines solchen Mangels aufgrund eines Materialfehlers ausgegangen: Da die Beweislastumkehr des § 476 BGB gelte, müsse die Verkäuferin nun darlegen, dass der Mangel auf einem Fahrfehler beruhe, was ihr nicht gelingt, da der Sachverständig dies ja nur als eine Möglichkeit gesehen habe. Daher greife die Vermutung, der den Motorschaden auslösende Mangel habe schon beim Kauf vorgelegen.
Der Kläger erhielt Recht und konnte seine Gewährleistungsrechte grundsätzlich geltend machen



Davon wäre ich auch ausgegangen, aber:

Der BGH war anderer Ansicht und hat das Urteil der Vorinstanz aufgehoben: Es sei erst zu prüfen gewesen, ob der Motorschaden tatsächlich auf einem Sachmangel des Opels beruhe, der schon beim Kauf vorhanden war. Für das Vorliegen eines solchen Mangels gilt aber nach Ansicht des BGH die Beweislastumkehr des § 476 BGB gerade nicht. Das heißt, der Käufer muss darlegen und beweisen, dass der Motorschaden auf einem Mangel beruht. Genau dies ist dem Käufer aber nicht gelungen, da der Gutachter nicht ausschließen konnte, dass der Motorschaden durch einen Fahrfehler entstanden ist.

Und jetzt:


Zu Gunsten der Verkäuferin sei also davon auszugehen, dass der Motorschaden auf einem Fahrfehler beruhte, da der Käufer das Gegenteil nicht beweisen konnte.



Zu dem Thema: "Sachmanger oder Verschleiss" gibt es ohne Ende Urteile. Gerne immer mal wieder gerissene Zahnriemen, Getriebe.
Kaputte Kupplungen sind wohl immer Verschleiss.

MG 27.03.2007 11:40

Hi Siggi

Erstmal Grüsse von HD nach HD.... :D

Wollte Dir gerade den 993 Targa vom Botz nahelegen, aber der ist schon weg.

Nimm in jedem Fall jemanden mit, der sich auskennt, egal ob von privat, vom Händler oder PZ. Ist es Dein erster 11er?

Monkele 27.03.2007 12:00

Ich sehe das wie Markus....nimm einfach jemand mit, der sich auskennt.

Ich finde allerdings das Anspruchverhalten mancher Interessenten für etwas überzogen....denn trotz allem sind die "guten" Porschis mindestens 10 Jahre alt. :diablo:

Es werden immer wieder irgendwelche Reparaturen auftreten und wenn der Händler hierfür den Kopf hinhalten soll....dann kostet der Wagen eben auch entsprechend mehr im Verkauf....ist im PZ auch nicht anderst.

Ich habe letztes Jahr einen weissen 81er SC Targa mit 125tkm verkauft. Wie immer wurde der Wagen kpl. bei Sportwagen-Diehl durchgecheckt und eine 20tkm Wartung gemacht. Lückenlose Historie sowieso.
Nach 2 Wochen ein Telefonanruf vom Käufer, dass ein Stehbolzen gerissen ist... in so einem Fall diskutiert man nicht, ob dieses vorher war oder bei der jetzigen Nutzung passiert ist.... sondern man spricht wie "echte" Männer miteinander... lässt alle Stehbolzen erneuern und teilt sich die Rechnung. :D

Was ich damit sagen will...????

Man ist nie vor einem technischem Defekt gefeit.... und unser Aufwand an den Fahrzeugen ist sehr hoch.

Ich brauche keine Gewährleistungsgesetze...Gutachter...etc... sondern man bespricht das Problem ehrlich und offen miteinander....und findet eine Lösung.

Gruss

Micha

Thomas Lundt 27.03.2007 15:04

Hallo Porschefans und die die sich betroffen fühlen, leider ist das Thema Gewährleistungsrecht sehr kompliziert und mißverstanden wie kaum etwas anderes.
Der letzte Beitrag endet sehr vernünftig und so wie wir das seit wir da sind betreiben.
Ich selbst bin immer traurig wenn Kunden zu uns kommen die beim Gebrauchtwagenkauf `daneben´gegriffen haben.
Das soll den Menschen bei uns nicht passieren.
Niemand steckt in einem Gebrauchten drin- entscheidend ist was man im Fall von Problemen daraus macht- nähmlich den Kunden zum Fan unseres Hauses.
Allen wünsche ich viel Fortune beim Porschekauf und scheut euch nicht Experten nach Rat zu fragen. Sie tuen es gern.
Gruß
aus der Hauptstadt
Thomas Lundt

Uli911 27.03.2007 15:31

Zum Glück gibt es solche und solche Händler. Die einen regeln das einfach, die anderen streiten. Kommt sicherlich auch immer auf das Auftreten des Käufers bei Problemen drauf an.

Stören tun mich nur solche Verallgemeinerungen wie:

- kauf blos nicht von Privat aondern nur vom Händler, denn dann hats du Gewährleistung

genausso wie

- oh kuck al, der verkauft im Auftrag. Will sich um gewährleistung drücken.

@Thomas Lundt:

wenn´s nicht soweit weg wäre würde ich mir gerne den carrera 2.7 targa mal näher anschauen und reinsetzen....

Fränkie 27.03.2007 18:11

Hallo zusammen,

also erstmal muss ich sagen: Hut ab, Herr Lundt, für die sachliche und neutrale Äusserung, das haben wir hier von anderen (angegriffenen?) Fachleuten schon intensiver erlebt. Ehrlich gut und weiter so! Gefällt mir.

Und damit wieder zurück zum Thema: schreib doch mal, was Du für einen Targa suchst. Ich habe einen, allerdings sehr sehr guten, den ich hergeb, wenn ich den passenden Speedster für mich finde, und das könnte grad der Fall sein, wenn ich mich beeile ;)

Viele Grüße
Frank

Donnerlitchen 27.03.2007 19:31

Hallo,

für mich möchte ich abschließend zu diesem Thema ein Fazit ziehen.

Ich bin überrascht was für einen Stellenwert der Verbraucherschutz bei dieser Diskusion hat.
In dem Medien werden immer wieder Machenschaften speziell vom KFZ- Handel veröfentlicht. Unter anderem auch die Variante die ich ursprünglich angesprochen habe. Ich halte es daher auch weiterhin für richtig auf diese Methoden hinzuweisen.


Hallo Herr Lundt,

ich gehe davon aus das Sie den Wagen nur in besten Absichten im Auftrag eines Kunde verkaufen.

Grüße

Donnerlitchen 27.03.2007 19:42

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Siggi 29.03.2007 07:21

Hallo,

danke für die zahlreichen Statements.
Garantie:
Gibt ein Händler Garantie, ist es eben für den Käufer ein besseres Gefühl, gleich, wie´s im Schadensfall dann ausgeht.

Habe aber nochimmen kein Auto gefunden. Es wäre im übrigender erste 11er für mich.
Also, wenn´s irgenwo einen gibt, wäre ich dankbar.

Siggi aus Heidelberg

Donnerlitchen 30.03.2007 08:08

Ich überlege ob ich meinen Verkaufe? Haben sie Interesse? Ich will wegen meiner Tochter auf ein 996 Cabrio umsteigen. Das Auto steht in Pforzheim. meine Vorstellungen liegen über 35.000 €. Würde aber mit Ihnen zum Porsche Zentrum fahren wo ich ihn Warten lassen und das Auto beurteilen lassen.


Grüße

340R 30.03.2007 13:47

Mit dem Autokauf eines Sportwagen scheints so zu sein wie mit dem Urlaubmachen.

Manche sind realistisch mit dem Urlaubsziel und wollen sich nur erholen.
Sie machen sich nix vor und wissen,
daß die gepriesene Schlittschuhbahn in der Dominikanischen Republik eben nicht so wie die in Chamonix
und das 5-Sternehotel in Sri Lanka nicht so wie das in Las Vegas sein kann.

Andere sehen darin ein Aufdecken von Missständen des Versprochenen.

Der Erste kommt ausgeruht zurück,
der Zweite hat erst dann seine Erholung, wenn er seinen Videobeweis vor Gericht umgemünzt hat.

Ein Auto besteht aus mehreren Hundert Fehler- und Defektpotentialen,
wenn das alles bei einer >10 Jahre alten Mühle 100%ig ausgemerzt sein soll,
erscheint der neueste Neuwagen wohl als phänomenales Sonderangebot.

Wenn die eigenen Ansprüche und die Erwartungshaltung so hoch gesetzt sind sollte sich der Connaisseur entweder
von zu alten Autos fernhalten oder gleich ab Werk kaufen.
Daß Gebrauchtwagen billiger als Neuwagen sind, das hat ja wohl auch einen Grund.
Soviel Realismus sollte man doch haben, auch wenn man zigtausende in ein altes Auto investiert.
Die 3 oder 5000 € mehr als Liste an denen man sich immer stört können niemals ein Garant
für absolute dauerhafte Fehlerfreiheit sein.


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 19:55 Uhr.

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