![]() |
WARNUNG zu Nachrüstkat´s G-Modell
Moin allerseits,
ich wollte nur mal folgendes kurz verbreiten: Seit Anfang Dezember ist ein Gesetz des Bundesverkehrsministeriums erlassen, welches folgendes beinhaltet: Es werden KEINERLEI nachgerüstete Kat´s mehr über Teilegutachten eingetragen bzw. der Emissionsklassen mehr geändert! Zitat: "das Bundesverkehrsministerium hat per Erlass (veröffentlicht im Bundesverkehrsblatt VkBl. S. 591, Nr. 149) kurzfristig angeordnet, dass auf Basis eines Teilegutachtens keine Änderung der emissionsrelevanten Schlüsselnummern und damit der Schadstoffklasse eines Kfz mehr durchgeführt werden darf. Erforderlich ist eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), wobei derzeit durch das Kraftfahrt-Bundesamt keine neuen ABEs für die Nachrüstung emissionsrelevanter Bauteile mehr erteilt werden. Alte ABEs haben derzeit weiter Gültigkeit, jedoch wird hier die Rechtslage durch die Behörden noch geprüft. Katalysatoren aus Nachrüstsätzen können zwar weiterhin eingebaut werden, jedoch verweigern die Prüfstellen die Änderung der Schlüsselnummern und damit der Schadstoffklasse in den Fahrzeugpapieren, da unserere Nachrüstsätze ausschließlich mit Teilegutachten versehen sind. Damit sind neu verbaute und noch nicht eingetragene Nachrüstsätze bis zur endgültigen Klärung des Rechtslage in Bezug auf die steuerliche Einstufung bzw. die Ausnahme von Fahrverboten etc. in Deutschland wirkungslos. Bereits verbaute und eingetragene Nachrüstungen sind hiervon nicht betroffen." Also wenn es dann so ist wie bei mir - Verbaut im Oktober und wegen Winterschlaf noch nicht eingetragen hat man die besten Karten gezogen!:motz: Ich wollte nur alle diesbezüglich warnen - da ein jetziger Kauf ggf. einfach eine Farce ist! Abzuwarten ist, wie lange es dauert, bis es beispielsweise wie in meinem Fall von Cargrahic (oder auch anderen Anbietern) eine ABE geben wird! Viele Grüße und trotzdem ein schönes Wochenende! Axel |
Das ist krass :motz:
|
Nabend,
war doch irgendwie schon immer so, die Panikmache über mehrere Foren ist also erstmal unbegründet. Schau mal hier, da wurde das auch diskutiert. http://www.elferliste-service.de/wbb...?threadid=3777 Grüße Jürgen |
Also ich finde meine Panik nicht so ganz unbegründet!
Ich habe schließlich die größte A** Karte gezogen weil ich im November mal eben ca. 2.200 Euro (inkl. einem bei mir zu erneuernden Querrohr) für nichts bezahlt habe! Ich habe das Auto im Oktober gekauft und wollte ihn jetzt im April zulassen! Das bedeutet, dass ich jetzt nach der nicht gerade günstigen Investition dann auch noch 811 Euro Steuer zahlen muss!:motz: Sonst wären es 235 Euro gewesen! Geringfügiger Unterschied für etwas was man eigentlich mittlerweile sowieso an Board hat! Ich für meinen Teil bin jedenfalls stinksauer und habe bereits an das Verkehrsamt in Berlin geschrieben - auch wenn es sowieso nichts bringt! |
Hallo,
was hast Du Dir denn für einen Kat gekauft? Da muß ja ein Papier oder sowas dabei gewesen sein. Der Text besagt doch eigentlich nur, daß eine Eintragung (die uns nicht so wichtig scheint) aber eine Umschlüsselung auf eine günstigere Schadstoffklasse (das Objekt der Begierde) nur geht, wenn eine ABE für das Teil mit KBANr. und somit nachgewiesenem bestandenen Abgasprüflauf vorliegt. Das war eigentlich schon immer so und somit hat sich eigentlich nichts geändert, oder? Bei Nachweis und Eignung -> Umschlüsselung möglich Bei keinen Nachweis -> keine Umschlüsselung. Der Text schließt doch eigentlich nur die Eintragung "kraft Wassersuppe" aus und das war schon immer grenzwertig. There is no need... Grüße Jürgen |
Jürgen, das Problem ist schon gravierend und ich bin gespannt auf die Lösung.
Aktuell bekommst Du kein Auto mehr umgeschlüsselt, dass keinen Umbausatz mit ABE hat-und Katnachrüstsätze oder Metallkats haben keine ABE soviel ich weiss. Gleichzeitig richtet der Staat ermehrt Umweltzonen ein, in die Fahrzeuge (insb. Diesel) nur nach einer Umrüstung fahren dürfen- die aber nicht mehr durchgängig durchgeführt wird!? Hintergrund soll wohl sein, dass ein ausländischer Anbieter von Umrüstsätzen wohl irgendwie Unsinn bei der Klassifizierung seiner Waren gemacht hat, was zu spät bemerkt wurde und jetzt alle ausbaden müssen, weil gar nichts mehr anerkannt wird ohne ABE. Angeblich wird an einer Lösung gearbeitet. bernd |
Ehrlich gesagt ist mir gerade neu, dass es KAT Umrüstsätze OHNE ABE gibt.
Muss ich mal bei Gelegenheit in den Unterlagen nachschauen, wie sich das bei meinem nachgerüsteten KAT verhält. Wenn ich es recht verstanden habe, haben die Nachrüst- Dieselfilter, die eigentlich keine sind, dieses Verhalten bei der Zulassung ausgelöst. Wobei diese Erkenntnis jetzt aber auch nicht weiterhilft. |
Bernd, da ist doch nix neu dran.
Das war schon immer so. Mir wäre jetzt nicht bekannt, daß wir Umschlüsselungen ohne Herstellerbescheinigung (die scheinbar einer ABE gleichwertig gestellt wird) oder einer ABE machen konnten. Umschlüsselung ist eine steuerrelevante Geschichte. Das ging noch nie ohne ABE mit KBANummer oder einer Herstellerbescheinigung (im Falle der 930/25 beispielsweise). Grundlage war immer der belegte bestandene Abgasprüfzyklus für die betreffende Schadstoffklasse. Und das bleibt doch erhalten. Bei den Metallkats ist mir aktuell nur ein Hersteller bekannt, der ein Gutachten incl. Abgasprüflauf hat. Der Rest :D Alles Andere war schon immer nur lückenhaft belegbar und meines Erachtens nach dem Buchstaben des Gesetzes nicht legal. Bei einer steuerrelevanten Angelegenheit verstehen wir in D doch keinen Spaß. Grüße Jürgen |
Nach meinem Kenntnisstand haben Kat-Umrüstsätze ein Teilegutachten, das immer z.B. eine TÜV-Vorführung nach sich gezogen hat und in die Papiere eingetragen werden musste. Danach gab es die Neueinstufung durch das Finanzamt.
Einen Katumrüstsatz ohne Eintragungsnotwendigkeit - also mit ABE - habe ich noch nirgendwo gefunden. Erst die Eintragung in die Papiere hatte die ja Steuerminderung nach sich gezogen. Und genau das ist aktuell nicht mehr möglich für alle die Nachrüstsätze ohne ABE, aber mit Teilegutachten. Der frederöffner hat doch dargestellt, dass er mit seiner bereits durchgeführten Nachrüstung eines Metallkat für Euro 2 mit Teilegutachten derzeit keine Chance auf eine Steuerminderung hat. Und das soll schon immer so gewesen sein? Niemals, da ich selbst einen Euro 2 Kat von cargraphic eingetragen habe und Steuer nach Euro 2 zahle. Weniger gravierend ist das Problem bei Kaltlaufreglern zur Umschlüsselung von Euro 1-Autos z.B. auf Euro 2 oder D3, denn die haben oft eine ABE, die ja nach wie vor anerkannt wird und zu einer Steuerminderung führt. Sollte ich das aber tatsächlich falsch verstanden haben und alles bleibt beim alten, um so besser. Ich kann es aber nicht glauben, denn in den mir bekannten Foren über Porsche hinaus (Jaguar und Mazda MX 5), wird es leider auch so dargestellt, wie vom frederöffner beschrieben und einige dort haben schon genau diese negative Erfahrung gemacht, das deren teure Umrüstung für die Katz war. bernd:ey: |
Zitat:
Kann froh sein wer´s eingetragen hat. ....... Wenn es tatsächliche Erfahrungsberichte zur nun strengen Auslegung mit einhergehender Versagung der Eintragung gibt dann wird es wohl auch so sein. |
Zitat:
ja sag mal, wie hast Du denn dann beim Einbau des Kats die bessere Abgasqualität nachgewiesen? Mit einem Teilegutachten? Was steht denn da drin? Da muß doch was von bestandenem Abgasprüflauf in Verbindung mit (Daten Basisfahrzeug) und irgendwas von Ergebnissen drinstehen. Erst dann kann der Kat doch aufgrund seiner nachgewiesene besseren Reinigungswirkung bezogen auf ein Fahrzeug mit gleichen Daten wie das Basisfahrzeug (bei Dir vermutlich 930/20, wobei bei den Kleinigkeiten (unterschiedliche Fahrzeuggewichte und Bereifungen oft geschlampert wird) steuermindernd eingetragen werden. Wenn das so nicht ist, wenn also der Cargraphik-Kit nicht per Gutachten nachweist, daß er das Auto auf Euro 2 bringt (und der Nachweis klappt nicht ausschließlich aufgrund einer AU, da gehört ein vollständiger Abgasprüflauf dazu), dann haben eigentlich alle Prüfer, die das eingetragen haben und auch der Hersteller des Teiles, ein noch nicht in ganzer Gänze erschlossenes Problem. Abgesehen vom technischen Fehler haben sie dann doch auch ein steuerrechtliches Ding am Hals. Und wenn das wirklich nicht per Gutachten nachgewiesen wurde, dann saß doch die ganze Gemeinde einem größeren Schwindel auf. Übrigens: Die Fahrzeugsteuer zahlen wir unter Vorbehalt (steht im Kleingedruckten auf dem Bescheid). Die kann rückwirkend bis zu 5 Jahre (nicht sicher, selbst recherchieren, bei dem WoMos war das so lange) geändert erhoben werden. Grüße Jürgen |
Jürgen und Uli, ich bin wahrlich kein Experte für diese Dinge und lese zu diesem Thema in verschiedenen Foren.
Mein Cargraphic-Kat wurde mit einem Teilegutachten geliefert, musste beim TÜV eingetragen werden und hat natürlich auch die neue Schadstoffnorm enthalten. Da stand alles drin, was und wie es einzutragen war. Es war aber keine ABE! Da die Umrüstsätze heute eine ABE haben müssen (um steuerlich anerkannt zu werden), sehe ich - wie Axel in seinem ersten post - ein Problem für viele Umrüstwilligen. bernd |
Hast Du dieses Teilegutachten noch?
Ergänzung: Habe mir grad bei CG die Anlage und Beschreibung angesehen. Dort steht eindeutig zweifelsfrei "Euro 2". Um das so festzustellen, muß ja ein Abgasprüflauf gemacht worden sein. |
Zitat:
Im übrigen würde ja das hier eingangs keinen Sinn ergeben: das Bundesverkehrsministerium hat per Erlass (veröffentlicht im Bundesverkehrsblatt VkBl. S. 591, Nr. 149) kurzfristig angeordnet, dass auf Basis eines Teilegutachtens keine Änderung der emissionsrelevanten Schlüsselnummern und damit der Schadstoffklasse eines Kfz mehr durchgeführt werden darf. Erforderlich ist eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), wobei derzeit durch das Kraftfahrt-Bundesamt keine neuen ABEs für die Nachrüstung emissionsrelevanter Bauteile mehr erteilt werden. Alte ABEs haben derzeit weiter Gültigkeit, jedoch wird hier die Rechtslage durch die Behörden noch geprüft. Es muss demnach also auch eine Eintragung nur auf Basis von Teilegutachten (wie immer die auch zustande kamen) bisher stattgefunden haben und damit ist nun Schluss. Bei der Gelegenheit werden, dem Zitat nach, auch gleich keine neuen ABE´s mehr erteilt. Wo ist der Quelltext? |
Moin zusammen,
Quelltext ist eine Mitteilung die Porsche an seine Händler rausgab! In dieser steht auch, dass der Verkauf bis auf weiteres einzustellen ist! Viele Grüße Axel |
Zitat:
wenn das eine Mitteilung von Porsche ist, könnte ich mir vorstellen, wo der Hund begraben ist. Stichwort 930/20 und Euro2. Aber welcher Verkauf ist bis auf Weiteres einzustellen? Was verkauft Porsche da? Nachrüstkats? Grüße Jürgen |
Zitat:
Porsche schreibt keine Erlasse für das Ministerium. Mit Quelltext meine ich den Ursprungstext. Nicht das was andere weitergeben, wieder andere kommentieren, ergänzen, deuten und das dann immer wieder im Internet kopieren. So wird dann z.B. aus einem "Erlass" ein "Gesetz".... |
Zitat:
Gut gemerkt, Jürgen!:ey: Logischerweise könnten das dann tatsächlich nur Nachrüst KAT ohne ABE sein. |
Moin,
also zu 1: Porsche Verkauft natürlich die damaligen original Kat´s als Nachrüstlösungen und zwar mit einem Teilegutachten! zu 2: Der Quelltext ist aus erster Hand und nicht veränder - lediglich fehlen einzelne Teile welche für den grundsätzlichen Sachverhalt nicht von nöten gewesen wären! Viele Grüße Axel PS: In einem anderem Forum wurde ein ziemlich ähnlicher Text veröffentlicht - ich vermute, dass es einen Standartvordruck woher auch immer gibt, welche Produzenten/Werke an ihr Händlernetz verschicken! |
Zitat:
nun, ich vermute, jetzt ist klar woher der Wind weht. Mit den originalen Kats kommt man beim G-Modell (außer 930/25, da bin ich sicher, es kann aber auch noch andere Varianten anderer Länder geben) auch nicht auf Euro2. Es fehlen bei den älteren Modellen weitere emissionsrelevante Bauteile (Aktivkohlefilter usw.), die für eine Einstufung auf Euro2 nötig sind. Thats it. End of Irrtum "930/20 Euro2". Das dürfte aber in Deinem Fall keine Rolle spielen, denn CG zeichnet das Teil im Katalog scheinbar mit "Euro2" ohne Einschränkung aus. Allerdings kommts nun schon auf die Papiere an. Also: Wenn der Cargraphic eine ABE hat (die er wohl haben sollte, wenn er schon mit Euro2 auszeichnen kann) dürfte wirklich kein Grund zur Panik sein. Jetzt kommts halt drauf an, was Du für eine Ausführung GModell hast und ob Dein CG eine ABE hat, bzw. ob ein bestandener Abgasprüflauf vorliegt. Viel Glück. Grüße Jürgen |
Wie er schreibt gibt es keine ABE und neue werden auch keine mehr freigegeben.
|
Moin,
als ich diesen Thread eröffnete habe ich nicht mit soviel "wirwar" gerechnet! Fakt ist nochmal zum mitschreiben! Bis jetzt hat KEIN Nachrüstkat eine ABE und bis jetzt sind auch alle nachgerüsteten anhand von Teilegutachten eingetragen worden (jedenfalls bis Anfang Dezember!) Viele Grüße Axel |
Zitat:
Außerdem würde ich nach wie vor gerne den Quelltext lesen. Welche KFZ sind gemeint...Diesel...alle.... Ist es nun ein Erlass oder doch ein Gesetz? Daran anschließend: welche Rechtsbehelfe sind möglich. |
Zitat:
Jetzt sag mir dann doch mal bitte, auf welcher Basis der Hersteller der Kats die Schadstoffklasse ermittelt hat. Erbarmt sich jemand und zeigt mir mal so ein Teilegutachten dieser Kats? Grüße Jürgen |
Nachrüst Kat
Also:
Ich wollte gerade einen Kat nachrüsten lassen. Mein Händler hat zugesagt, dass er einen besorgen kann, der Euro 2 hat. Heute bekomme ich einen Anruf, in dem mein Händler mir mitteilt, dass der Eintrag zur Zeit nicht mehr möglich ist. Seines Wissens gibt es keinen Lieferanten mit ABE! Angeblich wird an einer Lösung seitens der Händler (zB. Cargraphic) gearbeitet. Gruß :reise: Ole |
Zitat:
4.3. Abgasverhalten Ermittlung des Abgasverhaltens gemäß de 3. Richtlinie für Nachrüstsysteme zur Minderung der Schadstoffemissionen von PKW sowie Wohnmobilenmit Fremd- und Selbstzündungsmotoren zu § 47 (3) Nr. 4 StVZO in Verbindung mit der 52. Ausnahmeverordnung zur StVZO sowie 70/220/EWG i.d.F. 93/59/EWG, Das Abgasverhalten entspricht der oben genannten Richtlinie. 5. Abgasuntersuchung gem. § 47a StVZO siehe Anleitung und da steht dann wie die ASU standfinden soll. Sodele. Nach dieser Fleißarbeit erwarte ich von dir, lieber Jürgen, dass du das mal in den genannten Verordnungen nachliest und uns dann deine abschließende Meinung sagst, ob das bisher alles nach DIN seinen geregelten Gang nahm. |
Nabend,
nun: Wenn ich mir hier die 47 und http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_47.php und die 47a http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_47a.php reinziehe, kann man keine Einstufung erkennen. Am coolsten finde ich die Zeilen: (3) Personenkraftwagen sowie Wohnmobile mit Fremd- oder Selbstzündungsmotoren, die den Vorschriften ... entsprechen, gelten als schadstoffarm. An die Anhänge komme ich nicht, in denen die Grenzwerte oder Einstufungskriterien festgelegt sind. Wenn das alles ist, was das Teilegutachten zum Schadstoffschlüssel hergibt, dann würde ich mal sagen: Es ging Einen Gang. Grüße Jürgen |
Was ist denn mit Originalteilen ? Die haben doch eine ABE ?
|
Also auf Wunsch der Gesamte Quelltext:
Wichtige Information zum KAT-Nachrüstsatz Sehr geehrte Damen und Herren, das Bundesverkehrsministerium hat per Erlass (veröffentlicht im Bundesverkehrsblatt VkBl. S. 591, Nr. 149) kurzfristig angeordnet, dass auf Basis eines Teilegutachtens keine Änderung der emissionsrelevanten Schlüsselnummern und damit der Schadstoffklasse eines Kfz mehr durchgeführt werden darf. Erforderlich ist eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), wobei derzeit durch das Kraftfahrt-Bundesamt keine neuen ABEs für die Nachrüstung emissionsrelevanter Bauteile mehr erteilt werden. Alte ABEs haben derzeit weiter Gültigkeit, jedoch wird hier die Rechtslage durch die Behörden noch geprüft. Die technischen Prüfstellen (in unserem Fall der TÜV SÜD) als Aussteller der Teilegutachten haben beim Bundesverkehrsministerium gegen diese Praxis interveniert; eine Entscheidung ist jedoch noch nicht getroffen worden. Der Erlass wird daher seit wenigen Tagen durch die Prüfstellen von TÜV und Dekra umgesetzt. Für Porsche hat das folgende Konsequenz: Katalysatoren aus unseren Nachrüstsätzen können zwar weiterhin eingebaut werden, jedoch verweigern die Prüfstellen die Änderung der Schlüsselnummern und damit der Schadstoffklasse in den Fahrzeugpapieren, da unserere Nachrüstsätze ausschließlich mit Teilegutachten versehen sind. Damit sind neu verbaute und noch nicht eingetragene Nachrüstsätze bis zur endgültigen Klärung des Rechtslage in Bezug auf die steuerliche Einstufung bzw. die Ausnahme von Fahrverboten etc. in Deutschland wirkungslos. Bereits verbaute und eingetragene Nachrüstungen sind hiervon nicht betroffen. Es wird empholen, den Verkauf und Einbau dieser Nachrüstsätze wegen fehlender Eintragungsmöglichkeit in den Fahrzeugpapieren vorübergehend einzustellen, zumindest solange bis der TÜV SÜD eine anderweitige Lösung aufgezeigt. Nach Angaben des TÜV SÜD und eigener Recherche sind auch Produkte anderer Anbieter betroffen, d. h. auch bei Einbau eines Fremdprodukts wäre genau zu prüfen, ob die Änderung der Schlüsselnummer mittels Teilegutachten oder ABE erfolgen soll. Ihr Ansprechpartner bei Porsche Deutschland ist: *********************** Veröffentlichungsdatum: 12.12.2008 |
Jetzt liegt diese wunderbare neue "Youngtimer" vor mir (1/09)
und auf Seite 4 lese ich unter "Neues zur Kat- Nachrüstung" (Hinweis: das Rundschreiben kommt übrigens vom TÜV selbst) Zitat: "......Nach der ersten Aufruhr entpuppt sich der Rundumschlag des Ministeriums als doch nicht so weitreichend wie es zunächst schien. Anfang Dezember erschien eine Korrektur des Schreibens. Offenbar war in der ersten Fassung eine Information im Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr falsch interpretiert worden. Somit erhalten auch weiterhin Autos, die auf Basis von TGA mit G-Kat nachgerüstet werden, eine grüne Feinstaubplakette, wenn die Umrüstung im Rahmen der 52. Ausnahmeverordnung zur STZVO der Abgasschlüsselnummer 77 geschieht (Anmerkung: = EURO 1). Aber: Künftige Aufrüstungen (wie von EURO 1 auf 2) bringen nur noch Anlagen mit ABE steuerliche Vorteile:" Das zum Thema Quelltext lesen, interpretieren, verstehen, weitergeben. Obiger "Quelltext" ist eben die Interpretation (von Porsche?) zum Rundschreiben des TÜV nach Lesen des Erlasses vom Ministerium ...... Die GAT Lösung um auf EURO2 zu kommen hat übrigens ABE. |
So viel Verwirrung....
Hallo,
ich bin der neue hier (im elfertreff). :reise: Ich befasse mich seit längerm mit dem kauf eines 911er G-Modells... Jetzt ist die sache bei mir spruchreif - und jetzt das mit der Nachrüstung... Ich habe heute mit einem Anbieter von Nachrüstlösungen telefoniert der meinte ein Kat mit ABE kommt, wenn es gut läuft ende Januar!?!? Habe dann anschließend mit einer netten Dame von einem großen deutschen Automobilclub gesprochen und dieser das Zitat "neue ABE´s werden vorerst nicht mehr erteilt" vorgelesen. Diese meinte das ist ihr neu und ich solle ihr doch sagen welches Ministerium dies veröffentlicht hat... ABE´s können nachwievor für Nachrüstlösungen durch Hersteller in Auftrag gegeben werden. Nachrüstlösungen mit ABE werden nachwievor entsprechend Steuermindernd anerkannt - für 911er gibt es bist heute keine mit ABE. Eine ABE würde sich aber nur für Nachrüstlösungen und Fahrzeugen mit großer Nachfrage für die Hersteller rechnen. In der Vergangenheit seien eben Eintragungen mit Teilegutachten erfolgt und das war und ist schon immer nicht rechtens - dies solle hiermit nur nochmal klar gestellt werden. Fazit: Kat mit ABE wird wohl kommen - dieser kann dann auch entsprechend eingetagen werden. P. S.: Wenn es diesem Ministerium wirklich um Steuerverluste duch Nachrüstungen geht und nicht um die Praxis mit Teilegutachten bleibt evtl. Abzuwarten wenn es entsprechend viele KAT´s mit ABE gibt, das auch diese nicht mehr eingetragen werden - das war auch die Meinung eines TÜV-Ingenieur mit dem ich telefoniert habe. Gruß aus Reutlingen Matthias |
lies mal meinen letzten Beitrag. Hat sich vermutlich mit deinem zeitlich überschnitten.
|
Hallo Uli,
ja, wer zuspätkommt den bestraft... Gruß Matthias |
So nochmal,
ach GAT hat eine Lösung mit ABE, das wusste ich noch nicht. Muss mich mal schlau machen für welche Modelle die geht. Gruß Matthias |
Also "GAT" ist der Hersteller für ein Zusatz Luftventil. Damit bringt man EURO1 auf 2 (bzw. D3 wars bei meinem).
Ob die auch komplette Kat- Lösungen (also mit Steuerung etc. pp) für den 911 anbieten weiss ich nicht. Frag mal den Kat - Anbieter, ob im TGA dann EURO 1 (77) angegeben ist. Wenn ja, sollte es doch kein Problem sein (wenn die Info aus der "Youngtimer" stimmt). EURO 1 reicht für grüne Umweltplakette. |
Nur nicht damit ich was durcheinander bringe:
Also "GAT" ist der Hersteller für ein Zusatz Luftventil. Damit bringt man EURO1 auf 2 (bzw. D3 wars bei meinem). ![]() Mir geht es um ein Fahrzeug ganz ohne Kat ob man sich den dann kaufen kann wenn er noch keine 30 Jahre alt ist und ob man dann bei der Steuer ein "Vermögen" bezahlt - falls man nichts nachrüsten kann und das dann entsprechend anerkannt bekommt. Ich habe mir bereits welche ohne KAT angesehen. Gruß Matthias |
GAT Kat`s
Also GAT liefert wohl beides. Die werden sogar vom Tüv Süd per Link "angeboten".
Da ich bis jetzt immer noch nicht verstanden habe, ob der Kat mit Teilegutachten eingetragen wird und somit Euro1 bringt und eine ABE nur für Euro 2 notwendig ist, habe ich GAT mal eine Mail Anfrage geschickt. Die sollten doch wissen, ob ihr Produkt vom Tüv eingetragen wird und eine steuerliche Ermäßgung erfolgt... Gruß Ole |
Also ich komme nach Stundelangen
lesen im Netz und unzähligen Telefonaten zu dem Schluss, daß nur KAT´s mit einer ABE´s eine Steueränderung bringen. Alles andere mit Teilegutachten kannst Du einbauen bringt aber erstmal nichts. Nur mit einer sozusagen Einzelabnahme mit aufwändigem Abgasprüflauf bei einer TÜV-Spezailnierdlassung (z. B. Böblingen) wo das Auto ca. 2 Tage ist mit Kältekammer, Wärmekammer usw. geprüft wird. Nur wenn denn da alle Werte stimmen kannst Du dann wenn Du ca. 2000 Euro ärmer bist zum Landratsamt... Oder einfach warten bis es Einen mit ABE gibt. Ich bin aber nicht allwissend und lasse mich gerne eines Besseren belehren. Gruß Matthias |
Zitat:
wenn stimmt, was in der Youngtimer steht (und ich weiss es nicht weil ich den verd.... ursprünglichen Erlass des Ministeriums nicht im original kenne), dann reicht für die EURO 1 Eintragung eines Nachrüst-Kat ein Teilegutachten. Um DANACH eine Umschlüsselung von EURO1 auf EURO2 zu bekommen brauchst man ein Teil mit ABE. |
Fakten:
Ohne Kat - keine Schadsoffgruppe - kein Kleber: Steuer 25,36 Euro je 100m² (bei 3,2 lt. Hubraum 811,52 Euro) Euro 1 - Schadstoffgruppe 4 - grüner Kleber: Steuer 15,13 Euro je 100m² (bei 3,2 lt. Hubraum 484,16 Euro) Euro 2 - Schadstoffguppe 4 - grüner Kleber: Steuer 7,36 Euro je 100m² (bei 3,2 lt. Hubraum 235,52 Euro) Liege ich hier richtig??? Falls es eine änderung der Schlüsselnummer für Euro 1 mit Teilegutachten geben sollte wäre das ja noch eine "Notlösung". Falls es keinen Kat mit ABE für Euro 2 gibt. Nachwievor wäre ich auch sehr am Originaltext des Verkehrsministeriums interssiert!!!!!!!!!!!!!!!!!!:bet: Gruß Matthias |
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 08:52 Uhr. |
Powered by vBulletin® Version 3.6.4 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
© 2001-2018 by Elfertreff.de - Sämtliche PORSCHE Bezeichnungen und Logos unterliegen dem Copyright der Dr. Ing. h. c. F. Porsche AG ! Das Forum ist ein unabhängiges Forum und hat keinen Bezug zur Porsche AG