Elfertreff - Das 911 & Porsche Forum

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Flip Flop 29.10.2004 12:29

Laut Gutachter 13000€ wert minus Restwert
 
Hallo,
habe heute für meinen 79er Taga mit 114000km, BBS 3teilig poliert 9/10 Zoll mit 205 und 225 Pirelli, Hydr. Kettenspanner, Farbe Flip Flop blue vor 5Jahren für 10000DM nachweislich lakiert, mit weitern ca 20000DM der letzten 5Jahre von Porschezentren Rechnungen, Anlasser 3Jahre alt,elektr. Fensterheber, Flügel, absolut alltagstauglich, Gutachter sagte Zustand zwischen 2 und 3. heute einen ermittelten Wert von 13000€ per Gutachten bekommen. Kann man damit zufrieden sein, ich nicht denn ich hätte ihn nie wider verkauft. Würde mich über andere Meinungen freuen. Ach ja Restwert ist gesetzt auf 2750€.

Flip :mad:

Schwatten911 29.10.2004 23:00

Hi Flip,

da kann man jetzt nicht viel zu sagen. Mir stellt sich nur die Frage, welcher Gutachter hat den Wagen mit diesem Wert beurteilt. Einer von Classic Data??? Wenn nicht, versuche es doch dort noch einmal.

Gruß
Andreas

Olaf964 29.10.2004 23:09

War es Dein eigener Gutachter oder der, den die gegnerische Versicherung geschickt hat?
Im letzteren Fall Gegengutachten machen lassen.

Wichtig ist für Dich ja der Wiederbeschaffungswert.

Gruß Olaf

andreas 1,2 & 3,2 30.10.2004 00:11

folgendes steht bei classic-data:

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:<HR> ------------------------------------------------------------------------

Wiederbeschaffungswert
Der Wiederbeschaffungswert ist eine Größe aus dem Haftungsrecht (§ 249 BGB). Er bestimmt sich nach der Summe, die der Geschädigte im Falle eines Unfalls aufwenden muss, um ein gleichartiges und gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu beschaffen. Dabei ist der Wieder beschaffungswert zum Zeitpunkt eines Unfalls am freien Markt zu bemessen.'

Hierbei sind nicht die eventuell bisher aufgebrachten Restaurationskosten oder Aufwendungen maßgeblich, sondern nur der Betrag, der - auch unter Berücksichtigung des seriösen gewerblichen Handels (incl. MWSt.) - dafür bezahlt werden muss. Der angegebene Wiederbeschaffungswert (nach Haftpflichtgesichtspunkten) berücksichtigt dabei eine kurzfristige Ersatzbeschaffung. Der Wiederbeschaffungswert ist insbesondere die Grundlage für die Abwicklung eines Haftpflichtschadens.
[/quote]
http://www.classic-data.de/Classic-Data/wertdefi.htm

ich würds auch mal mit einem gegengutachten probieren. für 13 gibts ja fast nix mehr heutzutage :rolleyes:

Flip Flop 30.10.2004 00:42

Hey,
das ist mein eigener Gutachter, sollte ganz gut sein. Hat sich nach Schwacke und Data oder Interdata gerichtet was er mir sagte. Classic Data Werte würde sowieso keiner zahlen sagte er zu mir und wenn es zu hoch angesetzt wird, würde die Versicherung gegenspruch einlegen und einen anderen Gutachter bestimmen. Muß mal mit Rechtanwalt sprechen, will mal noch bei Classic Data gucken. Aber für 13000€ bekommst Du echt nichts mehr vernünftiges.

Mfg Flip ;)

Martin H. 30.10.2004 00:57

Hallo Ralf,
hab ich gestern vergessen ;)
Ruf mal ein paar namhafte Händler an, die dir ein vergleichsweise gutes Fahrzeug anbieten können. Je mehr desto besser (am besten schriftliches Angebot)!

Dies sollte als Grundlage dafür dienen den Wiederbeschaffungswert zu ermitteln

viele Grüße
Martin

GinTonic 30.10.2004 02:48

Meine Oldtimer-Markt Bewertungs-Tabellen liegen leider in Häbbäts Auto - aber für einen 24 Jahre alten Wagen ohne Katalysator und ohne Anerkennung eines historischen Kennzeichens weil noch nicht 30 ...sind knapp 26000 DM - sorry das ich mal umrechne - eine Menge Holz -immerhin hat der Wagen 1979 keine 100.000 gekostet, sondern um die 45tsd DM und damit hättest Du einen Werterhalt von über 50% !!! nach 24 Jahren und es handelt sich um Blech und Technik die altert...nicht um gut gelagerten Wein.

Flip-Flop Lackierungen kann man von der Versicherungsseite einrechnen lassen - aber beim Wiederbeschaffungswert? - Kannst Du die Belege von der Lackierung vorlegen?

Telefoniere mal mit Dipl. Ing. Thomas Eschenbach 089-58958500 hier in München - sag einen schönen Gruss von Alexander und Oldtimer-Friends - er hat selbst einen 76er - schildere ihm den Fall und schick ihm ein paar Bilder per eMail - vielleicht kann er mit seinem Sachverstand noch etwas mehr rausholen.

Auch wenn ich selbst als Oldtimer-Friend eine Flip-Flop Lackierung als eher wertmindernd begründen könnte weil nicht originol, sorry, leider....je älter der Wagen umso wertvoller ist ein originaler Zustand - so ist jedenfalls die Marktlage.

Grüsse

GT

speedster964 30.10.2004 03:00

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:<HR> ... aber für einen 24 Jahre alten Wagen ohne Katalysator und ohne Anerkennung eines historischen Kennzeichens weil noch nicht 30 ...sind knapp 26000 DM - sorry das ich mal umrechne - eine Menge Holz -immerhin hat der Wagen 1979 keine 100.000 gekostet ... [/quote]

Hi Gin,

ich hätte dann gerne einen Porsche 550 Spyder ohne Kat für 50.000 DM :D ;) :D .

Grüße Jens

Martin H. 30.10.2004 03:03

Oh Jens, ich nehm auch einen ;)

gilles027 30.10.2004 03:05

Hallo,

13 halte ich für realistisch, wenn der Zustand 2-3 war. Die Sache mit der Lackierung wird problematisch. Willst Du entweder Klassiker (also dann original), oder SceneAuto, aber welche Liste greift dann?

Gruß
und viel Glück
Gilles

speedster964 30.10.2004 03:08

@Martin: Hat keine Flip-Flop Lackierung, ist das trotzden OK :D ?

Grüße Jens

gilles027 30.10.2004 03:08

Hallo Flip,

wo wir dabei sind. Wer übernimmt den Rest? Du?
Ich bräuchte da ein paar Wärmetauscher fürn SC. :D

Schlimmer ists wenn Du Schuld bist, dann kriegst Du nichts, glaub mir, ich kenn dass. ;)
Dann mußt Du die Brocken für die Reparatur selbst zahlen (wenns zu reparieren wäre). Rücklicht 400 Euro, Glas 119 Euro... and so on. :(

Gruß
Gilles

Martin H. 30.10.2004 03:12

He Jens,
da bin ich nicht so kleinlich, nehm auch einen in silber mit roten Stühlchen :D

Gruß Martin

901red 30.10.2004 03:18

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:<HR> das ist mein eigener Gutachter, sollte ganz gut sein. Hat sich nach Schwacke und Data oder Interdata gerichtet was er mir sagte. [/quote]

aus eigener erfahrung bzgl. gutachten wiederbeschaffung, kann ich nur sagen, über "liste" rechnet dies kein seriöser gutachter. der gutachter sollte sich ein bild über den zustand des fahrzeugs machen und MUSS dann recherchieren zu wechlen preisen ein vergleichbares fahrzeug heute AM MARKT angeboten wird. eben wiederbeschaffung.

und so hat´s sogar der i.d.r. unterbewertende DAT gutachter bei mir gemacht.

gruss
oliver


Waffel Winnie 30.10.2004 10:39

Hallo,
13.000 bei 2-3 passt bei einem SC!!! Was erwartet ihr?

ich hab für meinen Targa ein Zustand 2 Gutachten von 15.500, da ist aber der Kat schon wertsteigernd berücksichtigt. Und Targa ist auch nen Tausender mehr wert.
Mein Zustand 2 kam zustande, weil der Gutachter ein Mensch mit Sachverstand war: Lackierung Zustand 3- und Rest Zustand 2 mit frisch überholtem Motor, somit gesamt-Zustand 2!!

Ich kann hier jedem nur eins empfehlen:
Klassik-Data-Gutachten erstellen lassen, das von der eigenen Versicherung anerkannt ist.
Die Klassik-Data-Daten (und damit wird gerechnet) sind als Grundlage für originale Autos im SERIENZUSTAND zu sehen. Deswegen müssen alle NICHT-serienmäßigen Dinge wertsteigernd berücksichtigt werden, also z.B.
Schiebedach
FUCHSFELGEN!!! (800 Euro mehr, orig. waren Hackmesser beim SC, BBS würde ich als nicht wertsteigernd sehen!!!!!)
Leder
usw. usf.
Ebenso Arbeiten, die als Wertsteigernd anerkannt sind, also z.B. Motor und Getriebeüberholungen mit Nachweis.

Vorraussetzung ist natürlich ein Gutachter mit Fingerspitzengefühl.
Da wird dann schnell aus einem 13.000-Auto dann ein 15.000 Euro-Auto, und das passt dann auch vom Wiederbeschaffungswert.

Übrigens:
SC's sind leider echt sehr billige 911er, so daß bei einem Unfall auch nicht viel rausspringt...
Anderseits sieh es so:
2750 Restwert ist stark untertrieben, das bekommst Du alleine locker für den Motor, wenn der heile ist. Da machst Du locker das doppelte oder dreifache daraus!

Grüße
Winnie


Guido S 01.11.2004 01:16

hallo,

das hier :
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:<HR>2750 Restwert ist stark untertrieben, das bekommst Du alleine locker für den Motor, wenn der heile ist. Da machst Du locker das doppelte oder dreifache daraus! [/quote]

sehe ich anders, die versicherungen geben so ein auto meist in die restwertbörse.
da springt dann meistens wesentlich mehr für raus so daß die versicherung das auto kassiert oder dir weniger auszahlt weil die ein höheres gebot haben.
wenn nicht hat winnie natürlich recht, beim schlachten springt wesentlich mehr raus.

ob ein targa mehr wert ist möchte ich mal vorsichtig bezweifeln.möglicherweise ist er dem besitzer mehr wert sonst würde er ihn nicht fahren. wenn man mal in kleinanzeigen stöbert sind die targas oft billiger ohne vom zustand her schlechter zu sein.
wahrscheinlich ist die zielgruppe kleiner.


<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:<HR> Ruf mal ein paar namhafte Händler an, die dir ein vergleichsweise gutes Fahrzeug anbieten können. Je mehr desto besser (am besten schriftliches Angebot)!
Dies sollte als Grundlage dafür dienen den Wiederbeschaffungswert zu ermitteln
[/quote]

das würde ich dir oder noch besser dem gutachter raten.teilweise kann ein gutachter den wert schon über liste ansetzen

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:<HR>aus eigener erfahrung bzgl. gutachten wiederbeschaffung, kann ich nur sagen, über "liste" rechnet dies kein seriöser gutachter. der gutachter sollte sich ein bild über den zustand des fahrzeugs machen und MUSS dann recherchieren zu wechlen preisen ein vergleichbares fahrzeug heute AM MARKT angeboten wird. eben wiederbeschaffung. [/quote]

und da kann eben der "wiederbeschaffungswert"
über dem "listenpreis" liegen.
dafür muß der wagen aber objektiv (und nicht nach eigenem empfinden) in einem außergewöhnlich guten zustand sein.

ich hatte bei meinem 944turbo einen kasko totalschaden.
den"wiederbeschaffungspreis" wollte der gutachter mit dem "listenpreis" gleichsetzen.
(damals war das auto 2,5 jahre alt bei einem neupreis von deutlich über 100tdm, der listenpreis lag bei 26500dm !)
ich habe damals dem sachverständigen gesagt das ich sofort 2 autos für den preis nehmen würde wenn er die besorgen könnte.
er sollte doch mal bei mehreren pz anrufen.
das ergebnis war dann 32500dm wiederbeschaffung.

ich würde also auf jeden fall mit dem gutachter darüber sprechen.

guido

901red 01.11.2004 06:15

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:<HR> und da kann eben der "wiederbeschaffungswert"
über dem "listenpreis" liegen.
[/quote]

ich sag´s ja, wenn der wagen wirklich gut ist, wird sich der gutachter wundern, welche finanziellen mittel für die wiederbeschaffung nötig sind und kann seine "liste" in die tonne kloppen.

gruss
oliver

Waffel Winnie 01.11.2004 10:48

@Guido
das mit dem "Targa mehr wert" ist kein feuchter Traum von mir als Targa-Fan ;), sondern entspricht den derzeit gültigen Tabellen von Classic Data und den von Motor-Klassik.
Beide beruhen auf aktuellen Marktanalysen.
Also kannst mir schon glauben, daß ein Targa-Gutachten im Zustand 2 nen Tausender mehr Wert macht ;)

Das mit dem Verkauf des Autos:
Ich weiss es nicht sicher, ob die Versicherung einem das Auto überhaupt "wegnehmen" darf. Ich kann der Versicherung doch sagen, daß ich ihn als Teileträger behalten will, oder? Darf die Versicherung mich enteignen? Fände ich echt krass! :(
Ein Kumpel von mir hat übrigens seinen Totalschaden-Boxster vor nem Jahr mit gutem Gewinn verkauft, die Versicherung hats nicht interessiert...

Grüße
Winnie

carrera87 01.11.2004 13:00

hi zusammen,

na, da habt ihr ja ein thema...

also, was ich so rausgelesen habe, handelt es sich um einen Haftpflichtschden, der flipflop hat sich seinen Gutachter selbst ausuchen können, und nicht einen von der vers. geschickt bekommen, wie bei Kaskoschäden.

13.000 steine für das beschriebene auto halte ich ungesehen für durchaus realistisch, gut, der kollege hätte genausogut 14.000 reinschreiben können,
auf jeden Fall ist der Wiederbeschaffungswert immer "am Markt" zu ermitteln, kein seriöser gutachter wird hier in irgendwelche Listen kucken, abgesehen davon, das ein 79er eh`in keiner Liste mehr drinsteht....

auch die Classsic-Data kollegen machen nix anderes, als das sie ins Internet schauen, was die kisten kosten, dann noch ein bisschen mit der ausstattung rumrechnen, BBS und flipflop-Lack sind natürlich schon ein bissschen problematisch einzuschätzen.....

mit dem Restwert (wie hoch sind denn eigentlich die Rep.kosten????) ist der Flipflop eh`bestens bedient, da hat dir der Gautachter ja schon ganz schön was gutes getan, je niedriger der Restwert, desto mehr muß dir die versicherung auszahlen, und du kannst den Schrott/Teile? für 4-6000 locker verkaufen, so läufts normalerweise im Haftpflichtfall... ;)

Solange die Rep.kosten den WBW nicht übersteigen, kann man den Restwert ungefähr als WBW abzüglich den netto-Repkosten ermitteln. (WBW und Restwert dabei brutto!)
Das gilt natürlich für einen elfer praktisch nicht, siehe oben und auch winnies letzten post mit dem boxster!!!

die auch schon erwähnten Restwertbörsen sind im Kasko-Fällen obligat, da die Versicherungen das so wollen, da kommen manchmal ganz schöne mondgebote, man glaubt gar nicht was eine FIN oder ein Brief wert sind..........

im haftpflichtfall/privatgutachten wird man als Gutachter das Auto eher nicht in die börse stellen, könnte sonst der letzte Gutachtenauftrag gewesen sein, siehe obiges rechenbsp.... :rolleyes:

in jedem Fall gilt aber: wegnehmen oder gar enteignen kann einem das unfallbeschädigte auto niemand, weder die Versicherung noch sonstwer!!!
Hat man ein höheres Restwertgebot oder glaubt, mehr für seinen Rest zu bekommen, als ihm Gutahcten steht, kann man es natürlich dorthin verkaufen, theoretisch kann man sich den Blechhaufen auch in den Garten stellen,die Versicherung zahlt halt nur den WBW minus Restwert aus, der im Gutahcten steht!

im übrigen wird bei fiktiver Abrechnung nach Gutachten, nach neuester Rechtssprechung
vom WBW auch noch die Mwst. abgezogen, die vers. zahlt die nur noch aus, wenn nachweislich ein Auto gekauft wird, bei dem die Mwst. wieder ausweisbar ist, oder halt ein Neuwagen.

So, habe euch jetzt hoffentlich nicht zuviel verwirrt,
schöne Grüssse, christian

Olaf964 02.11.2004 00:16

Hallo Flip,
ich weiß ja nicht, was Dein Portemonaie so hergibt, aber ich war am Samstag beim Jakelic in Fellbach wegen eines Inspektionstermins.

Er hat einen extrem guten 87er C1 Targa da. Keine 100k gelaufen. Jeder Gummi neu, Alle Verschleißteile neu, Motor revidiert, Dach neu etc. pp.
Sowas sauberes hab ich selten gesehen. Preis soll aber jenseits der 20k liegen.
Evtl. auch eine Überlegung wert.

Gruß Olaf

Guido S 02.11.2004 03:57

@ christian und winnie,

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:<HR>in jedem Fall gilt aber: wegnehmen oder gar enteignen kann einem das unfallbeschädigte auto niemand, weder die Versicherung noch sonstwer!!!
Hat man ein höheres Restwertgebot oder glaubt, mehr für seinen Rest zu bekommen, als ihm Gutahcten steht, kann man es natürlich dorthin verkaufen, theoretisch kann man sich den Blechhaufen auch in den Garten stellen,die Versicherung zahlt halt nur den WBW minus Restwert aus, der im Gutahcten steht! [/quote]

die versicherung enteignet dich auch nicht, das geht rechtlich ja auch gar nicht.
wenn aber die restwertbörse mehr hergibt bekommst du eben weniger geld !
du sollst ja nichts an dem schaden verdienen,
du darfst nur nicht schlechter als vor dem schaden.
beim 11er springt normalerweise immer mehr raus.

@ winnie,
wegen dem targa magst du recht haben, feuchte träume unterstelle ich dir da auch nicht :D
in die liste gucke ich aus verschiedenen gründen nicht,ein auto ist für mich soviel wert wie man innerhalb von 6 wochen für das ding bekommt.
alles andere ist aber trotzdem möglich, dauert nur sehr viel länger.

guido

carrera87 02.11.2004 07:53

hallo guido,

also die versicherung darf im haftpflichtfall ( ausser der haftpflichtauftrag kommt schon von der Vers., aber diesen Anspruchstellern kann eigentliche eh`keiner mehr helfen....)das auto nicht in die börse stellen, im kaskofall natürlich schon, da machts ja schon der Gutachter, denn bei kasko "schafft" die Vers. an!
Mir ist bisher noch kein fall (haftpflicht) untergekommen, wo die vers. nicht das bezahlt hätte, was im GA stand!

in diesem Sinne , verabschiede mich jetzt für knapp 2 Wochen in den Urlaub,

schöne Grüsse an euch alle, christian


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