Elfertreff - Das 911 & Porsche Forum

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-   -   Motorproblem ..... es nervt !!!! (http://78.47.139.25/showthread.php?t=26516)

Schulisco 31.12.2017 15:30

[quote=Einstieg;209496]
Zitat:

Zitat von Thorsten 911 (Beitrag 209495)
Hallo zusammen!
Kann man denn nicht eigentlich diesen ganzen Amirotz rausschmeißen!
Der KAT ist eingetragen und das Abgasverhalten darf sich nicht verschlechtern

Wieso nicht, wenn er H-Kennzeichen hat, ist es doch egal, oder? Ich denke, dass es nur dann Probleme gibt, wenn der US 911 schon vorher noch ohne H-Kennzeichen in D zugelassen gewesen ist, oder? Wenn der Kat vor erstmaliger Zulassung mit H Kz in D schon raus ist, dürfte das doch kein Problem sein, oder?

Wenn die Lambdaregelung bei den US SCs nicht mehr richtig funktioniert, dann sollte das Taktventil 50/50 takten. Die regelung ist dann fest eingestellt. Führt nicht zu messbarem Mehrverbrauch, ggfs. untenrum etwas fetter und oben fehlt dann wohl ein wenig, weil das Taktventil afaik von 30-70% taktet.

Gruss, Thomas

Einstieg 31.12.2017 15:56

Wieso nicht, wenn er H-Kennzeichen hat, ist es doch egal, oder? Ich denke, dass es nur dann Probleme gibt, wenn der US 911 schon vorher noch ohne H-Kennzeichen in D zugelassen gewesen ist, oder? Wenn der Kat vor erstmaliger Zulassung mit H Kz in D schon raus ist, dürfte das doch kein Problem sein, oder?
Gruss, Thomas[/quote]

Hallo Thomas,
der Elfer wurde hier mit KAT zugelassen, egal ob mit oder ohne H - Kennzeichen.
Du wirst keinen TÜV finden, der den KAT austrägt.
Luftgekühlte Grüße
Bernd

Thorsten 911 31.12.2017 17:03

Hallo Thomas,
der Elfer wurde hier mit KAT zugelassen, egal ob mit oder ohne H - Kennzeichen.
Du wirst keinen TÜV finden, der den KAT austrägt.
Luftgekühlte Grüße
Bernd[/quote]

Och! Das würde ich jetzt mal so nicht sagen!:D
Also mir würde so ein Kram auf die Nerven gehn und das Teil würde über kurz oder lang rausfliegen. Das ist in meinen Augen bei so einem Oldie unnötiger als eine Klimaanlage. Die kühlt wenigstens noch. Und wenn sie hin ist fliegt sie auch raus.

:reise:

Schulisco 31.12.2017 18:06

Hi Bernd.

Ich meine mich zu erinnern, dass im Porsche Datenblatt zu meinem SC (habe es gerade nicht im Zugriff), welches man zur Zulassung braucht, als Schlüsselnummern fürs Abgas "00" eingetragen ist - und das ist das, was letztlich hierzulande zählt. Ich interpretiere das so, dass ich den Kat rausreissen kann und mit H-Kennzeichen ohne Kat legal in D unterwegs sein kann.

Siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Schadstoffschl%C3%BCssel

Gruß & guten Rutsch ins neue Jahr!
Thomas

Thorsten 911 31.12.2017 19:30

Also unter der Nr14. für die Schadstoffeinstufung steht bei mir Oldtimer drinn! :D

Oldtimer – erhalten unabhängig von der bisherigen Emissionsklasse anstelle einer Schlüsselnummer den Wert 0098 und in Feld 14 den Eintrag „Oldtimer“.

summit 31.12.2017 22:51

Hallo,

die Schlüsselnummer ist nur die Grundlage zur Bemessung der Kfz-Steuer.

Ansonsten gilt: Nur Benziner mit EZ vor dem 01.07.1969 sind von der Abgasuntersuchung befreit.

Bei Auslieferungszustand mit Kat kann der Kat nicht ausgetragen werden und ohne Kat ist eine legale AU nicht möglich. Grundlage hierfür liefert § 19.3 StVZO
http://www.fehling.de/pdf/arbeitsanw...ngsabnahme.pdf
Auf den Seiten 22 und 23 wird auf die "Änderungsabnahmen bei Verschlechterung des Abgasverhaltens" eingegangen:
"Die Betriebserlaubnis eines Kraftfahrzeugs erlischt, wenn sich das Abgasverhalten verschlechtert. [...] Eine Verschlechterung des Abgasverhaltens tritt ein, wenn die mit der Betriebserlaubnis nachgewiesene Abgasvorschrift durch die vorgenommene Änderung nicht mehr eingehalten wird."

Grüße, Armin

tomhammer 01.01.2018 04:22

Zitat:

Zitat von summit (Beitrag 209503)
Hallo,

die Schlüsselnummer ist nur die Grundlage zur Bemessung der Kfz-Steuer.

Ansonsten gilt: Nur Benziner mit EZ vor dem 01.07.1969 sind von der Abgasuntersuchung befreit.

Bei Auslieferungszustand mit Kat kann der Kat nicht ausgetragen werden und ohne Kat ist eine legale AU nicht möglich. Grundlage hierfür liefert § 19.3 StVZO
http://www.fehling.de/pdf/arbeitsanw...ngsabnahme.pdf
Auf den Seiten 22 und 23 wird auf die "Änderungsabnahmen bei Verschlechterung des Abgasverhaltens" eingegangen:
"Die Betriebserlaubnis eines Kraftfahrzeugs erlischt, wenn sich das Abgasverhalten verschlechtert. [...] Eine Verschlechterung des Abgasverhaltens tritt ein, wenn die mit der Betriebserlaubnis nachgewiesene Abgasvorschrift durch die vorgenommene Änderung nicht mehr eingehalten wird."

Grüße, Armin

Genau, einmal KAT, immer KAT...

hoppepit 01.01.2018 10:43

Hallo zusammen,
müsste es dann nicht auch Ärger geben, wenn man beim SC die Zusatzluftpumpe rausschmeisst?!

Dianos 01.01.2018 12:22

Zitat:

Zitat von tomhammer (Beitrag 209504)
Genau, einmal KAT, immer KAT...

So ist es meiner Kenntnis nach nicht generell. Obige Vorschrift gilt nur für Kats bei Auslieferungszustand. Nachgerüstete Kats können wieder ausgetragen werden.


Gruß
Dianos

Einstieg 01.01.2018 12:41

911
 
Zitat:

Zitat von hoppepit (Beitrag 209505)
Hallo zusammen,
müsste es dann nicht auch Ärger geben, wenn man beim SC die Zusatzluftpumpe rausschmeisst?!

Hallo Peter,
die Sekundärluftpumpe war für die RdW nicht vorgeschrieben, wurde aber, da in den USA erforderlich, der Einfachheit halber auch in die RdW eingebaut.
Daher kann man sie hier auch ohne Probleme ausbauen.
Luftgekühlte Grüße
Bernd

hoppepit 01.01.2018 13:08

Zitat:

Zitat von Einstieg (Beitrag 209508)
Hallo Peter,
die Sekundärluftpumpe war für die RdW nicht vorgeschrieben, wurden aber, da in den USA erforderlich, der Einfachheit halber auch in die RdW eingebaut.
Daher kann man sie hier auch ohne Probleme ausbauen.
Luftgekühlte Grüße
Bernd

Danke für die Info, Bernd!
Wieder was dazugelernt.

Schulisco 01.01.2018 17:38

Frohes neues Jahr Euch allen!

Ähh...müsste hier nicht unterschieden werden, ob es sich bei den Autos, die zur H-Zulassung anstehen, nicht unterschieden werden, ob die EZ in Deutschland oder USA (oder sonstwo außer Deutschland) haben und ferner ob es sich um einen nachgerüsteten Kat handelt oder ob er bereits ab Werk vorhanden gewesen ist? Wenn ich mich recht erinnere, dann steht im Datenblatt meines SC nichts von einem Kat, die Abgasklasse wie gesagt ist "00" und wird ja beim HKZ dann auf "98" umgeschlüsselt.

Also:
* EZ ohne Kat in Deutschland => kann bleiben
* EZ ohne Kat in Deutschland, jedoch nachgerüstet => Kat kann bei H Kennzeichen ausgebaut werden, da so original ausgeliefert
* EZ mit Kat in Deutschland => Kat muss bleiben (da so ausgeliefert)
* EZ ohne Kat außerhalb Deutschland => kein Kat, jedoch nachrüstbar, spielt aber keine Rolle fürs H-Kennzeichen, es empfiehlt sich, den Kat erst nach dem HKZ einzubauen, dann gehe ich aber auch davon aus, dass dann der Kat aber auch zugelassen sein muss (ABE/Gutachten) und eingetragen werden, oder?
* EZ mit Kat außerhalb Deutschland, Zulassung nach 30 Jahren erstmalig in D mit HKZ => Kat kann bei HKZ in D raus oder nicht???
* EZ mit Kat außerhalb Deutschland, Zulassung nach 30 Jahren erstmalig in D mit HKZ, parallel wurden dieselben Fahrzeuge aber in Deutschland ohne Kat ausgeliefert => Kat kann bei HKZ in D raus oder nicht???

Streitfrage - wo steht das geschrieben, dass das Fahrzeug einen Kat hatte? Im Porsche Datenblatt steht imho nichts darüber. Es kommt auch auf die EG Typgenehmigung an. Wenn die erstmalig mit Kat erfolgt ist, dann hat sich jede Diskussion bei dem betreffenden KFZ erübrigt.

Und generell steht der TÜV umwelttechnischen Verbesserungen ja offen gegenüber, man kann also generell einen nicht vorhandenen Kat nachrüsten, muss jeder für sich selbst entscheiden. Muss der Kat dann wie gehabt eine ABE oder zumindest ein Gutachten haben und eingetragen sein? Ich denke, ja. Wünschenswert wäre aber eine etwas laxere Handhabe seitens der Rennleitung und des Gesetzgebers.

Gruß, Thomas

AndrewCologne 01.01.2018 21:08

Meiner ist ein ex US 1982er mit 930/16 Motor und hatte bei Voll- und H-Abnahme einen G-Kat. Die Zulassung erfolgte mit H-Kennzeichen und der Eintrag bei Schadstoffklasse lautet 98/Oldtimer.
Somit jetzt egal ob KAT weiter drin ist oder ausgebaut wurde. Ich hatte erst den KAT nach Anmeldung gegen einen normalen Vorschalldämpfer getauscht und jetzt alles auf SSI umgerüstet.

Schulisco 01.01.2018 22:22

Zitat:

Zitat von AndrewCologne (Beitrag 209512)
Meiner ist ein ex US 1982er mit 930/16 Motor und hatte bei Voll- und H-Abnahme einen G-Kat. Die Zulassung erfolgte mit H-Kennzeichen und der Eintrag bei Schadstoffklasse lautet 98/Oldtimer.
Somit jetzt egal ob KAT weiter drin ist oder ausgebaut wurde. Ich hatte erst den KAT nach Anmeldung gegen einen normalen Vorschalldämpfer getauscht und jetzt alles auf SSI umgerüstet.

Hi Andrew.

D.h. die EZ in D fand erst nach 2012 bzw. nach der EZ in USA statt oder war er schon vor dem HKZ in D zugelassen? Und hat man Dir das nocheinmal separat bestätigt, dass es rechtens ist, nach der Erteilung des KZ den Kat auszubauen?

Gruß, Thomas

AndrewCologne 02.01.2018 00:25

Zitat:

Zitat von Schulisco (Beitrag 209513)
Hi Andrew.

D.h. die EZ in D fand erst nach 2012 bzw. nach der EZ in USA statt oder war er schon vor dem HKZ in D zugelassen? Und hat man Dir das nocheinmal separat bestätigt, dass es rechtens ist, nach der Erteilung des KZ den Kat auszubauen?

Gruß, Thomas

EZ in den USA 1982 und nach Reimport in D dann H-Gutachten, Vollabnahme und EZ mit Schlüsselnr. 98.
Im Schein steht kein Kat drin, beim TÜV demnach ohne den KAT kein Problem gehabt.
Keiner gibt Dir so eine o.g. Bestätigung, aber habe noch nie von einem Problem gehört.

Es gibt da in einem anderen Forum einen lustigen Thread wo jemand mit der sicheren Gefahr der Aberkennung des H-Kennzeichens drohte und ... solche Halter dann sogar als Steuerhinterzieher beschuldigt. :-))


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