Elfertreff - Das 911 & Porsche Forum

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-   -   WARNUNG zu Nachrüstkat´s G-Modell (http://78.47.139.25/showthread.php?t=14612)

AxelGT3 02.01.2009 22:01

WARNUNG zu Nachrüstkat´s G-Modell
 
Moin allerseits,

ich wollte nur mal folgendes kurz verbreiten:


Seit Anfang Dezember ist ein Gesetz des Bundesverkehrsministeriums erlassen, welches folgendes beinhaltet:

Es werden KEINERLEI nachgerüstete Kat´s mehr über Teilegutachten eingetragen bzw. der Emissionsklassen mehr geändert!


Zitat:

"das Bundesverkehrsministerium hat per Erlass (veröffentlicht im Bundesverkehrsblatt VkBl. S. 591, Nr. 149) kurzfristig angeordnet, dass auf Basis eines Teilegutachtens keine Änderung der emissionsrelevanten Schlüsselnummern und damit der Schadstoffklasse eines Kfz mehr durchgeführt werden darf. Erforderlich ist eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), wobei derzeit durch das Kraftfahrt-Bundesamt keine neuen ABEs für die Nachrüstung emissionsrelevanter Bauteile mehr erteilt werden. Alte ABEs haben derzeit weiter Gültigkeit, jedoch wird hier die Rechtslage durch die Behörden noch geprüft.

Katalysatoren aus Nachrüstsätzen können zwar weiterhin eingebaut werden, jedoch verweigern die Prüfstellen die Änderung der Schlüsselnummern und damit der Schadstoffklasse in den Fahrzeugpapieren, da unserere Nachrüstsätze ausschließlich mit Teilegutachten versehen sind. Damit sind neu verbaute und noch nicht eingetragene Nachrüstsätze bis zur endgültigen Klärung des Rechtslage in Bezug auf die steuerliche Einstufung bzw. die Ausnahme von Fahrverboten etc. in Deutschland wirkungslos.
Bereits verbaute und eingetragene Nachrüstungen sind hiervon nicht betroffen."




Also wenn es dann so ist wie bei mir - Verbaut im Oktober und wegen Winterschlaf noch nicht eingetragen hat man die besten Karten gezogen!:motz:


Ich wollte nur alle diesbezüglich warnen - da ein jetziger Kauf ggf. einfach eine Farce ist!


Abzuwarten ist, wie lange es dauert, bis es beispielsweise wie in meinem Fall von Cargrahic (oder auch anderen Anbietern) eine ABE geben wird!





Viele Grüße und trotzdem ein schönes Wochenende!




Axel

Tick 02.01.2009 22:24

Das ist krass :motz:

Targamaniac 02.01.2009 22:39

Nabend,

war doch irgendwie schon immer so, die Panikmache über mehrere Foren ist also erstmal unbegründet.

Schau mal hier, da wurde das auch diskutiert.

http://www.elferliste-service.de/wbb...?threadid=3777

Grüße
Jürgen

AxelGT3 03.01.2009 08:40

Also ich finde meine Panik nicht so ganz unbegründet!

Ich habe schließlich die größte A** Karte gezogen weil ich im November mal eben ca. 2.200 Euro (inkl. einem bei mir zu erneuernden Querrohr) für nichts bezahlt habe!

Ich habe das Auto im Oktober gekauft und wollte ihn jetzt im April zulassen!

Das bedeutet, dass ich jetzt nach der nicht gerade günstigen Investition dann auch noch 811 Euro Steuer zahlen muss!:motz:

Sonst wären es 235 Euro gewesen!


Geringfügiger Unterschied für etwas was man eigentlich mittlerweile sowieso an Board hat!

Ich für meinen Teil bin jedenfalls stinksauer und habe bereits an das Verkehrsamt in Berlin geschrieben - auch wenn es sowieso nichts bringt!

Targamaniac 03.01.2009 10:53

Hallo,

was hast Du Dir denn für einen Kat gekauft?
Da muß ja ein Papier oder sowas dabei gewesen sein.

Der Text besagt doch eigentlich nur, daß eine Eintragung (die uns nicht so wichtig scheint) aber eine Umschlüsselung auf eine günstigere Schadstoffklasse (das Objekt der Begierde) nur geht, wenn eine ABE für das Teil mit KBANr. und somit nachgewiesenem bestandenen Abgasprüflauf vorliegt.

Das war eigentlich schon immer so und somit hat sich eigentlich nichts geändert, oder?
Bei Nachweis und Eignung -> Umschlüsselung möglich
Bei keinen Nachweis -> keine Umschlüsselung.

Der Text schließt doch eigentlich nur die Eintragung "kraft Wassersuppe" aus und das war schon immer grenzwertig.

There is no need...

Grüße
Jürgen

bernd91 03.01.2009 13:40

Jürgen, das Problem ist schon gravierend und ich bin gespannt auf die Lösung.

Aktuell bekommst Du kein Auto mehr umgeschlüsselt, dass keinen Umbausatz mit ABE hat-und Katnachrüstsätze oder Metallkats haben keine ABE soviel ich weiss. Gleichzeitig richtet der Staat ermehrt Umweltzonen ein, in die Fahrzeuge (insb. Diesel) nur nach einer Umrüstung fahren dürfen- die aber nicht mehr durchgängig durchgeführt wird!?

Hintergrund soll wohl sein, dass ein ausländischer Anbieter von Umrüstsätzen wohl irgendwie Unsinn bei der Klassifizierung seiner Waren gemacht hat, was zu spät bemerkt wurde und jetzt alle ausbaden müssen, weil gar nichts mehr anerkannt wird ohne ABE.

Angeblich wird an einer Lösung gearbeitet.

bernd

Uli911 03.01.2009 14:37

Ehrlich gesagt ist mir gerade neu, dass es KAT Umrüstsätze OHNE ABE gibt.

Muss ich mal bei Gelegenheit in den Unterlagen nachschauen, wie sich das bei meinem nachgerüsteten KAT verhält.

Wenn ich es recht verstanden habe, haben die Nachrüst- Dieselfilter, die eigentlich keine sind, dieses Verhalten bei der Zulassung ausgelöst. Wobei diese Erkenntnis jetzt aber auch nicht weiterhilft.

Targamaniac 03.01.2009 15:36

Bernd, da ist doch nix neu dran.
Das war schon immer so.
Mir wäre jetzt nicht bekannt, daß wir Umschlüsselungen ohne Herstellerbescheinigung (die scheinbar einer ABE gleichwertig gestellt wird) oder einer ABE machen konnten.

Umschlüsselung ist eine steuerrelevante Geschichte. Das ging noch nie ohne ABE mit KBANummer oder einer Herstellerbescheinigung (im Falle der 930/25 beispielsweise).
Grundlage war immer der belegte bestandene Abgasprüfzyklus für die betreffende Schadstoffklasse.
Und das bleibt doch erhalten.

Bei den Metallkats ist mir aktuell nur ein Hersteller bekannt, der ein Gutachten incl. Abgasprüflauf hat.
Der Rest :D

Alles Andere war schon immer nur lückenhaft belegbar und meines Erachtens nach dem Buchstaben des Gesetzes nicht legal.
Bei einer steuerrelevanten Angelegenheit verstehen wir in D doch keinen Spaß.

Grüße
Jürgen

bernd91 04.01.2009 10:44

Nach meinem Kenntnisstand haben Kat-Umrüstsätze ein Teilegutachten, das immer z.B. eine TÜV-Vorführung nach sich gezogen hat und in die Papiere eingetragen werden musste. Danach gab es die Neueinstufung durch das Finanzamt.
Einen Katumrüstsatz ohne Eintragungsnotwendigkeit - also mit ABE - habe ich noch nirgendwo gefunden. Erst die Eintragung in die Papiere hatte die ja Steuerminderung nach sich gezogen. Und genau das ist aktuell nicht mehr möglich für alle die Nachrüstsätze ohne ABE, aber mit Teilegutachten.

Der frederöffner hat doch dargestellt, dass er mit seiner bereits durchgeführten Nachrüstung eines Metallkat für Euro 2 mit Teilegutachten derzeit keine Chance auf eine Steuerminderung hat. Und das soll schon immer so gewesen sein? Niemals, da ich selbst einen Euro 2 Kat von cargraphic eingetragen habe und Steuer nach Euro 2 zahle.

Weniger gravierend ist das Problem bei Kaltlaufreglern zur Umschlüsselung von Euro 1-Autos z.B. auf Euro 2 oder D3, denn die haben oft eine ABE, die ja nach wie vor anerkannt wird und zu einer Steuerminderung führt.

Sollte ich das aber tatsächlich falsch verstanden haben und alles bleibt beim alten, um so besser. Ich kann es aber nicht glauben, denn in den mir bekannten Foren über Porsche hinaus (Jaguar und Mazda MX 5), wird es leider auch so dargestellt, wie vom frederöffner beschrieben und einige dort haben schon genau diese negative Erfahrung gemacht, das deren teure Umrüstung für die Katz war.

bernd:ey:

Uli911 04.01.2009 11:15

Zitat:

Zitat von bernd91 (Beitrag 139373)

Und das soll schon immer so gewesen sein? Niemals, da ich selbst einen Euro 2 Kat von cargraphic eingetragen habe und Steuer nach Euro 2 zahle.

....
Sollte ich das aber tatsächlich falsch verstanden haben und alles bleibt beim alten, um so besser. Ich kann es aber nicht glauben, denn in den mir bekannten Foren über Porsche hinaus (Jaguar und Mazda MX 5), wird es leider auch so dargestellt, wie vom frederöffner beschrieben und einige dort haben schon genau diese negative Erfahrung gemacht, das deren teure Umrüstung für die Katz war.

bernd:ey:

Ich verstehe die Beiträge so, dass es "eigentlich" schon immer so gehandhabt hätte werden müssen, aber bisher, aus welchen Gründen auch immer, Gnade vor Recht galt.
Kann froh sein wer´s eingetragen hat.

.......

Wenn es tatsächliche Erfahrungsberichte zur nun strengen Auslegung mit einhergehender Versagung der Eintragung gibt dann wird es wohl auch so sein.

Targamaniac 04.01.2009 12:47

Zitat:

Zitat von bernd91 (Beitrag 139373)
...
Einen Katumrüstsatz ohne Eintragungsnotwendigkeit - also mit ABE - habe ich noch nirgendwo gefunden. Erst die Eintragung in die Papiere hatte die ja Steuerminderung nach sich gezogen. Und genau das ist aktuell nicht mehr möglich für alle die Nachrüstsätze ohne ABE, aber mit Teilegutachten.

Der frederöffner hat doch dargestellt, dass er mit seiner bereits durchgeführten Nachrüstung eines Metallkat für Euro 2 mit Teilegutachten derzeit keine Chance auf eine Steuerminderung hat. Und das soll schon immer so gewesen sein? Niemals, da ich selbst einen Euro 2 Kat von cargraphic eingetragen habe und Steuer nach Euro 2 zahle.
...

bernd:ey:

Hallo,

ja sag mal, wie hast Du denn dann beim Einbau des Kats die bessere Abgasqualität nachgewiesen?
Mit einem Teilegutachten?
Was steht denn da drin? Da muß doch was von bestandenem Abgasprüflauf in Verbindung mit (Daten Basisfahrzeug) und irgendwas von Ergebnissen drinstehen.

Erst dann kann der Kat doch aufgrund seiner nachgewiesene besseren Reinigungswirkung bezogen auf ein Fahrzeug mit gleichen Daten wie das Basisfahrzeug (bei Dir vermutlich 930/20, wobei bei den Kleinigkeiten (unterschiedliche Fahrzeuggewichte und Bereifungen oft geschlampert wird) steuermindernd eingetragen werden.

Wenn das so nicht ist, wenn also der Cargraphik-Kit nicht per Gutachten nachweist, daß er das Auto auf Euro 2 bringt (und der Nachweis klappt nicht ausschließlich aufgrund einer AU, da gehört ein vollständiger Abgasprüflauf dazu), dann haben eigentlich alle Prüfer, die das eingetragen haben und auch der Hersteller des Teiles, ein noch nicht in ganzer Gänze erschlossenes Problem.
Abgesehen vom technischen Fehler haben sie dann doch auch ein steuerrechtliches Ding am Hals.

Und wenn das wirklich nicht per Gutachten nachgewiesen wurde, dann saß doch die ganze Gemeinde einem größeren Schwindel auf.

Übrigens: Die Fahrzeugsteuer zahlen wir unter Vorbehalt (steht im Kleingedruckten auf dem Bescheid). Die kann rückwirkend bis zu 5 Jahre (nicht sicher, selbst recherchieren, bei dem WoMos war das so lange) geändert erhoben werden.

Grüße
Jürgen

bernd91 04.01.2009 14:31

Jürgen und Uli, ich bin wahrlich kein Experte für diese Dinge und lese zu diesem Thema in verschiedenen Foren.

Mein Cargraphic-Kat wurde mit einem Teilegutachten geliefert, musste beim TÜV eingetragen werden und hat natürlich auch die neue Schadstoffnorm enthalten. Da stand alles drin, was und wie es einzutragen war. Es war aber keine ABE!
Da die Umrüstsätze heute eine ABE haben müssen (um steuerlich anerkannt zu werden), sehe ich - wie Axel in seinem ersten post - ein Problem für viele Umrüstwilligen.

bernd

Targamaniac 04.01.2009 14:52

Hast Du dieses Teilegutachten noch?

Ergänzung:
Habe mir grad bei CG die Anlage und Beschreibung angesehen.
Dort steht eindeutig zweifelsfrei "Euro 2".

Um das so festzustellen, muß ja ein Abgasprüflauf gemacht worden sein.

Uli911 04.01.2009 18:24

Zitat:

Zitat von bernd91 (Beitrag 139379)
Jürgen und Uli, ich bin wahrlich kein Experte für diese Dinge und lese zu diesem Thema in verschiedenen Foren.

Mein Cargraphic-Kat wurde mit einem Teilegutachten geliefert, musste beim TÜV eingetragen werden und hat natürlich auch die neue Schadstoffnorm enthalten. Da stand alles drin, was und wie es einzutragen war. Es war aber keine ABE!
Da die Umrüstsätze heute eine ABE haben müssen (um steuerlich anerkannt zu werden), sehe ich - wie Axel in seinem ersten post - ein Problem für viele Umrüstwilligen.

bernd

Sehe ich wie du.


Im übrigen würde ja das hier eingangs keinen Sinn ergeben:

das Bundesverkehrsministerium hat per Erlass (veröffentlicht im Bundesverkehrsblatt VkBl. S. 591, Nr. 149) kurzfristig angeordnet, dass auf Basis eines Teilegutachtens keine Änderung der emissionsrelevanten Schlüsselnummern und damit der Schadstoffklasse eines Kfz mehr durchgeführt werden darf. Erforderlich ist eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), wobei derzeit durch das Kraftfahrt-Bundesamt keine neuen ABEs für die Nachrüstung emissionsrelevanter Bauteile mehr erteilt werden. Alte ABEs haben derzeit weiter Gültigkeit, jedoch wird hier die Rechtslage durch die Behörden noch geprüft.


Es muss demnach also auch eine Eintragung nur auf Basis von Teilegutachten (wie immer die auch zustande kamen) bisher stattgefunden haben und damit ist nun Schluss.

Bei der Gelegenheit werden, dem Zitat nach, auch gleich keine neuen ABE´s mehr erteilt.

Wo ist der Quelltext?

AxelGT3 04.01.2009 20:09

Moin zusammen,

Quelltext ist eine Mitteilung die Porsche an seine Händler rausgab!

In dieser steht auch, dass der Verkauf bis auf weiteres einzustellen ist!


Viele Grüße

Axel


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