Elfertreff - Das 911 & Porsche Forum

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Martin 21.05.2019 15:23

Liesbeth Aufblendlicht
 
Griaß Euch Buaschn!

Bei meiner C1, Bj87, 231PS geht beim Aufblenden das Abblendlicht nicht aus. Jetzt ist meine Frage: gehört das so?

Daß bei Lichthupe das Abblendlicht weiterbrennt erscheint mir logisch, aber bei der Fahrt mit Fernlicht sollten doch nicht beide Fäden auf einmal brennen. Immerhin wird’s dann ja ganz schön warm im Birnlein.

Wie seht Ihr das?

Freue mich über Eure Rückmeldungen.

Pfiat Euch Martin

Schulisco 21.05.2019 16:03

Griaß Di!


Na, des g'hert net so :rolleyes:


Da hängt/klemmt wahrscheinlich "nur" der Blinkerhebel, so daß der Kontakt nicht richtig öffnet, über den das Abblendlicht geht und die Verbindung trennen müsste. Ergo - Kontakte nachbiegen sollte das Problem lösen. Hatte ich auch schon und war wie verrückt an meiner Relaisschaltung am suchen die ich nachträglich verbaut hatte...würde ich bei der Gelegenheit auch nachrüsten. Denn dort wird es auf die Dauer dann sehr warm, wenn immer beide angesteuert werden...


Gruß, Thomas

Martin 22.05.2019 10:19

Zitat:

Zitat von Schulisco (Beitrag 213294)
Griaß Di!


Na, des g'hert net so :rolleyes:


Da hängt/klemmt wahrscheinlich "nur" der Blinkerhebel, so daß der Kontakt nicht richtig öffnet, über den das Abblendlicht geht und die Verbindung trennen müsste. Ergo - Kontakte nachbiegen sollte das Problem lösen. Hatte ich auch schon und war wie verrückt an meiner Relaisschaltung am suchen die ich nachträglich verbaut hatte...würde ich bei der Gelegenheit auch nachrüsten. Denn dort wird es auf die Dauer dann sehr warm, wenn immer beide angesteuert werden...

Gruß, Thomas




Servus!

Jo dank Dr schee!

Ich habe gerade eine Relaisschaltung eingebaut und nun fiel mir auf, daß beim Aufblenden das Abblendlicht nicht ausgeht. Und wie bei Dir, haben wir gesucht und gesucht und nix gefunden.

Die einzige Erklärung wäre wohl, daß es so sein müsse, was ich jedoch nicht so recht glaubte.

Aber jetzt reißen wir halt einmal das Lenkradl herunter und werden am Blinkebel zerren.

Dir 911 Grüße in das lustige Saarland!

Pfiat Di Martin

Thorsten 911 22.05.2019 12:11

Hallo Martin!
Ich hatte das auch schon mit dem Blinkerhebel. Bei mir hatt es sogar angefangen zu schmoren. Ich würde bei einem alten Blinkerhebel überhaupt nichts mehr an den Kontakten rumbiegen sondern gleich eine neue Einheit einbauen. Sooo teuer ist der jetzt auch nicht wenn man ihn nicht gerade bei Porsche Classics bestellt das sind im Endeffekt die selben wie von wo anderst gekauft. Beispiel! Original SWF.



https://www.ebay.de/itm/Blinkerschal...8AAOSwaadaswAH


:reise:Thorsten

Dianos 22.05.2019 17:10

Zitat:

Zitat von Martin (Beitrag 213297)
Servus!


... und nun fiel mir auf, daß beim Aufblenden das Abblendlicht nicht ausgeht. Und wie bei Dir, haben wir gesucht und gesucht und nix gefunden.

Die einzige Erklärung wäre wohl, daß es so sein müsse, was ich jedoch nicht so recht glaubte.


Pfiat Di Martin

Ist aber so. Die einzige Erklärung ist hier die richtige. :smile: Wie so oft.

Und das ist auch keine Sache des Glaubens. Und auch keine Sache des Suchens. Was nicht da ist, könnt Ihr auch nicht finden. :smile:

Sieh Dir doch mal die Schaltung im 88er Schaltplan an. Da wird Dir geholfen. Das Abblendlicht bleibt beim Aufblenden an. Hat meiner übrigens auch so.

Zitat:

Zitat von Schulisco (Beitrag 213294)
Griaß Di!

Na, des g'hert net so :rolleyes:


Gruß, Thomas

Doch, so ist es schaltungsmäßig (zumindest beim RdW und 3.2 des TS, über den wir hier reden) vorgesehen.


Gruß
Dianos

Schulisco 22.05.2019 18:30

Hallo Dianos,



das ist, denke ich, so leider nicht korrekt. Zumindest soweit mir bekannt und aus der Erinnerung von früheren KFZs - dort war es auch so, dass entweder Abblend- oder das Fernlicht eingeschaltet werden konnte - aber nicht beides. Was anderes ist wohl die Lichthupe. Diese kann m.W. parallel zum Abblendlicht leuchten. Lediglich bei KFZs, die Gasentladungslampen beim Abblendlicht haben, müssen die anbleiben.



Siehe hier zu §50 STVZO: https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__50.html

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht


(1) Für die Beleuchtung der Fahrbahn darf nur weißes Licht verwendet werden.
(2) Kraftfahrzeuge müssen mit zwei nach vorn wirkenden Scheinwerfern ausgerüstet sein, Krafträder – auch mit Beiwagen – mit einem Scheinwerfer. An mehrspurigen Kraftfahrzeugen, deren Breite 1 000 mm nicht übersteigt, sowie an Krankenfahrstühlen und an Fahrzeugen, die die Baumerkmale von Krankenfahrstühlen haben, deren Geschwindigkeit aber 30 km/h übersteigt, genügt ein Scheinwerfer. Bei Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 8 km/h genügen Leuchten ohne Scheinwerferwirkung. Für einachsige Zug- oder Arbeitsmaschinen, die von Fußgängern an Holmen geführt werden, gilt § 17 Absatz 5 der Straßenverkehrs-Ordnung. Bei einachsigen Zugmaschinen, hinter denen ein einachsiger Anhänger mitgeführt wird, dürfen die Scheinwerfer statt an der Zugmaschine am Anhänger angebracht sein. Kraftfahrzeuge des Straßendienstes, die von den öffentlichen Verwaltungen oder in deren Auftrag verwendet werden und deren zeitweise vorgebaute Arbeitsgeräte die vorschriftsmäßig angebrachten Scheinwerfer verdecken, dürfen mit zwei zusätzlichen Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht oder zusätzlich mit Scheinwerfern nach Absatz 4 ausgerüstet sein, die höher als 1 000 mm (Absatz 3) über der Fahrbahn angebracht sein dürfen; es darf jeweils nur ein Scheinwerferpaar einschaltbar sein. Die höher angebrachten Scheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn die unteren Scheinwerfer verdeckt sind.
(3) Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, dass sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1 200 mm über der Fahrbahn liegen. Satz 2 gilt nicht für 1.Fahrzeuge des Straßendienstes, die von den öffentlichen Verwaltungen oder in deren Auftrag verwendet werden,
2.selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, deren Bauart eine vorschriftsmäßige Anbringung der Scheinwerfer nicht zulässt. Ist der höchste Punkt der leuchtenden Fläche jedoch höher als 1 500 mm über der Fahrbahn, dann dürfen sie bei eingeschalteten Scheinwerfern nur mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h gefahren werden.

(4) Für das Fernlicht und für das Abblendlicht dürfen besondere Scheinwerfer vorhanden sein; sie dürfen so geschaltet sein, dass bei Fernlicht die Abblendscheinwerfer mitbrennen.
(5) Die Scheinwerfer müssen bei Dunkelheit die Fahrbahn so beleuchten (Fernlicht), dass die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 100 m in der Längsachse des Fahrzeugs in Höhe der Scheinwerfermitten mindestens beträgt 1.0,25 lx bei Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 100 cm3,
2.0,50 lx bei Krafträdern mit einem Hubraum über 100 cm3,
3.1,00 lx bei anderen Kraftfahrzeugen.
Die Einschaltung des Fernlichts muss durch eine blau leuchtende Lampe im Blickfeld des Fahrzeugführers angezeigt werden; bei Krafträdern und Zugmaschinen mit offenem Führersitz kann die Einschaltung des Fernlichts durch die Stellung des Schalthebels angezeigt werden. Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h brauchen nur mit Scheinwerfern ausgerüstet zu sein, die den Vorschriften des Absatzes 6 Satz 2 und 3 entsprechen.
(6) Paarweise verwendete Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht müssen so eingerichtet sein, dass sie nur gleichzeitig und gleichmäßig abgeblendet werden können. Die Blendung gilt als behoben (Abblendlicht), wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor jedem einzelnen Scheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber nicht mehr als 1 lx beträgt. Liegt der höchste Punkt der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer (Absatz 3 Satz 2) mehr als 1 200 mm über der Fahrbahn, so darf die Beleuchtungsstärke unter den gleichen Bedingungen oberhalb einer Höhe von 1 000 mm 1 lx nicht übersteigen. Bei Scheinwerfern, deren Anbringungshöhe 1 400 mm übersteigt, darf die Hell-Dunkel-Grenze 15 m vor dem Scheinwerfer nur halb so hoch liegen wie die Scheinwerfermitte. Bei Scheinwerfern für asymmetrisches Abblendlicht darf die 1-Lux-Grenze von dem der Scheinwerfermitte entsprechenden Punkt unter einem Winkel von 15 Grad nach rechts ansteigen, sofern nicht in internationalen Vereinbarungen oder Rechtsakten nach § 21a etwas anderes bestimmt ist. Die Scheinwerfer müssen die Fahrbahn so beleuchten, dass die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor den Scheinwerfern senkrecht zum auffallenden Licht in 150 mm Höhe über der Fahrbahn mindestens die in Absatz 5 angegebenen Werte erreicht.
(6a) Die Absätze 2 bis 6 gelten nicht für Mofas. Diese Fahrzeuge müssen mit einem Scheinwerfer für Dauerabblendlicht ausgerüstet sein, dessen Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor dem Scheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber nicht mehr als 1 lx beträgt. Der Scheinwerfer muss am Fahrzeug einstellbar und so befestigt sein, dass er sich nicht unbeabsichtigt verstellen kann. Die Nennleistung der Glühlampe im Scheinwerfer muss 15 W betragen. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch für Kleinkrafträder und andere Fahrräder mit Hilfsmotor, wenn eine ausreichende elektrische Energieversorgung der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen nur bei Verwendung von Scheinwerfern für Dauerabblendlicht nach den Sätzen 2 und 4 sichergestellt ist.
(7) Die Beleuchtungsstärke ist bei stehendem Motor, vollgeladener Batterie und bei richtig eingestellten Scheinwerfern zu messen.
(8) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, ausgenommen land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, Arbeitsmaschinen und Stapler, müssen so beschaffen sein, dass die Ausrichtung des Abblendlichtbündels von Scheinwerfern, die nicht höher als 1 200 mm über der Fahrbahn (Absatz 3) angebracht sind, den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.
(9) Scheinwerfer für Fernlicht dürfen nur gleichzeitig oder paarweise einschaltbar sein; beim Abblenden müssen alle gleichzeitig erlöschen.
(10) Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit 1.einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,
2.einer Scheinwerferreinigungsanlage und
3.einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,
ausgerüstet sein.

Nun kann man darüber streiten, ob der Satz "nur ein Scheinwerferpaar darf einschaltbar sein" nur für die besonderen Fahrzeuge der Straßendienste gilt oder für alle - da sind die Juristen gefragt...


Zudem - als mein SC zugelassen werden sollte, bemängelte der Tüv genau das - die Hell-/Dunkelgrenze war nicht zu erkennen gewesen, ganz einfach weil beide gebrannt haben. Das betraf zwar nur die Stellung "Abblendlicht" am Lichtschalter, ich bin mir aber ziemlich sicher, dass das auch den Fall des Aufblendens betrifft. D.h. es dürfen m.W. entweder nur die Abblend- oder die Fernscheinwerfer leuchten.
Kannst Du belegen, wo das genau so steht? Der Schaltplan sagt dazu m.W. nichts aus - zugegeben, das ist einer vom SC, aber in Sachen Headlights sollte der ähnlich sein:





Gruß, Thomas


Dianos 22.05.2019 19:37

Zitat:

Zitat von Schulisco (Beitrag 213300)


Kannst Du belegen, wo das genau so steht?

Hallo Thomas,

einen Beleg, dass es so geschaltet ist, hatte ich schon genannt, den 88er Schaltplan für den 3.2. So wie es original in der Praxis auch bei meinem Elfer geschaltet ist. Und offenbar auch bei anderen, wenn man man z. B. diesen Thread hier liest. Hier mal für den eigentlich allgemein bekannten Schaltplan ein Link, dessen Kenntnis ich oben vorausgesetzt hatte :p :
http://www.911c1.de/porsche/Schaltpl...carrera_32.pdf

Aber wenn jemand meint, dass dem nicht so wäre, und er müsse das bei seinem 911 ändern, weil seine Schaltung defekt sei, soll er das gerne tun. Diese Diskussion gab es schon mehrmals an anderer Stelle, habe keine Lust mehr, dies hier noch weiter zu belegen und zu begründen. Mir egal. :reise:

Hinweis: Wenn man schon eine Relaisschaltung zusätzlich installiert hat, kann man das auch hinkriegen und das gleichzeitige Leuchten beider Fäden vermeiden, indem man die Stromversorgung für das Abblendlicht über das Relais für das Fernlicht (Wechslerrelais mit Kontakt 87a, man hat dann aber einen - geringfügigen - zusätzlichen Spannungsabfall bei Abblendlicht über den Kontaktwiderstand des Relais) (ab-)schaltet (habe ich mal vorübergehend testweise gemacht), falls man Sorgen wegen der Erwärmung hat.
Vorzeitigen Verschleiß der Lampen aufgrund des gleichzeitigen Leuchtens der beiden Fäden kann ich allerdings aus der Praxis bei meinem Wagen nicht bestätigen. Und ich fahre den Wagen seit nunmehr 28 Jahren.


Gruß
Dianos:p

Martin 23.05.2019 08:53

@ Thomas und Dianos...


Streitet Euch nicht um das Fell des Bären, der noch gar nicht erlegt ist (HZ).


Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte:

Wo kämen wir hin?
Und niemand ginge, zu sehen,
wohin wir kämen,
wenn wir gingen.


In einer Mußestunde werde ich mir einmal den Blinkhebel vornehmen (auch Dank an Thorsten). Dann sind wir schlauer (ich zumindest hoffentlich).


Die lange Bank - des Teufels liebstes Möbelstück. Hoffen wir, daß sie nicht zu lange ist. Ich werde weiter berichten - kann aber dauern.


In diesem Sinne wünsche ich allen Debattanten und Disputanten ein lustiges Wochenende und allzeit Luft ums Blech.


Martin

Dianos 23.05.2019 09:01

Das Abblendlicht wird nur über den Lichtschubschalter geschaltet und ist unabhängig vom Lenkstockschalter (Blinkhebel) . Der schaltet nur das Fernlicht hinzu. Immer zumindest bezogen auf den (späten) 3.2 der letzten Bj..

Gruß
Dianos

Schulisco 23.05.2019 11:00

Zitat:

Zitat von Dianos (Beitrag 213303)
Das Abblendlicht wird nur über den Lichtschubschalter geschaltet und ist unabhängig vom Lenkstockschalter (Blinkhebel) . Der schaltet nur das Fernlicht hinzu. Immer zumindest bezogen auf den (späten) 3.2 der letzten Bj..

Gruß
Dianos





https://www.pelicanparts.com/techart...l_Problems.htm


Gruß, Thomas

Dianos 23.05.2019 11:21

Guck mal in den 88er Schaltplan für den 3.2. Und dann reden wir weiter. Und ich sprach vom RdW, nicht von US. Da wurden schon Abweichungen bestätigt, obiger Beitrag aus dem Pelican ist mir wohlbekannt.

Und Beiträge aus anderen Foren, die das Gegenteil besagen, könnte ich auch zitieren. Hab nur keine Lust, die zu suchen.:cool:

Gruß
Dianos

tomhammer 23.05.2019 13:22

Hallo zusammen,

also ich kenne das nur so:

Betätigt man die Lichthupe am Lenkstockhebel (also ziehen des Hebels), so sind sowohl Fern- als auch Abblendlicht eingeschaltet bei eingeschaltetem Licht (also gezogenem Lichtschubschalter).

Das ist auch der Teil beim Lenkstockhebel im Laufe der Jahre nicht mehr
richtig funktioniert (verbogene Kontakte etc.)

Schaltet man dagegen das Fernlicht bei eingeschaltetem Licht dauerhaft ein am Lenkstockhebel, also nach vorne einrasten, dann brennt auch nur das Fernlicht und bei ausgeschaltetem Licht gar nix.

Und das geht bei meinem US-Auto genauso wie vorher bei meinem deutschen...

Gruß Tom

hoppepit 23.05.2019 16:36

Zitat:

Zitat von tomhammer (Beitrag 213306)
Hallo zusammen,

also ich kenne das nur so:

Betätigt man die Lichthupe am Lenkstockhebel (also ziehen des Hebels), so sind sowohl Fern- als auch Abblendlicht eingeschaltet bei eingeschaltetem Licht (also gezogenem Lichtschubschalter).

Das ist auch der Teil beim Lenkstockhebel im Laufe der Jahre nicht mehr
richtig funktioniert (verbogene Kontakte etc.)

Schaltet man dagegen das Fernlicht bei eingeschaltetem Licht dauerhaft ein am Lenkstockhebel, also nach vorne einrasten, dann brennt auch nur das Fernlicht und bei ausgeschaltetem Licht gar nix.

Genauso kenne ich das auch und ist so bei meinem SC.
Mein Lenkstockschalter hatte auch mal einen Wackler, konnte ich aber wieder reparieren.

Käptn Haddock 24.05.2019 11:58

Man muss kein Jurist sein um den hochdeutschen Text dahingehend zu verstehen, dass nur dann das eine Scheinwerferpaar angeschaltet sein darf wenn das andere ausgeschaltet ist, wenn man seinen Porsche mit einem abnehmbaren schneepflugähnlichen Frontspoiler versehen hat, der die vorschriftsmäßig eingebauten normalen Scheinwerfer verdeckt, so dass man darüber ein zweites Scheinwerferpaar anbringen muss.:lol:

Irgendwie ein bisschen Loriot...

Gruß - Christoph

Norden-911 24.05.2019 17:34

Zitat:

Zitat von tomhammer (Beitrag 213306)
Hallo zusammen,

also ich kenne das nur so:

Betätigt man die Lichthupe am Lenkstockhebel (also ziehen des Hebels), so sind sowohl Fern- als auch Abblendlicht eingeschaltet bei eingeschaltetem Licht (also gezogenem Lichtschubschalter).

Das ist auch der Teil beim Lenkstockhebel im Laufe der Jahre nicht mehr
richtig funktioniert (verbogene Kontakte etc.)

Schaltet man dagegen das Fernlicht bei eingeschaltetem Licht dauerhaft ein am Lenkstockhebel, also nach vorne einrasten, dann brennt auch nur das Fernlicht und bei ausgeschaltetem Licht gar nix.

Und das geht bei meinem US-Auto genauso wie vorher bei meinem deutschen...

Gruß Tom


Moin in die Runde,

bei meinem originalen US 1984er ist es auch so.

Gruß
Rainer

Dianos 24.05.2019 18:58

Hallo,

schön dass Ihr alle beschreibt, wie es bei Euren unterschiedlichen Wagen (auch SC) ist.

Das führt aber am eigentlichen Thema vorbei.

Dass es diese Funktionsweise gemäß Eurer Beschreibung gibt, ist hinlänglich bekannt und bezüglich der speziellen Fragestellung nach den Wagen, die gemäß dem 88er Schaltplan verdrahtet sind, ist Eure Beschreibung nicht zielführend.

Bisher ist noch Keiner auf meinen Beitrag eingegangen, wie es denn bei Wagen aussieht, die nach dem oben zitierten 88er Schaltplan (normalerweise RdW) verdrahtet sind.

So wie mein Wagen, und möglicherweise der vom TS (87er C1), der sich genauso verhält und möglicherweise auch nach dem 88er Schaltploan verdrahtet ist.

Zur Erinnerung, denn das war die Ausgangsfrage:

Zitat:

Zitat von Martin (Beitrag 213292)

Bei meiner C1, Bj87, 231PS geht beim Aufblenden das Abblendlicht nicht aus. Jetzt ist meine Frage: gehört das so?


Warum geht denn niemand auf den 88er Schaltplan ein? Wollt Ihr oder könnt Ihr nicht? :cool:

Dann erläutere ich mal den 88er Schaltplan (RdW-Version) etwas genauer.
...
Von Klemme 56 am Lichtschubschalter in der Position "Abblendlicht ein" geht eine Leitung (1.5 GE) direkt an die beiden Sicherungen für Abblendlicht und dann an die Klemme 56b der beiden Scheinwerfer. D. h., das Abblendlicht ist bei entsprechender Stellung des Lichtschubschalters immer geschaltet, unabhängig von dem Lenkstockschalter. Das Abblendlicht leuchtet demnach auch dann, wenn zusätzlich das Fernlicht eingeschaltet ist.
..

Falls Ihr aus dem Schaltplan etwas anderes erkennen könnt, bitte ich um Eure Rückmeldung.

Der Letzte, der nach meinem Kenntnisstand diese Frage beantworten wollte, hat anschliessend nach eigenem Bekunden den Gang nach "Canossa" antreten müssen.

Vgl. Post 21 und nachfolgende Bestätigungen ff bis 32 ("Canossa"):

https://www.pff.de/index.php?thread/...fits/&pageNo=3
https://www.pff.de/index.php?thread/...fits/&pageNo=5


Gruß
Dianos

Norden-911 26.05.2019 11:08

Moin Dianos,

ich habe mal in meinem Workshop Manual 1984-1989 geschaut. Da lese ich es jedoch anders raus. Dort gibt es 3 x Headlight Schaubilder: für 1984, 1985 und 1986-1989.

Das Doku ist zu groß zum Einfügen, gleiches beim Ausschnitt für 100k. Ich kann Dir die 3 Bildchen aber auch schnell zumailen.

Kurzfassung:
Wenn über den Zündschalter ACC/ Run der Lichtschalter Stufe 3 eingeschaltet wird, schaltet über ihn und dem Lenkstockschalter das Ablendlicht auf 56 ein. Tastet man auf Lichthupe wird zusätzlich Dauerplus 30 von vor dem Lichtschalter zusätzlich Fernlicht über den Lenkstockschalter getastet. Eben geschaltet 56 Ablendlicht und gleichzeitig getastet Dauerplus 30. Beide Ströme über den Lenkstockschalter. Schaltet man von Abendlicht auf Fernlicht wird ausschließlich Dauerplus 30 vor dem Lichtschalter über den Lenkstockschalter fest auf das Fernlicht gegeben und Ablendlicht ist aus.

Dein 1988 Schaltplan kann ich auf dem iPad gerade nicht wirklich verfolgen.

Gruß
Rainer

Dianos 26.05.2019 12:16

Zitat:

Zitat von Norden-911 (Beitrag 213324)

Dein 1988 Schaltplan kann ich auf dem iPad gerade nicht wirklich verfolgen.

Gruß
Rainer

Hallo Rainer,

das ist schade. Wenn es nicht diese Dateigrenze hier gäbe, hätte ich Dir sonst einen Ausschnitt daraus hier übermittelt, der den direkten Strompfad (bzw. die direkte Leitung) von Lichtschalter Klemme 56 zu 56b am Scheinwerfer zeigt. Obwohl das jeder Kfz-Elektriker auf Anhieb erkennen müsste, denke ich. Der Lenkstockschalter braucht dazu nicht betrachtet werden. (Der braucht natürlich parallel wohl auch 56 vom Lichtschalter, damit geschaltetes Fernlicht über Lenkstockschalter nur bei eingeschaltetem Lichtschalter in der entsprechenden Position geht, denke ich. Wohl wegen der Rückleuchten etc.).
Vielleicht kannst Du Dir den Schaltplan mal auf einem Notebook oder PC ansehen. Ganz normale Standardausstattung ist da ausreichend. :p

Und noch etwas: Im 88er Schaltplan sind sehr wohl 2 diverse Anschaltungen für die Scheinwerfer gezeigt. Die andere, auf die ich mich hier ausdrücklich -wie schon oben erwähnt - nicht bezogen habe und die ich mir auch nicht näher angesehen habe, ist dort als Sonderausstattung M553 (USA-Canada) gekennzeichnet. Andere Baustelle. :p Ob und inwieweit ggf. M553 jetzt für unsere Diskussion überhaupt von Belang ist, kann ich allerdings deshalb auch nicht sagen. Uns ging es damals bei der Diskussion nur um unsere RdW-Wagen und Überprüfung, ob die Schaltung entsprechend den zugehörigen Unterlagen funktionierte.

Ich nehme an, dass es sich bei den von Dir zitierten Workshopversionen auch ausdrücklich um die nicht M553 Version handelt? In meinen englischsprachigen Workshop Unterlagen ist m. W. idR nur die US-Version dargestellt.

Gruß
Dianos

ELVA Porsche 26.05.2019 20:40

Vor über 10 Jahren habe ich's mal im Nachbarforum geschrieben. Ist leicht zu verstehen und "einfach" zu instalieren.


https://www.pff.de/index.php?thread/...t-fuer-den-c1/


Trotzdem : KEINE Garantie auf alles!

Norden-911 27.05.2019 08:19

Zitat:

Zitat von Dianos (Beitrag 213326)
Hallo Rainer,

das ist schade. Wenn es nicht diese Dateigrenze hier gäbe, hätte ich Dir sonst einen Ausschnitt daraus hier übermittelt, der den direkten Strompfad (bzw. die direkte Leitung) von Lichtschalter Klemme 56 zu 56b am Scheinwerfer zeigt. Obwohl das jeder Kfz-Elektriker auf Anhieb erkennen müsste, denke ich. Der Lenkstockschalter braucht dazu nicht betrachtet werden. (Der braucht natürlich parallel wohl auch 56 vom Lichtschalter, damit geschaltetes Fernlicht über Lenkstockschalter nur bei eingeschaltetem Lichtschalter in der entsprechenden Position geht, denke ich. Wohl wegen der Rückleuchten etc.).
Vielleicht kannst Du Dir den Schaltplan mal auf einem Notebook oder PC ansehen. Ganz normale Standardausstattung ist da ausreichend. :p

Und noch etwas: Im 88er Schaltplan sind sehr wohl 2 diverse Anschaltungen für die Scheinwerfer gezeigt. Die andere, auf die ich mich hier ausdrücklich -wie schon oben erwähnt - nicht bezogen habe und die ich mir auch nicht näher angesehen habe, ist dort als Sonderausstattung M553 (USA-Canada) gekennzeichnet. Andere Baustelle. :p Ob und inwieweit ggf. M553 jetzt für unsere Diskussion überhaupt von Belang ist, kann ich allerdings deshalb auch nicht sagen. Uns ging es damals bei der Diskussion nur um unsere RdW-Wagen und Überprüfung, ob die Schaltung entsprechend den zugehörigen Unterlagen funktionierte.

Ich nehme an, dass es sich bei den von Dir zitierten Workshopversionen auch ausdrücklich um die nicht M553 Version handelt? In meinen englischsprachigen Workshop Unterlagen ist m. W. idR nur die US-Version dargestellt.

Gruß
Dianos




Moin Dianos,
ich habe mir gerade mal den 88er Schaltplan angeschaut. Ja, ist alles etwas verzwickt. :smile:


1.:
Gezeichnet ist er ja von T5 aus mit den "Codes 061, M553 und M193" auf 56b, 56b = Abblendlicht, das auf 56 nur leuchtet, wie Du ja auch schreibst, wenn der Lichtschalter eingeschaltet ist. Logisch, mit dem Lichtschalter schaltet man das Abblendlicht ein, wenn der Lenkstockhebel nicht gedrückt ist.


Zieht man am Lenkstockschalter Lichthupe wird 56a auf Dauerplus 30 getastet und Lichthupe geht zusätzlich zum Abblendlicht an. Auch logisch über 30, damit man auch mit Lichtschalter auf "aus" die Lichthupe betätigen kann.


Drückt man am Lenkstockschalter das Fernlicht nach vorne wird 56 auf 56a geschaltet, es geht an und das Abblendlicht geht aus.


Jetzt kommt das was Du zum RDW meist, was man (ich) aus der Zeichnung aber nicht erkennen kann, weil die beiden anderen Möglichkeiten nur mit abhakten Strichen angedeutet sind.


2.: Gäbe es die Steckverbindung zu den "Codes 061, M553 und M193" nicht und man würde von 56b vom Lenkstockschalter eine Brücke wie angedeutet zu T5 Pin2 legen, würde sich zum "Codes 061, M553 und M193" nichts ändern. Vielleicht ist das ja RDW, wie in der Zeichnung angedeutet, ist aber wie 1..



Oder:

3.:Gäbe es die Steckverbindung zu den "Codes 061, M553 und M193" nicht und man würde von 56b vom Lenkstockschalter eine Brücke wie angedeutet zu T5 Pin3 legen, würde man in Stellung Abblendlicht zusätzlich das Fernlicht einschalten, also man verbindet 56b mit 56a. Die Lichthupe wäre so auch absurd. Wenn man dann jedoch den Lenkstockhebel nach vorne drückt, geht das Abblendlicht aus und das Fernlicht bleibt an. Wie fährt man so mit Abblendlicht ohne die Anschlüsse am Lenkstockschalter zu verändern?


Resümee:
Also irgendwas ist hier sehr merkwürdig mit den angedeuteten Verschaltungsmöglichkeiten im 88er Schaltplan. Also funktioniert doch nur die Lösung 1. oder 2..


Ich habe noch überlegt, ob beim Lenkstockschalter einen Gedankenfehler mache und er anders funktioniert, komme aber auf keine bessere Lösung. Worauf auch immer sich die Schaltung von 1988 bezieht weiß ich nicht, aber bei meinem US 3.2er bin ich mit der Lösung 1. und 2. genau richtig konform mit dem Gesetzgeber und wie jedes andere bei uns betriebene Fahrzeug. Du kannst ja noch mal schauen ob ich einen Gedankenfehler drin habe.



Gruß
Rainer

Dianos 27.05.2019 09:02

Zitat:

Zitat von Norden-911 (Beitrag 213335)
Drückt man am Lenkstockschalter das Fernlicht nach vorne wird 56 auf 56a geschaltet, es geht an und das Abblendlicht geht aus.


Hallo Rainer,

wieso soll dann das Abblendlicht ausgehen? Am Lichtschalter (und seiner elektrischen Verbindung direkt zu den Abblend-Scheinwerfern) ändert sich doch dadurch nichts.

Der Strompfad direkt vom Lichtschalter, Kontakt 56 dort, über die (parallele) Leitung (1.5 ge im Schaltplan, das ist nicht die Leitung zum Lenkstockschalter !) direkt an die beiden Sicherungen für Abblendlicht bleibt doch bestehen. Und dann geht es von da an die Klemme 56b der beiden Scheinwerfer.

Noch mal in Kurzfassung: Vom Kontakt 56 am Lichtschalter gehen 2 Leitungen ab, die eine zum Lenkstockschalter, die andere (1.5 ge) ist die direkte zu den Sicherungen für das Abblendlicht usw. und die Leitung, auf die ich mich hier beziehe.

Gruß
Dianos

Norden-911 27.05.2019 10:03

Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 2)
Moin Dianos,


hier die Schaltfunktionen zu meiner vorherigen Beschreibung. Der Schleifer sitzt auf den beiden Schalterebenen auf 30 und 56 und schaltet bzw. tastet dann auf die 2 x 3 Ausgänge, siehe farblichen Punkte..


Nullstellung Mitte: Abblendlich 56 > 56b bei Lichtschalter ein
Taster ziehen: Abblendlich bleibt an, zusätzlich über 30 > 56a Lichthupe
Schalter vorne drücken: Fernlicht 56 > 56a geht an und Abblendlicht geht aus

Norden-911 27.05.2019 10:34

Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 3)
Moin Dianos,


aus diesen Schaltbildern kann man es ebenfalls und noch übersichtlicher erkennen. Das WHB in englischer Sprache hast Du wohl auch, wenn auch für den US-Markt.


Gruß
Rainer

Dianos 27.05.2019 11:34

Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 2)
Hallo Rainer,

Du zeigst immer den Stromfluß bzw. Klemmenbezeichnungen über den Lenkstockschalter.

Du hast aber immer noch nicht die parallele zweite Leitung vom Lichtschalter zur Sicherungsdose (Abblendlicht) und den Scheinwerfern berücksichtigt, deren Stromfluß unabhängig vom Lenkstockschalter ist.

Im Dateianhang habe ich rot markiert, welche Leitung ich meine.

Musste ich leider etwas zerstückeln, wegen der begrenzten Dateigröße hier.

Gruß
Dianos

Norden-911 27.05.2019 13:40

Moin Dianos,


ja, dass stimmt! :lol:



Komischer Weise taucht nur in diesem ab 88er Schaltplan, der gleichzeitig für M061, M553, M193 und RDW unvollständig verdrahte ist, diese zusätzliche nicht wirklich vollendete Verkabelung/Leitung auf, denn im US-Schaltplan von 84-89 gibt es das nicht. Ich habe gerade mal alles an Schaltplänen bei mir und im Netz durchsucht. Ich habe nichts ähnliches noch einmal beim 911 G-Modell gefunden.


Hier mal eine mögliche Erklärung zu diesem unvollständigen 88er Schaltplan:



Ich weiß aus US-Foren, aber auch von meinem 81er US Motorrad XS650, das diese redundante Sicherheits Fahrlichtschaltung ebenfalls hat, dass es mitunter so etwas eben mal gab.

- wenn ich mit meiner XS650, bei der automatisch das Abblendlicht beim Starten 1Sec später angeht, fahre, springt automatisch das Fernlicht etwas gedimmt an, wenn die Glühwendel des Abblendlichtes durchbrennt. Nachts schnell unterwegs also ein nettes Feature. Verantwortlich dafür ist ein kleines Steuergerät unter der Sitzbank. Aufmerksam wurde ich darauf, weil ich mal einen Schalter ins Abblendlicht baute und dann das gedimmte Fernlicht anging. Vom Prinzip ein nettes Sicherheitsfeatures, was eben wie vieles andere in den USA, insbesondere in Kalifornien, anders sein musste als bei uns.
- ich denke also, dass im Schaltplan etwas an der 061 Verkabelung nicht stimmt, bzw. nicht zu Ende gedacht/ gezeichnet wurde. Richtig ist es sicher nicht.

- denn gleichzeitig Abblendlicht und Fernlicht ist in einem Scheinwerfer und in einer Glühlampe lt. StVO nicht erlaubt und von den Glühlampenherstellern auch nie vorgesehen. Ausnahme Doppelscheinwerfer mit Einwendelglühlampen, wenn die Streuscheiben je ein Lichtindex unter 17,5 haben. Denn mehr als 4 x 17,5 = 70 sind auch nicht erlaubt. Daher bei 2 Scheinwerfern unbedingt auf einen Lichtindex von 20 achten, die sind heller. ;)

- aber auch die H4 Glühlampe ist für gleichzeitig Abblendlicht und Fernlicht auf Dauer nicht geeignet, außer bei temporärer Lichthupe.


Nun gut, was soll man sich hier wundschreiben. Es war wohl nur eine Laune der (Porsche) Natur, dass sowas mal wieder dabei heraus kam. So What. :D:D:D



Gruß
Rainer

Dianos 27.05.2019 15:44

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Zitat:

Zitat von Norden-911 (Beitrag 213343)
Moin Dianos,


ja, dass stimmt! :lol:


Hallo Rainer,

schön, dass Du es jetzt nachvollziehen konntest. :bussi:


Zitat:

Zitat von Norden-911 (Beitrag 213343)

Komischer Weise taucht nur in diesem ab 88er Schaltplan, der gleichzeitig für M061, M553, M193 und RDW unvollständig verdrahte ist, diese zusätzliche nicht wirklich vollendete Verkabelung/Leitung auf, denn im US-Schaltplan von 84-89 gibt es das nicht. Ich habe gerade mal alles an Schaltplänen bei mir und im Netz durchsucht. Ich habe nichts ähnliches noch einmal beim 911 G-Modell gefunden.



doch, da habe ich schon Ähnliches gefunden und kann auch damit dienen.:p

Im mir hier vorliegenden (deutschsprachigen) Schaltplan "Beleuchtung 84 - 86 RdW und USA" ist es diesbezüglich für RdW wie beim 88er Schaltplan.. ...(und bei der US-Schaltung eben nicht, da entfällt die 2te parallele "strittige" Leitung vom RdW, die ich oben rot markiert hatte, komplett. Bei US gemäß Ausstattung M553, die oben von mir schon erwähnt wurde, geht der Stromfluß da immer über den Lenkstockschalter. Aber US / M553 war nicht das Thema in diesem Thread).

Kann den Schaltplan 84-86 nur nicht wegen der Dateigröße anhängen und / oder markieren. Diese Arbeit mach ich mir nicht nochmal. :smile: Glaube mir das einfach mal, ausnahmsweise, Herr Kollege :p vgl. Dateianhang :cool:.

Nun mal eine kurze Erklärung zur Historie :

Vor einigen Jahren hatte ich auch den Verdacht, dass das gleichzeitige Leuchten von Abbl. und Fernlicht bei meinem Wagen nicht normal sei. Einen Defekt im Lenkstockschalter oder an anderer Stelle konnte ich aber nicht feststellen. (War also alles so wie beim Eingangspost vom TS hier beschrieben).

Da teilte mir seinerzeit ein freundlicher Mitforist mit, dass das durchaus normal sein könne und dass der Lenkstockschalter keinen Einfluss auf das Abblendlicht habe, da der Stromfluß hierfür nur über den Lichtschalter erfolge. Er selbst habe den Lenkstockschalter mal völlig abgeklemmt, das war ohne jeglichen Einfluß auf das Abblendlicht, das leuchtete weiter. Orientiert hatte er sich schaltungstechnisch am besagten 84-86er Schaltplan, da dieser offenbar für das Bj. seines Elfers massgeblich war.

Ich war zunächst auch sehr skeptisch, aber ich bin in der Lage, Argumenten zu folgen und diese präzise nachzuvollziehen anstatt pauschal und stereotyp das Gegenteil zu behaupten :smile:.
Nun gut, nach ein paar Beiträgen konnte ich (und nicht nur ich, auch ein weiterer, ebenfalls sehr kompetenter Mitleser :cool:) die ganze Sache mit der gleichzeitigen Schaltung von Abblend- und Fernlicht auch anhand des allgemein bekannteren 88er Schaltplanes nachvollziehen und bestätigen.

Zur Zulässigkeit bzgl. StvZO, die ich damals allerdings nicht weiter diskutiert und verfolgt habe: Das wurde von anderen kontrovers diskutiert. Wo genau soll das stehen, dass es ausdrücklich verboten ist?

Gruß
Dianos:cool:

Martin 26.06.2019 12:02

Morgen Gemeinde!

Nachdem ich Höhenspiel im Lenkrad bekommen habe und mir die Sache bedenkenswert erschien - auf der Schotterpiste gings zwischenzeitlich mal kurz geradeaus - schraubte ich mein Lenkrad herunter und besah mir auch die Schalter:

Es ist nichts verschmort oder angekokelt. Es sieht alles super aus. Die Blechstreifen (vom Auf- und Abblender) sind schön sauber und ordentlich getrennt.

Ich habe den Wagen auf Relaissteuerung umgebaut. Abblendlicht normal und Fernlicht nur bei zugleich brennendem Abblendlicht.

So weit so gut.

Die Frage ist jetzt, was soll passieren? Der Hauptstrom geht ja nicht (mehr) über den Lenkstockschalter, sondern über die Relais. Und ein Glühfaden glüht ja schon. Soll er jetzt noch heißer werden, bloß weil daneben noch einer glüht? Schäden in der Birne scheinen mir eigentlich ausgeschlossen. Der Lichtschalter und der Aufblendschalter können auch nicht mehr durchbrennen. Also sollte es doch gut sein.

Ach ja, das Höhenspiel im Lenkrad kommt von einer zerbröselten Kunststoffbuchse auf der Lenkachse in Höhe der Lenkstockschalter. Das wird wieder was werden.

Gott zum Gruße

P4t Euch Martin

Norden-911 26.06.2019 12:29

Moin Martin,


ich meine, dass eine aktuelle H4 Lampe nur für das Brennen mit einer Wendel ausgelegt ist. Es wird sich also zeigen wie lange sie bei länger Fernlicht mit Abblendlich die enorme Hitze hält.



Für ein augeschlagenes Lenkkopflager bei Lenkkopfspiel gibt es eine Metallhülse, die man einfach reinschlägt. Der Rest an Plastikhülse wird einfach mit nach innen geschlagen und gut is. Das eigentliche Lager ist meist noch einwandfrei.


https://www.ebay.de/itm/HT-Rep-Hulse...8AAOSwD8ZZ5yOr


Gruß
Rainer

kastala 26.06.2019 13:16

Zitat:

Zitat von Norden-911 (Beitrag 213582)
Moin Martin,


ich meine, dass eine aktuelle H4 Lampe nur für das Brennen mit einer Wendel ausgelegt ist. Es wird sich also zeigen wie lange sie bei länger Fernlicht mit Abblendlich die enorme Hitze hält.


Hallo,


hatten die Oldies schon H4?


Mein SC hat noch Bilux

Einstieg 26.06.2019 14:20

Zitat:

Zitat von Norden-911 (Beitrag 213582)
Moin Martin,

ich meine, dass eine aktuelle H4 Lampe nur für das Brennen mit einer Wendel ausgelegt ist. Es wird sich also zeigen wie lange sie bei länger Fernlicht mit Abblendlich die enorme Hitze hält.

Für ein augeschlagenes Lenkkopflager bei Lenkkopfspiel gibt es eine Metallhülse, die man einfach reinschlägt. Der Rest an Plastikhülse wird einfach mit nach innen geschlagen und gut is. Das eigentliche Lager ist meist noch einwandfrei.

Gruß
Rainer


Hallo Martin,
das nennt man Radialspiel und ist durch die o. g. Hülse leicht zu beheben.
Aber auf keinen Fall die Kunststoffreste einfach nach innen schlagen, lieber mit einen dünnen Blechstreifen rausfischen.
https://www.pff.de/index.php?thread/...des-lenkrades/

Luftgekühlte Grüße
Bernd

Martin 26.06.2019 14:59

Griaß Di Rainer!
Griaß Di Bernd!

Sakra, sakra das geht ja schnell.

Ich war gerade bei Ferdinands Erben und schilderte denen mein Problem. Den Ring gibt es für den 11er nicht mehr. Man nimmt dann den vom 928er.

Die Möglichkeit des einfachen Hineinschlagens wurde auch genannt, nichtsdestotrotz versuche ich zuerst die Reste herauszufischen.

Dank Euch schön

Servus Martin

Tom Sch 26.06.2019 15:51

Zitat:

Zitat von kastala (Beitrag 213583)
Hallo,

Mein SC hat noch Bilux

Hat er mit Sicherheit nicht ;-)

Norden-911 26.06.2019 18:22

Zitat:

Zitat von kastala (Beitrag 213583)
Hallo,


hatten die Oldies schon H4?


Mein SC hat noch Bilux


Moin Axel,
Bilux gab's nur bis 67/68 ;)
Gruß
Rainer

kastala 26.06.2019 20:03

Dann muß ich wohl mal ne Lampe wechseln, damit ich nicht mehr auf dem Holzweg bin.:reise:

Dianos 27.06.2019 02:51

Zitat:

Zitat von Martin (Beitrag 213580)

... und besah mir auch die Schalter:

Es ist nichts verschmort oder angekokelt. Es sieht alles super aus. Die Blechstreifen (vom Auf- und Abblender) sind schön sauber und ordentlich getrennt.

Abblendlicht normal und Fernlicht nur bei zugleich brennendem Abblendlicht.


Die Lampen sind also offensichtlich, wie bereits in Post Nr. 5 beschrieben, auch so wie bei meinem Wagen gemäß dem oben zitierten Schaltplan geschaltet.

Von daher war es auch nicht anders zu erwarten:

Das gleichzeitige Brennen von Abblend- und Fernlicht muss nicht zwingend mit einem (defekten) Lenkstockschalter zu tun haben.

Zitat:

Zitat von Martin (Beitrag 213580)

Schäden in der Birne scheinen mir eigentlich ausgeschlossen.

Offensichtlich hast auch Du bisher noch keine diesbezügliche Schäden feststellen können.

Meine Erfahrung dazu: Habe in ca. 28 Jahren Betrieb noch keine vorzeitigen Verschleißschäden an der H4 festgestellt. Finde ich auch erstaunlich, da man durchaus der Meinung sein könnte, dass die Temperaturbelastung sehr hoch ist. Allerdings kamen Nachtfahrten, bei denen das Fernlicht (und damit auch gleichzeitig der Glühfaden für das Abblendlicht) für längere Zeit eingeschaltet ist, in den letzten 20 Jahren bei mir praktisch nicht (mehr) vor.

Wer hat diesbezüglich andere Praxiserfahrungen und dabei aufgrund des gleichzeitigen Brennens beider Fäden feststellen können, dass wegen der mutmaßlichen enormen Hitze Defekte der H4-Lampe aufgetreten sind?
Porsche hatte derartige Erfahrungen seinerzeit wohl nicht, sonst hätte Porsche die Lampen wohl nicht so geschaltet.
Man könnte es ja mal testen.

Zitat:

Zitat von Einstieg (Beitrag 213584)

Aber auf keinen Fall die Kunststoffreste einfach nach innen schlagen, lieber mit einen dünnen Blechstreifen rausfischen.


Dazu rate ich auch auf jeden Fall.

Habe auch vor einigen Jahren die Hülse vom 928 eingebaut.

Inzwischen habe ich aber mehrere Berichte in unterschiedlichen Foren gelesen, dass nach Ersatz der Hülse gemäß obiger Methode ein (zeitweiliges) plötzliches Blockieren der Lenkung während der Fahrt durch die Kunststoffreste aufgetreten sein soll.

Ich selbst habe diesbezüglich keine negativen Erfahrungen gemacht.

Gruß
Dianos

Dianos 27.06.2019 10:38

Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 1)
Zitat:

Zitat von kastala (Beitrag 213583)


Mein SC hat noch Bilux

Hallo Axel,

das kommt drauf an, das kann schon sein.

H4-Lampen von Osram werden auch heutzutage gelegentlich auf der Verpackung mit "Bilux H4" gekennzeichnet.

Vgl. z. B. Link mit Testbericht von ams (aus 2017 bzw. 2013), dort das Verpackungsbild der "Osram Original", Testurteil empfehlenswert und Test von autobild (dort "Osram Classic" Bild 16) und Dateianhang hier.

https://www.auto-motor-und-sport.de/...4-gluehlampen/

https://www.autobild.de/bilder/21-h4...33.html#bild16

Bilux ist ein geschützter Markenname von Osram, dem "Erfinder" der 2-Fadenlampe vor vielen Jahrzehnten. Die lateinische Abkürzung Bilux bedeutet sinngemäß "2 Lichter", was lediglich auf die 2 Glühfäden hinweisen soll und gelegentlich für die Zweifadenlampe H4 von Osram zu Recht verwendet wird.


Gruß
Dianos

Norden-911 27.06.2019 13:43

Ja Dianos, alles sehr irreführend.


eigentlich geht man, wenn man von Bilux aus den 60igern spricht von der R2 Fadenlampe aus und die hat einen anderen Sockel P45t, hingegen wenn man von H4 spricht vom Sockel P43t.



- R2-Zweifadenlampe, Sockel P45t (Verwendung für Abblend- und Fernlicht, „BILUX“-Lampe, Warenzeichen von Osram)
- H4-Halogen-Zweifadenlampe, Sockel P43t (60/55 W, Verwendung für Abblend- und Fernlicht)


Quelle:

https://de.wikipedia.org/wiki/Lampensockel


Es gibt aber auch schon Länger H4 Oldtimer Lampen mit P45t Sockel für die alten Lampentöpfe mit Zulassung. Dann ist bei vielen alten Oldtimern mit den alten original Lampentöpfen, mit extrem schicken rundem Streuglas, mitunter nicht mehr zu bekommen, zumindest die Lichtausbeute höher, wenn es die alte Gleichstromlima schafft :wink:



Gruß
Rainer

B-Man 18.07.2019 18:16

Bei meinem (Modell 1983) leuchtet übrigens auch Fernlicht und Abblendlicht gleichzeitig.

Einen Widerspruch zur StVZO sehe ich nicht, weil dort von zwei Scheinwerferpaaren die Rede ist. Dazu folgende Story:

Ich war mal beim TÜV, saß im Wagen und der Sachverständige zu mir: "Schalten Sie mal die Scheinwerfer ein!" Ich schaltete das Abblendlicht ein. Darauf der Sachverständige: "Nein, nicht das Abblendlicht! Die Scheinwerfer! Abblendlicht zählt nicht als Scheinwerfer. Deswegen heißt es ja Abblendlicht und das Fernlicht heißt auch Fernscheinwerfer."

Es ist wohl nur verboten, zwei Paar Fernscheinwerfer gleichzeitig zu betreiben.

Jo.


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