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Reifen: trotz Porsche-bescheinigung zum TÜV??
Hi Ihr Sklaven Eurer Sucht,
ich hab ne blöde Frage: Da gibts doch diese tolle Herstellerbescheinigung von Porsche wo alle Reifen/Räder-Kombinationen für die alten Möhren drinstehen und ob Verbreiterungen und blablabla... Ich dachte immer, das Teil muss ich blos im Handschuhfach dabeihaben und gut is... steht doch auch drauf, daß eine Änderung der Fahrzeugpapiere nicht erforderlich ist. Jetzt erzählt mir aber gestern ein TÜVler im Zuge einer H-Abnahme, daß man trotzdem zum TÜV muss. Der bestätigt dann auf irgendeinem gesonderten Schrieb, daß die Reifen aufs Auto passen... in die Papiere muss dann nix eingetragen werden, aber ich muss halt den TÜV-Schrieb und die Herstellerbescheinigung im Auto mitführen... Is das wirklich so? :confused: :confused: Grüße Winnie |
Hallo Winnie,
da hat Dein TÜV´ler wohl recht. Was Du hast ist wahrscheinlich lediglich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Porsche. Die erleichtert dem Prüfingenieur beim TÜV zwar die Abnahme der Rad-/Reifenkombination, aber sie ersetzt sie nicht :( Na wenigstens bleibt Dir der Gang zu Landratsamt erspart. Allerdings wenn Du eh mal an-oder abmeldest würde ich die geänderte Kombination auch grad eintragen lassen. Erleichtert den Umgang mit Grün/Weiß... ;) Grüße Rainer |
Reifen
Hi Winnie,
ich bin ja jetzt auch bestens kundig im Thema drin und kann dir sagen das der Tüv recht hat. Du hast bestimmt ein Gutachten von 2002. Da gab es noch Reifenherstellerbindung für PKWs. Es wurden bestimmte Reifenhersteller von Porsche Freigegeben. Wenn man die untereinander wechseln wollte brauchte man nicht neue Reifen eintragen. Aber heute gibt es das nicht mehr. Dennoch neue Reifengrößen müssen immer im Fahrzeugschein vermerkt werden. Die Aussage bezieht sich also bstimmt nur auf einen Wechsel des Reifenherstellers. Gruß und guten Luftdruck Henning Ps.Die Michelin Reifen kosten mit Schlauch und aufziehen 300€. Das geht einfach nicht... |
Reifen
Hi Winnie,
ich bin ja jetzt auch bestens kundig im Thema drin und kann dir sagen das der Tüv recht hat. Du hast bestimmt ein Gutachten von 2002. Da gab es noch Reifenherstellerbindung für PKWs. Es wurden bestimmte Reifenhersteller von Porsche Freigegeben. Wenn man die untereinander wechseln wollte brauchte man nicht neue Reifen eintragen. Aber heute gibt es das nicht mehr. Dennoch neue Reifengrößen müssen immer im Fahrzeugschein vermerkt werden. Die Aussage bezieht sich also bstimmt nur auf einen Wechsel des Reifenherstellers. Gruß und guten Luftdruck Hausi Ps.Die Michelin Reifen kosten mit Schlauch und aufziehen 300€. Das geht einfach nicht... |
Ich habe auch bloß so eine Bescheinigung ohne Eintragung, da vom PZ gekauft und die sagten das sei ok.
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Hi all, danke für die Info,
hab ich echt nicht gewusst, daß man trotzdem zum TÜV muss... hätten die ja auch in das Gutachten reinschreiben können, daß man trotz TÜV-Stempel nochmal hinmuss, sich das bescheinigen lassen, aber nix in die Papiere reinnehmen muss... Grüße Winnie |
Zitat:
was steht denn in Deiner "Bescheinigung" und wie ist sie überschrieben? Gruß Rainer |
Hab's jetzt nicht zur Hand, aber ich glaube es ist eine Herstellerbescheinigung die aussagt, dass es zum Porsche passt.
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Zitat:
hört sich nach Eintragungspflicht an. Ich würds überprüfen und ggf. nachholen. Es gibt Kollegen die wegen solchen Dingen ein kleines Faß aufmachen. Und bei Unfällen kommen Versicherungen immer mehr darauf auf solche Dinge zu achten und Dich ggf. in Regreß nehmen bzw. erst gar nicht zahlen zu wollen... Grüße Rainer |
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