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993 turbo / GT2 mehr als 95 db eingetragen..
Hallo!
Wollte gern mal wissen, ob jemand von Euch, nach Möglichkeit in einem 993 turbo oder GT2 mehr als 95 db eingetragen hat?! Wenn so etwas garnicht auf zu treiben ist, würde ich mich auch über Alternativen sehr freuen. Benötige zur Eintragung meiner Abgasanlage sozusagen eine "Vorlage"! Kurz gesagt, wer hat die höchste db Zahl in diesem Land? :up: Gerne auch per PN, Kostenerstattung etc. ist selbstverständlich! Gruß Marco |
Hallo!
99db habe ich eingetragen, wer bietet mehr!? ;) |
Hallo Marco!
Das Standgeräusch ist für die Eintragung nicht unbedingt ausschlaggebend. Es kommt eigentlich auf das Fahrgeräusch an. Wenn dein Auspuff bei der Gerauschmessung im Fahrversuch besteht, dann bekommt er auch die höheren Standgeräuschwerte eingetragen. :D In Deutschland ist das Standgeräusch nicht limitiert. :up: Bei mir sind 103 eingetragen. In diesem Sinne Gruß Heiko |
Bei mir sind "00" Standgeräusch (soll wohl für 100 stehen?) und 75 bei Fahrgeräusch eingetragen.
Allerdings kein Turbo sondern 993 4S BJ 04/98. Grüße Frank |
Sorry, Jungs, Ihr grabt an der falschen Stelle. Auch wenn Ihr 120 dB :D Fahrgeräusch eingetragen habt und das Ding macht bei der Messung unserer grünen Freunde dann eben diese 120 dB, wird die Kiste sofort stillgelegt.
Also sind sowohl Tricks, was Lautes eingetragen zu bekommen oder andere Tricks, Anlagen im Neuzustand mit vernünftigem Schalldruck eingetragen zu bekommen und danach "freizubrennen", alle für die Katz - wenn einer nachmisst, was auch mobil geht (fragt mal die Münchner Kollegen), und das Ding ist zu laut, dann war's das. Kurz und schmerzlos. Viele Grüße Roadrunner-Thomas |
... als ich meinen Cargraphic-Endtopf habe eintragen lassen (105 db Standgeräusch laut Gutachten) sagte mir der TÜV-Onkel er dürfe keine "dreistelligen Werte" eintragen und hat mir 99 db in den Brief geschrieben.
Aber wie weiter oben schon geschrieben: Es kommt auf die Laune der "Firma Grün" (oder bald Blau) an, egal was im Brief steht!! |
Zitat:
Ist ja auch logisch, das Fahrgeräusch muss innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte liegen, bzw. den eingetragenen Wert in der Zulassungsbescheinigung 1, entsprechen. Das Fahrgeräusch darf auch nicht verändert werden. :( Ich habe ja auch vom Standgeräusch gesprochen. Wenn die Grünen eine Fahrgeräuschmessung machen und das Fahrzeug ist zu laut, dann muß aber immer noch nachgewiesen werden, daß die Lautstärke gewollt hervorgerufen wurde und nicht durch Verschleiß entstanden ist. Beispiel: Wenn du eine orig. Auspuffanlage hast, die eben sehr alt ist und warscheinlich innen zusammengefallen, dann ist das Verschleiß, sprich kein erlöschen der Betriebserlaubnis sondern nur ein Mangel. Wenn du den Auspuff aufmachst und leerräumst ist das erlöschen der Betriebserlaubnis, dann dürfen die Grünen entstempeln :motz: Die sind da nämlich immer sehr schnell mit stilllegen, weil sie nämlich keine Ahnung habe. Mein Rechtsanwalt würde sich freuen. :) Wenn sich jemand eine Auspuffanlage eingragen läßt, z.B. über Geräuschmessung und die Fahrgeräuschwerte eingehalten werden ist die Anlage legal, ewentuell wird der Standgeräuschwert angepasst. :up Also bis dann Heiko |
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