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NRW duldet keinen Widerspruch mehr
Das passt wieder wie die Faust aufs Auge. Ein Puzzleteilchen mehr in der Unkultur der heutigen Zeit:
Zitat:
. |
Eine bürgerfreundliche Abhilfe unmittelbar durch die Behörde statt dem Umweg über ein Gerichtsverfahren wäre auch schonender für Steuermittel.
Es ist skandlös, das als "Bürokratieabbau" darzustellen - das ist eine "Bürokratiehürde"!:motz: |
A verstehe ich die Überschrift nicht
und B würde mich interessieren, wer die Kosten im Falle eines zurecht eingelegten Widerspruchs trägt. |
Zitat:
"Bürger in NRW können gegen einen ihrer Ansicht nach fehlerhaften oder ungerechten Behörden-Bescheid nicht mehr kostenfrei Widerspruch einlegen" . |
Zitat:
"....Betroffen sind neben Gewerbetreibenden vor allem private Empfänger von Gebührenentscheiden zu Grundbesitz, Abwasser, Straßenreinigung, Wohnstraßen- erschließung oder Hundesteuer. Polizei-"Knöllchen", Prüfungsentscheidungen, Verwaltungsakte durch Schulen und Universitäten sowie Rundfunkgebühren wiederum sind ausgeschlossen. " Anmerkung meinerseits: Es geht also um Bescheide, die die Kommunen (bzw. das Land) erlassen. Gewerbetreibende: vermutlich sind hier speziell die GewSt-Bescheide gemeint. Um einen GewSt - Bescheid anzufechten ist allerdings Rechtsbehelf gegen den GewSt-Messbescheid einzulegen, ergo also gegen das Finanzamt. Grundbesitz: Auch hier das gleiche: Rechtsbehelf gegen Grundsteuerbescheide sind nicht gegen diese bei der Gemeinde sondern auch hier gegen den entsprechenden Grundlagenbescheid, sprich Grundsteuermessbescheid, beim zuständigen Finanzamt einzulegen. |
Also hat sich nichts geändert, Uli?:confused:
Was soll dann die Zeitungsnachricht? |
Nadoch!
"Skandalös" ist, dass Einsprüche wegen Hundesteuerbescheide und Straßenreinigungsgebühren nicht mehr mir-nix-dir-nix ins Blaue hinein erfolgen können. |
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