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Porsche 996 Gekauft beim Händler..2 Wochen und ca 1000km später Lagerschaden?? was kann ich tun
Hallo wollte gerne mein Problem schildern hoffentlich kann mir einer von euch helfen wie ich weiter verfahren soll....
nach längerer Suche habe ich mir mein Traum erfüllt und mir einen gebrauchten 996 1 Hand 98000 km BJ 98 angeblich Scheckheft gepflegt gekauft. Als ich beim Händler ankam sah ich gleich das er nachlackiert worden war . Naja halb so wild der Händler ist mir sehr im Preis entgegen gekommen, 2000,00 EUR fand ich fair. Dann zum Porsche-Zentrum 111 Punkte Scheck dort wurde nichts festgestellt außer nach lackiert, Reifen 5 Jahre alt auf der Vorderachse und Bremsscheiben kurz vor dem Limit. Dann mit dem Porsche erste fahrt zurück ein Traum,dem Händler das Geld in die Hand gedrückt .Ab nach Hause von Kassel an die Ostsee ca 600 km null Problem lief ganz sauber.Bis dahin war alles schön, habe ihn den 2 Wochen weg gestellt um ihn heute ins Porsche Zentrum Rostock zu bringen, das Getriebeoel wechseln zu lassen. Aber dann kam das böse erwachen; holte ihn Sonntag früh aus der Garage um ihn fertig zu machen für das Porsche Zentrum bißchen saugen usw.Auf einmal ein Rasseln aus dem Motorraum mein Herz hat fast aufgehört zu schlagen. Heute auf dem Abschleppwagen ab zum Porsche Zentrum und der Meister meinte hört sich nicht gut an höchstwahrscheinlich,noch nicht 100 prozent bestätigt,Lagerschaden Rumpfmotor muss neu ca 12000 EUR Ich habe bei dem Händler eine Zusatzgarantie abgeschlossen, er meinte die tritt nicht ein weil der Schaden zu früh ist nach dem Garantiebeginn und das Auto noch nicht auf meinen Namen zugelassen wurde.Muss der Händler haften oder die Garantie (Intec-Grantie) ?Und eins noch nebenbei das Fahrzeug ist garnicht erste Hand wie mir der Händler zugesichert hatte(eigentlich Betrug oder)?? Der Händler hat in den Kaufvertrag geschrieben er Käufer hat das Fahrzeug im PZ Kassel durchsehen lassen,Alle Mängel sind dem Käufer bekannt.Der Käufer und Verkäufer einigen sich auf ein Preisnachlass von 2000,00 EUR. Der Käufer hat keinerlei Anspruch auf Mängelbeseitigung. Ist der Händler jetzt aus der Gewährleistungspflicht raus,mit diesem Satz. Vielen Dank euch Schonmal ,würde mich über eure Hilfe sowie eure Ratschläge wie ich mich weiter Verhalten soll sehr freuen .... MFG Rene |
geh gleich zum Anwalt und lass den Wagen auf den Hof des Händlers bringen.
Gehe nicht über Los, sondern geh gleich zum Anwalt. Viel Glück ! |
Moin,
das tut mir jetzt ehrlich leid für Dich, so eine Schei... braucht kein Mensch... Das PZ kann ja leider auch nicht in den Motor reinschauen, die arbeiten da schon sehr gewissenhaft... Seis drum, meiner Meinung nach, bezieht sich der Preisnachlass auf die Mängel, die vom PZ festgestellt wurden, also Reifen, Bremse, Nachlackierung etc... Dass ein drohender Motorschaden nicht bekannt war, kann Dir ja das PZ bestätigen, ich denke daher nicht, dass der Händler schon raus ist aber ich bin kein Anwalt... Wenn der Händler weiter auf stur schaltet, nimm Dir einen Anwalt, ist ja schliesslich kein Privatkauf. Gruß, Dirk. |
wie es der Zufall will, hatte ich gestern einen Motorschaden auf dem Weg zur Technoclassica mit meinem 996. Daher habe ich heute mit meinem Händler gesprochen und wir haben alles in die Wege geleitet.
Wenn Du eine Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen hast, dann schau doch mal in die Police. In meiner steht etwas von ab dem 2. tag bei Neuwagen, keine Ahnung warum. Trotzdem bleibt die gesetzliche Gewährleistung und der Passus in deinem Kaufvertrag scheint mir Sittenwidrig, ich bin aber auch kein Anwalt. Ich denke mal dein Händler hat ggf. die Police mit der Garantieversicherung einfach nicht abgeschlossen und deshalb jetzt ein Problem. Die Art wie er reagiert, erscheint mir in jedem Falle merkwürdig...daher gleich Anwalt, Gutachter, Klage usw. scheint nicht anders zu gehen. Viel Erfolg ciao Arne |
das PZ Kassel war Top
Dem Porschezentrum Kassel würde ich nie einen Vorwurf machen die waren sehr freundlich und der Meister hat sich das Fahrzeug angesehen.
In den Motor rein gucken können sie ja auch nicht. und sowas passiert mir bei meinem ersten Porsche ...habe paar angesehen und vom Zustand war er der beste...aber der Motor will halt nicht mehr.. werde morgen den Händler nochmal anrufen mal sehen was er mir sagt... |
Hallo,
wenn ein Händler ein Fahrzeug an einen Privatmann verkauft ist er Gesetzlich verpflichtet Sachmangelhafung von mind. 6 Monate zu geben. Die kann er nur bei Verkauf an eine andere Firma weglassen oder den Wagen als Bastlerfahrzeug verkaufen. Der Händler muß also den Wagen auf seine Kosten reparieren. Darum verkaufen die ja auch die Gebrauchtwagengarantien um die Kosten nicht selbst tragen zu müssen. Wenn in der Garantie eine Eigenbeteiligung mit drinne steht muß auch "er" sie zahlen. Erst nach sechs Monaten ist er aus dem Schneider. Wenn er den Wagen als "Erste Hand" verkauft hat und er es nicht ist, kannst Du auch vom Kauf zurücktreten oder eine Preisminderung verlangen. Bei Rückgabe musst Du evtl. eine kleine Nutzungsgebühr bezahlen. Aber auf jeden Fall den Anwalt einschalten. Gruß und toi, toi, toi Dirk |
Beim Kauf eines Fahrzeuges ist der Händler gesetzlich verpflichtet eine 2 Jährige Gewährleistung zu geben. Diese Gewährleistung kann z.B. in den AGB's auf 1 Jahr bei einem Gebrauchtfahrzeug vermindert werden. Bei einem Neufahrzeug nicht.
In diesen einem Jahr trägt der Händler in der ersten Hälfte die Beweislast. Das bedeutet für dich, der Händler muss beweisen das zum Zeitpunkt des Kaufes der Schaden noch nicht da war. Nach Ablauf der Hälfte des Jahres tritt eine Beweislastumkehr ein. Das bedeutet der Kunde muss in einem Gewährleistungsfall beweisen das der Schaden schon vorlag. Das nennt sich dann Beweislastumkehr. Der Händler kann tausend Mal in einen Vertrag schreiben, dass er keine Garantie übernimmt. Ok du verlangst ja auch Gewährleistung. Der Händler gibt immer eine Gewährleistung und dazu ist er vom Gesetz aus verpflichtet. Somit verstößt dein Händler da gegen geltendes Recht und der Passus in dem Kaufvertrag ist nonsens und unwirksam. Eine Garantie ist immer eine freiwillig gegebene bzw erkaufte Sache. Also Auto hinbringen, Gewährleistung verlangen und Frist setzten. Geht der Händler nicht drauf ein dann geht der Weg zum Anwalt. Zudem hat der Händler eh schon schlechte Karten da er dich beim Autokauf betrogen hat mit den Vorbesitzern somit hast du ein Wandlungsrecht bzw kannst dich mit ihm auf einen Abschlag einigen. Was du machst steht dir frei. SElbst wenn das Auto nun repariert wird würde ich es nicht haben wollen und da kann dir doch nur ein Wandlungsrecht recht sein. Er kann aber eine Nutzungsgebür verlangen wie mein Vorschreiber schon schrieb. Ein Hänler kann sich nur dann von der Gewährleistung lossagen wenn er ausdrücklich ein Fahrzeug als Bastlerfahrzeug verkauft. Das muss aber dann ausdrücklich im Vertrag stehen. Und selbst dann ist es schwer für einen Händler bei der Kategorie von Fahrzeugen in dehnen wir uns hier bewegen das vor Gericht durchzubekommen, wenn er damit geworben hat das der Wagen fahrbereit ist. |
Geh gleich zu einem Anwalt und fahr mit dem Auto keinen Meter mehr.
Nach dem was du schreibst kann mir nicht vorstellen, dass du mit dem Händler noch sachdienlich diskutieren kannst und im Zweifel ist das auch kotraproduktiv. Wirst dich aber darauf einstellen müssen dass dich das im Zweifel ein paar Jahre auf Trab halten wird. Mein Beileid. So sollte das Porsche- Fahren wirklich nicht beginnen. |
Das würde ich auch so sehen wie der Uli, bei der Reaktion des Händlers kann es dauern bis der Fall abgeschlossen ist.
Wenn das so stimmt wie du es hier geschrieben hast hat der Händler ja schon bewusst gegen das Gesetz verstoßen und dann wird er sich wohl auch winden um da mit wenig Schaden rauszukommen. Und mit hinbringen meinte ich nicht Fahren sondern Anhänger. |
Moin
Ich danke für eure Unterstützung ,aber wenn ich schon Jahre höre :(.
also muss ich erstmal selber bezahlen??Würde ihn eigentlich schon gerne behalten.So werde heute mal versuchen raus zubekommen wievel Vorbesitzer er wirklich hatte,vielleicht bekomme ich ihn darüber schnell überedet zu reagieren. Das Problem ist im Kaufvertrag hat er er es nicht vermerk,nur unter Zeugen mehrmals erwähnt. MFG Rene |
Also wenn ich das hier so lese, würde ich das Auto nicht behalten wollen. Wer weiß was da noch alles rauskommt... :(
Ehrlichgesagt hätte ich so einen Kaufvertrag auch nicht unterschrieben - aber klar, hinter ist man immer schlauer! :( Bestimmt lecken sich Anwälte die Finger nach solchen unseriösen Verträgen. Ich würde auf jeden Fall das Kauf rückabwickeln! Notfalls mit Anwalt. btw: Jens verkauft gerade seinen 996. Schau mal unter "Biete". Grüße, Frank |
Moin,
nur weil es Jahre dauern kann, heisst das ja nicht dass es das auch muss... Lust auf teure Rechtsstreitigkeiten wird kein Händler haben... Ansonsten sehe ich das so, wie Frank, stell ihm das Auto wieder auf den Hof und such Dir einen gescheiten ;) Gruß, Dirk. |
Einfach Zurückstellen.
Wird sich der Händler nicht drauf einlassen. Was soll er mit einem alten 996 mit kaputten Motor? Ich wette der Händler wird sich auf einen teuren Rechtstreit einlassen und unser Themenstarter wird den Wagen sicher aufbewahren müssen bis die Sache vorbei ist. Es sei denn, diese angeblich zugesicherte 1.Hand Eigenschaft lässt sich hieb- und stichfest beweisen. Was sagt denn die ursprüngliche Verkaufsannonce dazu? |
Moin in der Anzeige stand 1 Hand usw...morgen bekomm ich es vom PZ schriftlich und Montag ruft mein Anwalt ihn an .
Bin gespannt was raus kommt.Habe es gleich meinem Anwalt übergeben ,habe keine Lust auf lange Diskussionen. werde euch berichten wie es gelaufen ist. MFG Rene |
Wenn es in der Anzeige so stand und du davon eine Kopie hast, hast du vermutlich gute Karten den Wagen deshalb zurück zu geben.
Zugesicherte Eigenschaften in Annoncen (auch intenet) sind verbindlich, so mein Kenntnisstand. Und wenn der Wagen nun nicht 1. Hand ist, ist dies ein nicht zu behebender Sachmangel, würde ich sagen. Was aber nicht notwendigerweise heisst, dass du für den Motorschaden nicht aufkommen musst. Da wäre ja zu klären, wer den zu vertreten hat. Der Händler könnte ja auf die Idee kommen, da liegt ein Bedienfehler deinerseits vor. Überdreher oder so was. Hat ja beim Verkauf einwandfrei geschnurrt. Sogar der State-of-the art check, also beim PZ, verlief gut. |
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