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Katalysator -Leerrohr oder doch KAT?
Hallo,
da ich heute unter meinem 911 US- SC Bj. 1982 lag, und mein Kat sicher durch ist (was sich die Tage beim Tüv prüfen lässt) stellte sich mir die Frage: Soll ich nun den Kat drinnen lassen, oder Ihn gegen ein Katalysator -Leerrohr ersetzen??? Was sagt der Tüv dazu, wenn er das neue Katalysator -Leerrohr sieht ?? Erlischt die Betriebserlaubnis / ABE ?? Den laut §19(2) StVZO, ja ein verbotener Eingriff und Änderung der Abgasanlage) Hat jemand Erfahrungen damit ?? PS: der Wagen hat KEINE Zusatzluftpumpe, die war beim Kauf schon raus ;-) grüsse Frank |
???? keiner einen Rat ???
:( |
Hi Frank,
ist der Kat überhaupt in deinen Papieren drin? Welche Schlüssel-Nr. ist eingetragen? Steht der Kat nicht in den Papieren drin, dann raus. Wenn doch, Ersatz beschaffen und Leerrohr sein lassen. Falls dein Elfer schon H-Kennzeichen-fähig ist, raus damit und ggf. den Kat austragen lassen. Grüße, Dirk |
Hallo Frank,
ich glaub nicht, dass der TÜV deinen KAT "prüfen" wird. Wenn er die normale AU macht wird er sehen, ob der KAT seinen Zweck erfüllt oder nicht. Ist ein KAT eingetragen und du kommst nicht auf Deine Abgaswerte kommst du nicht durch den TÜV. Entscheidend ist also nur die Frage, die Dirk schon gestellt har, ob das Ding eingetragen ist, oder nicht. Wenn Du die erforderlichen Werte nicht erfüllt werden ist es dem TÜV egal, ob es an deinem KAT liegt, oder aufgrund falscher Einstellungen am Motor ist. Gruß Dennis |
Hallo Frank,
ich habe ein ähnliches Problem. Mein C1 Targa ´84 hat das Leerrohr verbaut und steht vor der Vollabnahme. Da das Fahrzeug ohne AU noch nicht zulassungs fähig ist, werde ich die AU vor der Vollabnahme beim Boschdienst versuchen. Die TÜV-Beamten sind teilweise sehr akribisch. Vielleicht ist bei mir auch schon ein Metallkat (US-Teil) vorhanden, die sind von den Leerrohren teilweise nicht zu unterscheiden. Mein Vorschalldämpfer (statt Kat) hat einen Anschluß für die Lambda-Sonde und die steckt auch drin. Hat jemand anderes noch Ideen zu dem Thema? Gruß Heinz-Georg |
Hallo Heinz-Georg,
auch Dir kann ich nur das gleiche Fragen wie dem Threadstarter. Ist bei Dir ein G-Kat eingetragen? Wenn ja, musst Du zur AU die erforderlichen Werte erreichen. Der TÜV mag akribisch sein, aber dem ist es im Endeffekt egal, ob Du da ne leere Dose Ravioli dazwischen hast oder sonst irgendwas, deine Werte müssen stimmen, und auf die kommst Du nur mit einem Kat. Was bei Dir da verbaut ist solltest du natürlich genau prüfen, aber das Ding auszubauen ist absolut kein Hexenwerk. Gruß Dennis |
@ Denis:
Der TÜV mag akribisch sein, aber dem ist es im Endeffekt egal, ob Du da ne leere Dose Ravioli dazwischen hast oder sonst irgendwas, deine Werte müssen stimmen, und auf die kommst Du nur mit einem Kat. **** aber wurden 1982 SC nicht auch OHNE KAT ausgeliefert, somit Werte ohne Kat erforderlich bzw. machbar ???? |
Hallo,
was ist denn im Schein eingetragen? Es geht hier auch um die Besteuerung und um die Feinstaubplakette. Bei H-Kennzeichen erst mal egal.... Aber ohne H-Kennzeichen muss das Fahrzeug mit eingetragenen Kat auf die Werte kommen, die mit Kat vorgeschrieben sind, um die jeweilige Euro-Einstufung zu erfüllen. Wenn kein Kat eingetragen ist, dann werden bei"nicht H-Fahrzeugen" auch andere Messwerte zugrunde gelegt, aber dann musst Du eben auch mehr Steuern bezahlen und bekommst keine grüne Feinstaubplakette. Grüsse Stefan |
hier häng ich mich mal mit ran
Ich habe einen 83er SC mit G-KAT und möchte jetzt die H-Zulassung machen. In naher Zukunft soll auch das Thema Auspuff angegangen werden. Ist es daher ratsam den KAT gleich austragen zu lassen? Grüße Stefan |
Hallo Frank,
ist bei Dir ein Kat eingetragen, oder nicht? :confused::confused::confused: Bevor du uns das nicht beantwortet hast können wir dir nicht weiterhelfen. Gruß Dennis mit 2N |
Vorteil für H-Aspiranten: durch die §21 & 23 wird alles auf "null" gesetzt, daher:
- Wenn der Kat nachgerüstet war, kann er wieder "raus" technisch wie auch behördlich. - Wenn er werksseitig drin ist und behördlich an der Schlüsselnummer "erkennbar" ist, muss halt lediglich zum Zeitpunkt der §21/23 gewährleistet sein, dass der Motor einem nicht-Werks-Kat-Motor entspricht und die ASU packt (daher besser vorher in justierfreundlicher Werkstatt machen). Bei H-Abnahme wird Pos. 14 (Bez. der Emissionsklasse) auf "Oldtimer" und Pos. 14.1 auf Schlüssel "98" geändert, da taucht ein Kat nicht mehr auf... |
Zitat:
Ich habe seit ;Montag mein H Kennzeichen für meinen 911'er Targa, Bauj. 07.1985 207PS. Somit natürlich auch zwei Jahre TÜV. Muss ich in zwei Jahren auch wieder eine Abgasuntersuchung machen, oder gibt es da nur eine TÜV Abnahme? Ich frage deswegen, will ich ggf. ein Katersatzrohr einbauen möchte. danke schon mal für Eure Infos. Gruß Jörg |
Die "neue" HU (Hauptuntersuchung) umfasst Technik UND Abgas.
Es wird immer auch eine Abgasuntersuchung gemacht/gebraucht. Soll heißen, die HU hat EINEN Namen, aber 2 Teile. Würde Dir aber raten, die AU bei Deiner Werkstatt des Vertrauens zu machen. Denn die können Dir besser helfen, wenn die Abgaswerte eingeregelt werden müssen. Die AU bezahlst Du dort. Mit dem AU-OK-Wisch gehst Du dann zum TÜV (falls Deine Werkstatt keine Prüfer kommen lässt) und legst ihn vor. Dass nickt der Prüfer ab und macht quasi nur noch den Technikcheck. Die HU-Kosten reduzieren sich um den o.g. AU-Teil. |
Zitat:
Somit hat sich das mit dem Kat Ersatzrohr wohl erledigt, da die Abgaswerte nicht eingehalten werden können. Bleibt mir wohl nur ein 100 Metallkat um dem 911'er etwas spritziger zu machen. |
Hallo Flojo
Es ist doch bei 911 die ein H Kennzeichen haben sowieso egal ob Kat oder nicht ,es wird keine Abgasuntersuchung für H Kennzeichen mehr geben.Andernfals sollte man bei der Tüv Fahrt eben den Kat wieder einbauen.Denn es lohnt sich den Kat zu entfernen .Das habe ich selber bei meinem erlebt. Mfg. Klausi77 |
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