![]() |
MwSt ausweisen bei Import Autos
Hallo Zusammen,
hier ist die Vorgeschichte: ich habe ein Auto (ein 911 Reimport aus Holland) bei einem Händler gefunden, das ich auch gern kaufen würde. In Deutschland wäre ich dann der Erstebesitzer. Der Wagen war in D noch nicht zugelassen. Auf der Suche nach meinem Traumauto habe ich oft gesehen, dass bei vielen Import Autos die MwSt ausweisbar war. Frage: kann man bei jedem Import Auto die MwSt ausweise? Bzw. was sind die Regeln dafür? Danke Euch! Viele Grüße, Alex |
Hallo Alex,
da gibt es eine Menge unterschiedlicher Faktoren, wovon das Ausweisen der MWSt abhängt. Nur soviel: Bei erstmaligem Import des Autos in den EU-Binnemarkt, z.B. von USA nach EU fällt die Einfuhrumsatzsteuer an, die derjenige zahlt, der das Auto einführt. Wenn Du anschließend das Auto als Privatmann innerhalb des EU-Binnenmarktes von einem holländischen Händler kaufst, hat dieser die niederländische Umsatzsteuer auf der Rechnung auszuweisen und an sein Finanzamt abzuführen. Du zahlst sie aber über deine Rechnung im Kaufpreis natürlich mit. Wenn Du das Auto zum gleichen Preis von einem Privatmann in Holland kaufst, darf dieser keine Umsatzsteuer auszuweisen und braucht sie auch nicht zu zahlen, Du ebenfalls nicht, da das Auto bereits einmal in der EU versteuert wurde. Wenn Du jedoch deutscher Händler bist, kannst Du Dir bei einem Kauf von einem Holländischen Händler die von ihm ausgewiesene und gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuerabzug vom dt. Finanzamt zurückerstatten lassen. Allerdings hast Du die dt. Mehrwertsteuer auf dieses Auto beim Verkauf wieder auszuweisen und an das dt. Finanzamt zu zahlen. Auf Besonderheiten wie die Differenzbesteuerung will ich nicht weiter eingehen, das Thema wirst Du kennen, wenn Du kommerziell handeln solltest. Bin zwar kein Steuerfachmann, aber ich gehe mal davon aus, dass das so halbwegs stimmen müsste. |
Fast richtig.
Aber: "Wenn Du jedoch deutscher Händler bist, kannst Du Dir bei einem Kauf von einem Holländischen Händler die von ihm ausgewiesene und gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuerabzug vom dt. Finanzamt zurückerstatten lassen. Allerdings hast Du die dt. Mehrwertsteuer auf dieses Auto beim Verkauf wieder auszuweisen und an das dt. Finanzamt zu zahlen.." ist nicht korrekt. Es handelt sich dann um eine USt-steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung. Bei Gebrauchten Kauf vom Drittland: EUST fällt an, Verkauf dann mit USt Ausweis soweit Händler. Dies ist regelmäßig bei den US und Japan- Importen der Fall. Kauf vom EU Land (Holland): kein USt Ausweis beim Weiterverkauf durch Händler in D |
Hallo Michael, hallo Uli911,
Danke für die ausführliche Infos. Sie haben mir weitergeholfen. Viele Grüße, Alex |
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 22:25 Uhr. |
Powered by vBulletin® Version 3.6.4 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
© 2001-2018 by Elfertreff.de - Sämtliche PORSCHE Bezeichnungen und Logos unterliegen dem Copyright der Dr. Ing. h. c. F. Porsche AG ! Das Forum ist ein unabhängiges Forum und hat keinen Bezug zur Porsche AG