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Hardy1 29.07.2015 22:07

Gewährleistung vom PZ
 
Hallo,
Ich habe mir einen Targa Baujahr 1986 Auslieferungsdatum Dezember gekauft.
Vom ersten Tag an habe ich die Schaltung reklamiert. Jetzt sieht es so aus der Synchronring zum 2tennGangbist wohl defekt.
Läuft das unter Gewährleistung ??
Der Wagen wurdevwie gesagt im PZ gekauft.
Kann mir jemand eine Info geben ?
Danke

targatommi 29.07.2015 22:34

Hat doch 29 Jahre bei dir gehalten

So schlimm war es ja dann doch nicht..:D

P1164 30.07.2015 06:15

Wenn der Sachverhalt bereits beim Kauf bekannt war und kein entsprechender Vorbehalt formuliert wurde, dann könnte das schlecht aussehen mit Gewährleistung. Bei Gebrauchfahrzeugen gilt schlechthin "gekauft wie gesehen".

Allerdings gibt es auch bei Gebrauchtfahrzeugen eine Gewährleistung (wenn auch eingeschränkt), heißt: ist nun ein Defekt aufgetreten innerhalb des Gewährleistungszeitraumes, dann kann das erst einmal ganz normal reklamiert werden.

Gruss

AndrewCologne 30.07.2015 10:55

Zitat:

Wenn der Sachverhalt bereits beim Kauf bekannt war und kein entsprechender Vorbehalt formuliert wurde, dann könnte das schlecht aussehen mit Gewährleistung. Bei Gebrauchfahrzeugen gilt schlechthin "gekauft wie gesehen".
Wenn es ein Händler ist, der an privat verkauft, hat er die gesetzliche Gewährleistung von einem Jahr einzuhalten.
Mängel, die bereits bei Verkauf des Fahrzeugs nachweislich vorhanden waren, müssen via dem Händler sodann beseitigt werden, wenn nicht - wie Du ja auch schreibst - via Ausschlussklausel im Vertrag erwähnt.

Selbst bei privat zu privat Verkäufen hat sich die Gesetzeslage geändert. Wenn hier klar ein Mangel verschwiegen wird, gilt auch hier nicht mehr "gekauft wie gesehen". Noch besser wird es, wenn man sich vorgefertigte Verträge aus dem www läd. Hier gibt es kniffelige Fallen und man sollte sich hier im www gut vorab erkundigen, wie man den Gewährleistungsausschluss bei einem privaten Kaufvertrag formuliert.

Zitat:

Allerdings gibt es auch bei Gebrauchtfahrzeugen eine Gewährleistung (wenn auch eingeschränkt), heißt: ist nun ein Defekt aufgetreten innerhalb des Gewährleistungszeitraumes, dann kann das erst einmal ganz normal reklamiert werden.
Kann man nicht generell sagen. Es kommt darauf an, was während des Gewährleistungszeitraumes reklamiert wird. Sind es Mängel, die nach dem Kauf "entstehen" und nicht bereits vorhanden waren, wird es schwierig den Händler hier zur Behebung des Mangels zu verpflichten.
Kaufst Du einen 911er der beim Kauf wunderbar lief und nach 2 Monaten geht die Benzinpumpe kaputt, wird dies bei einem Auto dieses Alters und Laufleistung als gewöhnlicher Verschleiss angesehen. Auch bei einem Motorschaden im Nachhinein, wo der Motor beim Kauf bereits über z.B. 150.000 auf dem Buckel hat und ohne Mängel lief, wird's schwierig.


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