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Porsche als Umzugsgut in die Schweiz. Was passiert, wenns zurück nach Deutschland gehen muss?
Hallo zusammen,
ich werde innert des nächsten Jahres meinen Porsche mit in die Schweiz nehmen. Da es sich um Umzugsgut (länger als 6 Monate vor Umzug von mir genutzt und nach Umzug mindestens weitere 6 Monate Nutzung beabsichtigt) handelt, muss ich auf das Auto in der Schweiz kein Zoll zahlen. Für die Ausfuhr aus Deutschland muss ich auch nix zahlen. In der Schweiz muss ich ein Abgasgutachten machen und den Wagen dann mit CH-Kennzeichen zulassen. Meine Fragen sind: 1. Was ist bei einem potentiellen Rückzug nach Deutschland dann zu tun und ungefähr zu bezahlen und welche Fristen gilt es zu beachten ? 2. Gibt es Erleichterungen für Oldtimer (> 30 Jahre) ? Hat jemand von Euch dazu Erfahrungen ? Grüße DJU |
Hallo,
meine Erfahrungen liegen schon einige Jahre zurück (Fahrzeugmitnahme als Umzugsgut von Südafrika nach Deutschland), es hat sich aber meines Wissens nichts geändert: Fahrzeugmitnahme als Umzugsgut von außerhalb der EU nach Deutschland kostet gar nix, wenn das Fahrzeug im Ausland für sechs Monate auf Dich zugelassen war. Wahrscheinlich wird der alte "Brief" in der Schweiz bei der Neuausstellung der Fahrzeugpapiere entwertet, also Kopie machen. Das das Auto ja in Deutschland bereits typgeprüft ist, ist die erneute Zulassung hier kein Problem. Ruf doch 'mal bei der Zulassungsstelle an, die können Dir das Wiederzulassungsprocedere genau erklären. Gruß Klaus |
Hallo
Hallo
Soll ich dich einmal anrufen? Ich lebe seit 7 Jahren in der Schweiz und kann dir bzgl. Fahrzeug vielleicht Informationen geben. Mit leiben Grüssen Schorl |
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