Elfertreff - Das 911 & Porsche Forum

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-   -   Nabendeckel für Maxilite-Felge (http://78.47.139.25/showthread.php?t=25476)

sirtom 15.03.2016 19:13

Nabendeckel für Maxilite-Felge
 
Moin moin zusammen,
nachdem der TÜV-Nord in Flensburg grünes Licht für die Maxilite 7/8Jx16
für meinen 88er 911 Targa gegeben haben, habe ich sie gekauft. Jetzt möchte ich noch Nabendeckel für die Maxilite haben (jetzt bleibe ich mir treu und suche hier auch noch Repros :-)).
Hat jemand Erfahrugen für diese Konstellation oder kann mir jemand sagen, wo ich diese (und mit welchen Innen- und Außenmaßen) erwerben kann?
Gruss
Thomas

Einstieg 16.03.2016 11:54

911
 
Zitat:

Zitat von sirtom (Beitrag 201406)
Moin moin zusammen,
nachdem der TÜV-Nord in Flensburg grünes Licht für die Maxilite 7/8Jx16
für meinen 88er 911 Targa gegeben haben, habe ich sie gekauft. Jetzt möchte ich noch Nabendeckel für die Maxilite haben (jetzt bleibe ich mir treu und suche hier auch noch Repros :-)).
Hat jemand Erfahrugen für diese Konstellation oder kann mir jemand sagen, wo ich diese (und mit welchen Innen- und Außenmaßen) erwerben kann?
Gruss
Thomas

Hallo Thomas,
dann solltest Du zunächst den Nabendurchmesser an den Maxilite messen, um die passende Kappe zu suchen.
Imho passt der Originaldeckel oder ein Nachbau für die Fuchsfelge, z. B. bei ebay
http://www.maxilite.ch/en/
Luftgekühlte Grüße
Bernd

tomhammer 17.03.2016 14:23

Hallo Thomas,
hatte die Felgen auf meinem Targa, da passen die Original Felgendeckel von Porsche.
Die sitzen ein wenig stramm.
Wie funktioniert die Eintragung?
Gibt's da mittlerweile ein Teile Gutachten?
Also ich kann die Felgen nur empfehlen, hatte ich ja schon einiges zu geschrieben.
Wäre ich nicht zufällig an einen Satz Originale gekommen wäre das auch meine Wahl.
Gruß Tom

Einstieg 17.03.2016 19:57

Zitat:

Zitat von sirtom (Beitrag 201406)
Moin moin zusammen,
nachdem der TÜV-Nord in Flensburg grünes Licht für die Maxilite 7/8Jx16
für meinen 88er 911 Targa gegeben haben, habe ich sie gekauft.
Gruss
Thomas

Hallo Thomas,
die Diskussion über die Maxilite ist schon mehrere Jahre alt.
Du solltest aber wissen, das der Prüfer diese Räder gar nicht eintragen darf.
http://www.vdat.org/news/raedereintragungen.php

Bei evtl. Schäden oder Folgen bleibst Du alleine verantwortlich und kannst den TÜV nicht haftbar machen.

Die Maxilite haben nach wie vor nur ein Festigkeitsgutachten, es fehlt ein Verwendungsgutachten.
Doch jeder wie er es mag, da hunderte Elfer die Räder ohne TÜV fahren.
Luftgekühlte Grüße
Bernd

Zaix 18.03.2016 21:38

Für die Maxilites gibt es mittlerweile ein Teilegutachten.

Einstieg 19.03.2016 08:52

911
 
Hallo Zaix,
das würde mich überraschen, bis jetzt lag immer nur ein Festigkeitsgutachten vor.
Hast Du mal einen link?
Luftgekühlte Grüße
Bernd

Zaix 19.03.2016 09:16

Die Info findest Du auf der Webseite von Maxilite bei jeder Felge. Mir liegt zudem das Teilegutachten der 15 Zöller vor, dort sind unter Anlage 1 die G-Modelle bis zum SC explizit aufgeführt.

P.

Einstieg 19.03.2016 09:34

Zitat:

Zitat von Zaix (Beitrag 201452)
Die Info findest Du auf der Webseite von Maxilite bei jeder Felge. Mir liegt zudem das Teilegutachten der 15 Zöller vor, dort sind unter Anlage 1 die G-Modelle bis zum SC explizit aufgeführt.

P.

Hallo P.,
das ist das Problem, es fehlt das Verwendungsgutachten, dazu braucht man die Genehmigung von Porsche und die werden sie nicht bekommen.
http://www.elfertreff.de/showthread.php?t=20221
Sei es wie sei, wenn der TÜV zustimmt, werden die Räder auch eingetragen, ob das korrekt ist oder nicht.
Luftgekühlte Grüße
Bernd

Zaix 19.03.2016 11:15

Hallo Bernd,

ich weiss nicht, wer die Begrifflichkeit "Verwendungsgutachten" hier hat aufkommen lassen, aber so etwas gibt es nicht. Ein anerkanntes Teilegutachten beinhaltet - wie auch bei Maxilite - einen Verwendungsbereich, dieser weist bei Maxilite die entsprechenden 911 Versionen aus. Mehr gibt es auch bei anderen Felgenherstellern nicht, es sei denn jemand geht den Weg und liefert eine ABE mit, dann entfällt die Eintragung völlig.

P.

Thorsten 911 19.03.2016 11:39

Also der Tüv ist ja der der die Eintragungen vornimmt weil sie ja dafür die Fachleute sind denke ich. Das sind ja die ausgebildeten Ingenieure dafür. Ich als Laie gehe mit den Felgen daher zum Tüv um eine Eintragung zu bekommen. Wenn der Tüvprüfer entscheidet das er die Felgen eintragen kann und die Felgen eingetragen werden sollte es ja wohl seine Richtigkeit haben. Auserdem kann ich mir nicht vorstellen das derjenige der ja extra zu den Fachleuten zum Tüv geht irgend eine Schuld bekommt wenn mit den eingetragenen Felgen irgendetwas passieren würde. Deswegen gibt es ja den TÜV damit alles seine Richtigkeit hat. Ich denke mal das da jeder Prüfer unterschiedlich vorgeht und etwas einträgt oder nicht. Ich bin nur der Laie der anfragt ob es geht oder nicht. Die Entscheidung über eine Eintragung liegt doch beim Prüfer und nicht beim Anfragenden.

Einstieg 19.03.2016 13:20

Zitat:

Zitat von Thorsten 911 (Beitrag 201456)
Also der Tüv ist ja der der die Eintragungen vornimmt weil sie ja dafür die Fachleute sind denke ich. Das sind ja die ausgebildeten Ingenieure dafür. Ich als Laie gehe mit den Felgen daher zum Tüv um eine Eintragung zu bekommen. Wenn der Tüvprüfer entscheidet das er die Felgen eintragen kann und die Felgen eingetragen werden sollte es ja wohl seine Richtigkeit haben. Auserdem kann ich mir nicht vorstellen das derjenige der ja extra zu den Fachleuten zum Tüv geht irgend eine Schuld bekommt wenn mit den eingetragenen Felgen irgendetwas passieren würde. Deswegen gibt es ja den TÜV damit alles seine Richtigkeit hat. Ich denke mal das da jeder Prüfer unterschiedlich vorgeht und etwas einträgt oder nicht. Ich bin nur der Laie der anfragt ob es geht oder nicht. Die Entscheidung über eine Eintragung liegt doch beim Prüfer und nicht beim Anfragenden.


Hallo Torsten,
der TÜV ist in keinem Fall haftbar zu machen, da er nur eine Momentaufnahme macht.

Wenn Dein Auto nach der TÜV Prüfung wegen Bremsversagen oder durch den Bruch eines Fahrwerkteiles verunfallt oder Dein Auto nach der Prüfung durchbricht, oder die Felgen nach der Eintragung zerbersten, der TÜV haftet für nichts, sonst wäre er längst pleite und Ingenieure hätten alle mehrere Verfahren am Hals.

Stell mal die Frage der Zulassung und Eintragung der Maxilite beim TÜV Süd, die sind kompetent.

Luftgekühlte Grüße
Bernd

Thorsten 911 19.03.2016 19:41

Habe ich ja Bernd!
Und ich habe sie eingetragen bekommen. Aber wie gesagt ich bin kein Tüv Prüfer und mich kann deswegen weil ich sie jetzt eingetragen bekommen habe ja auch keiner zur Verantwortung ziehen wenn mal was passieren sollte. Das ist ja auch der Sinn einer Eintragung. Wenn ich nicht ganz ohne Betriebserlaubnis rumfahren will muss ich die Felgen eintragen lassen.Das ist doch der Sinn des ganzen damit ich mal keine Probleme bekomme. Ansonsten fahre ich ja ohne Betriebserlaubnis. Dann kann mir jemand einen Strick draus drehen wenn dann was passiert. Aber doch nicht wenn sie explizit im Schein eingetragen sind. Das würde ja diese ganzen Eintrgereien beim Tüv ad Absurdum führen wenn ich dann noch eine reingewürgt bekomme.

Zaix 19.03.2016 21:58

Zitat:

Zitat von Thorsten 911 (Beitrag 201468)
Habe ich ja Bernd!
Und ich habe sie eingetragen bekommen. Aber wie gesagt ich bin kein Tüv Prüfer und mich kann deswegen weil ich sie jetzt eingetragen bekommen habe ja auch keiner zur Verantwortung ziehen wenn mal was passieren sollte. Das ist ja auch der Sinn einer Eintragung. Wenn ich nicht ganz ohne Betriebserlaubnis rumfahren will muss ich die Felgen eintragen lassen.Das ist doch der Sinn des ganzen damit ich mal keine Probleme bekomme. Ansonsten fahre ich ja ohne Betreibserlaubnis.Dann kann mir jemand einen Strick draus drehen wenn dann was passiert. Aber doch nicht wenn sie explizit im Schein eingetragen sind. Das würde ja diese ganzen Eintrgereien beim Tüv ad Absurdum führen wenn ich dann noch eine reingewürgt bekomme.


Ist auch alles korrekt und Du musst Dir absolut keine Sorge machen, solche Einzelabnahmen sind tagtäglicher Alltag der Prüfer und völlig regelkonform mit diesem Gutachten. Auch die Aussage, dass der TÜV im Falle von Fehlern für nichts haftbar gemacht werden kann stimmt so auch nicht. Da der TÜV hoheitliche Aufgaben erfüllt, kannst Du streng genommen das Land angehen, wenn dem Prüfer Amtsmißbrauch durch z.B. grob fahrlässiges Handeln nachgewiesen werden kann (z.B. OLG Hamm, Urteil vom 17. Juni 2009, Az. 11 U 112/08). Aber ich sehe absolut keinen Grund, warum man hier solche Bedenken haben sollte.

P.

sirtom 22.03.2016 19:28

Nabendeckel für die Maxilite
 
Hallo ins Forum,
ich entschuldige mich, dass ich mich erst jetzt zu den Beiträgen, für die ich sehr dankbar bin, melde (Schuld ist mein Boss:mad:).
Was die Eintragung der Felge betrifft, habe ich die Zusage vom TÜV Nord (und nur der Darf die Eintragung machen, da mein 911 - aus den USA importiert - eine Einzelabnahme erfordert) das es mit dem Gutachten über die Dauerfestigkeit von Sonderrädern (11-0634-A00-V01) und dem Teilegutachten 366-0168-15-WIRD-TG) absolut kein Problem ist.
Sehen werd ich es am 01.04.2016!!

sirtom 29.03.2016 19:30

Radbolzen
 
Moin moin,
nun hab ich meine Felge in der Garage montieren wollen und musste feststellen, dass die Radbolzen vorne und hinten deutlich zu lang sind.
Hab' jetzt schon viel Blödsinn über die Längen der Radbolzen für den Fuch-Nachbau Maxilite gelesen. Kann mir jemand sagen, welche Längen original für ein 7x16 in Kombination mit 8x16 Fuchs auf einem 911er verbaut sind?
Gruss Thomas


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