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Porsche in die Schweiz als Übersiedlungsgut ...
.... worauf ist generell zu achten?
Speziell: Kann ich nur 1 KFZ als Übersiedlungsgut einführen und muss den Rest verzollen oder gehen so viele KFZ wie ich will, so lange ich diese länger als 6 Monate im Eigentum habe? Konkret gehts mir um mein Moped, das ich dann ggf. "normal verzollen lassen" würde ... da weniger wert. Hats da zu DE--> CH Erfahrungen in der Runde? Grüsse DJU |
Hallo DJU,
ich kann Dir nur wärmstens folgende Info-Seiten empfehlen: http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_pri...381/04382/0438/index.html?lang=de Vermutlich findest Du in der FAQ Sektion Deine Frage beantwortet. Im Zweifelsfalle würde ich dort anrufen und nachfragen. In der Regel sind die Damen und Herren vom Schweizer Zoll sehr freundlich und hilfsbereit - haben aber trotzdem Ihre Regeln. Ich habe hier schon lustige Geschichten gehört, von Leuten, die sich die offizielle Einfuhr geschenkt haben und zu einem späteren Zeitpunkt böse überrascht wurden (spätestens dann, wenn die Motorfahrzeuge nach 12 Monaten in der Schweiz angemeldet werden MÜSSEN!). BR Zimbo |
Zimbo, vielen Dank ...
.... für Deinen Link.
. Ich habe nun mal mit der sehr netten Behörden-Dame telefoniert und weiss nun was ich tun muss. Ich berichte mehr sobald das Thema dann hoffentlich bald erledigt ist. Viele Grüße DJU |
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