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Gewährleistung auf Motorrevision
Hallo
Kann mir jemand sagen wie lange eine Garantie eine Werkstatt auf eine Motorrevision geben muß. Zählt die Garantie erst ab der letzten Reklamation. Mein Motor war anschließen noch 2mal in der Werkstatt um die Ölundichtigkeiten zu beseitigen Mfg. Klaus |
Hallo Klaus, richtig beitragen zum Thema kann ich nichts. Die Geschichte hatte ich ca von 2006 bis 2009 (Abdichten 993). 2 bis3 Nachgebessert(Motor insgesamt mindestens 3 Mal draussen).Gerichtsverfahren (Amtsgericht Seligenstadt). Garantie oder Sachmängel (die Maengel würden zeitnah reklamiert) Haftung hat das Gericht nicht wirklich interessiert. Gerichtliches Gutachten(wurde bei einer anderen freien Porschewerkstatt durchgeführt. Auto war rund 5Monate dort.Zuerst wurde der Motor für den Gutachter zerlegt.Lag dann rund 4 Monate zerlegt rum. Wenn wenn ich einem Vergleich nicht zugestimmt hätte (es wurden weitere Menzel festgestellt auf deren Ausgleich ich verzichtete wenn die Werkstatt die Behebung des ursprünglichen Schadens tragen würde) glaube ich das der Wagen immernoch zerlegt irgendwo rundgehend würde. Bei Gericht argumentierte die Werkstatt auf Haarriss im Motorgehause(könnte bei dir ähnlich sein). Grund für meine Undichtigkeit war eine Zylinderfussdichtung die durch irregulaeren Einsatz vonDichtmittel aus der Nut, beim Aufsetzen des Zylinders, gepresst und somit durchgestanzt wurde. Fuer meinen Anwalt ( wenn ich mich Recht erinnere hat er absolut kein Wort bei den beiden Verhandlungen rausgebracht) und das o.g Amtsgericht habe ich auch heute noch nur Kopfschütteln uebrig.Viel Glück.
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Hallo Klaus,
im untenstehenden link hat ein spezialisierter Anwalt eigentlich alles gut beschrieben: http://www.wohnmobilrecht.de/ Zwar kein Porsche-Anwalt, aber die rechtlichen Grundlagen dürften bei Campingbussen auch nicht anders sein. Viel Erfolg (auch) Klaus |
Hallo tiras
Du must mal das lesen was ich hier im Forum rein gestellt habe ,unter Verdichtung von 9,5auf 10,3 .Oder auch das gleiche bei pff da habe ich das besser beschrieben. Mfg. Klaus |
Zitat:
ich rate dir, geh zum Anwalt und lass dich beraten. Garantie und und Gewährleistung sind, wie Tiras schon verlinkt hat, ganz unterschiedliche Dinge. Außerdem kommt es entscheidend darauf an, was du (nachweisbar!) beauftragt hast und was davon tatsächlich abgeliefert wurde. Grüße Dirk |
Wenn Du eine gewerbliche Leistung erhalten hast, besteht auf diese Leistung gesetzlich mindestens ein Jahr Gewährleistungspflicht.
Die Gewährleistungspflicht zählt ab Übergabe der Leistung, also zu dem Zeitpunkt als Du Deinen Motor/Wagen dort abgeholt hast. Und was da vereinbart wurde (Auftrag, KVA o.ä.), muss eben vorher am besten schriftlich festgehalten worden sein – also wie es d911o in seiner letzten Zeile auch angemerkt hat. |
[quote=Klausi77;212890]Hallo tiras
Du must mal das lesen was ich hier im Forum rein gestellt habe ,unter Verdichtung von 9,5auf 10,3 .Oder auch das gleiche bei pff da habe ich das besser beschrieben. Gelesen habe ich eigentlich alles, aber für dein juristisches Problem wirst du hier bestimmt keine abschließende Lösung finden. |
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