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Freigegebene Reifen für 993
Hallo Leute,
ich weiß, das Thema Reifen hatten wir schon 'zig mal. Trotzdem brauche ich Nachhilfe: Vor einiger Zeit gab's hier eine Liste der von Porsche freigegebenen Sommerreifen für den 964. Kursiert vielleicht Gleiches auch für den 993 bzw. 993 4S? Gruß Rainer |
Hallo, soweit ich weiß gibt es die Freigabe nicht mehr. Es gibt nur Reifen die speziell auf Porsche abgestimmt sind "N". Auch andere Reifen können aufgezogen werden
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Schau mal hier:
Freigabeliste Reifen und ÖL Mit der Suchfunktion hättest Du das übrigens auch ganz einfach gefunden: Thread Reifenfreigabe Viele Grüße Acky |
Also, im Brief von meinem 993 4S sind speziell nur Bridgestone S-02 N1 und Pirelli P Zero Asimmetrico N1 aufgeführt (VA 225/40/ZR18, HA 285/30/ZR18). Klar, dass es dafür auch Nachfolger gibt. Aber sind nun grundsätzlich auch Reifen aller anderer Hersteller erlaubt? Wie sieht es eigentlich mit 295/35/ZR18 auf der HA aus? Müsste doch gehen, oder?
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Es sind alle Reifengrößen erlaubt, die bei Dir im Brief stehen. Größe, Geschwindigkeitsindex und Tragelast muß aber übereinstimmen. Marke und N-Kennung ist freigestellt. Es empfiehlt sich aber trotzdem die aus der aktuellen Porschefreigabe zu verwenden.
Für andere Größen brauchst Du eine Freigabe und/oder musst zum TÜV. Acky |
Hallo ,
ich hatte diese Info hier auch schon mal eingestellt. Juergen Sehr geehrter Herr xxxxxx, ich danke für Ihre Anfrage. Nach einem Erlass des Verordnungsgebers, des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) vom 28.01.200 sind Reifenfabrikatsbindungen in den Fahrzeugpapieren bei Pkw und Lkw nicht mehr vorzunehmen. Dadurch haben die in den Fahrzeugpapieren bereits enthaltenen Reifen-Fabrikatsbindungen keine direkte Rechtswirksamkeit mehr und sind nur noch als Empfehlungen anzusehen. Dies hat zur Folge, dass bei Fahrzeugkontrollen Angaben im Fahrzeugschein zum Reifenfabrikat nicht mehr Bestandteil der Überprüfungen sein sollen. Die Aufhebung der Fabrikatsbindung erstreckt sich auf alle Reifen, die mit einem Bauartgenehmigungszeichen versehen sind, also auch auf ZR-Reifen. Eine offizielle Bekanntmachung durch den Verordnungsgeber, z.B. im Verkehrsblatt, ist bisher noch nicht erfolgt. Die Aufhebung der Reifen-Fabrikatsbindung bedeutet jedoch, dass der Fahrzeughalter entsprechend seiner grundsätzlichen Verpflichtung, für den verkehrssicheren Zustand seines Fahrzeugs zu sorgen, nunmehr auch verantwortlich dafür ist, dass bei der Verwendung von Reifen unter Beachtung der im Fahrzeugschein angegebenen Größenbezeichnung keine Sicherheitsprobleme bestehen. Ist dies nicht der Fall, d.h. ist die Verkehrssicherheit generell oder in bestimmten Situationen nicht mehr gewährleistet, kann dem Fahrzeughalter im Schadensfall zumindest eine Teilschuld treffen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Reimer Speck Kraftfahrt-Bundesamt Abteilung Technik 24932 Flensburg |
hallo zusammen
in der schweiz soll oder besser muss bei der bezeichnung für die freigabe das N enthalten sein, also zbsp. Yokohama AVS N1 oder N2 etc. gruss rené |
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