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RalfW_aus_SG 28.01.2005 10:53

Greift hier die Sachmängelhaftung?
 
Hallo zusammen,

unser 11er verbrachte die letzten Tage bei der Fa. Sausmikat in Grevenbroich.
Nix schlimmes dran, nur Getriebe und Motorölwechsel, Ventile einstellen und ein bischen Durchsicht.
Der Motor klingt jetzt viel besser und das Getriebe lässt sich auch besser schalten.
Die Meinung vom Fachmann - prima Auto, gut in Schuss - soweit das positive.

Herr Sausmikat hat auch die Kupplung nachgestellt weil sie in kalten Zustand nicht mehr sauber trennte.
Jetzt liegt das Kupplungspedal mit dem Bremspedal in einer Flucht.
Allerdings meinte er, die Kupplung ist fast am Ende ihres Lebenszyklus angekommen.

Im Verkaufstext des Händlers stand aber "neue Kupplung" und auch persöhnlich sagte er mit, das die Kupplung erst vor 500 km gewechselt worden sei.
Die Rechnung wollte er mir, sobald er sie bekommt auch zufaxen, ist aber nie passiert.
Den Wagen habe ich im Juli gekauft, greift hier die Sachmängelhaftung?
Was würdet ihr machen?

Gruß und nice Weekend
Ralf

ge4teilter 28.01.2005 11:33

Ralf,

das wäre m.E.n. eine "fehlende zugesicherte Eigenschaft" und Du hättest Recht auf Nachbesserung.

Gruß ... Jörg

ROSCOE 28.01.2005 11:58

Hallo,

hier muss man wirklich ganz streng trennen: was ist hier eine "zugesicherte Eigenschaft" Wurde beim Kauf diese Eigenschaft wirklich zugesichert??????? = kommt ganz selten vor.

Thema: Durchsetzbarkeit

Wie ihr ja wisst Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar verschiedene Schuhe. Es geht hier einfach um die Beweisbarkeit. Ist die Zusage mündlich unter Zeugen bzw. schriftlich im Kaufvertrag festgehalten worden? Wenn nein - ist alles andere Schall und Rauch.

Thema: Neue Gewährleistung

Wenn ein Fehler einer Sache vorliegt - wird bereits vermutet, dass er bereits bei Kauf vorhanden war unter der Prämisse, dass der Kauf nicht länger als 1 Jahr zurückliegt. (Gilt nur bei Kauf von einem Händler). Ist ein Mangel (versteckter) nicht älter als 6 Monate greift die Beweislastumkehr, d.h. der Verkäufer (Händler) muss hier vom Gegenteil beweisen um aus seiner Verpflichtung zur Nachbesserung frei zu sein.

Ich hoffe, das hilft Dir erst einmal weiter. Falls Du Weiteres wissen möchtest - kann ich Dir gerne helfen.

Gruss

Andreas

sven.buehler 28.01.2005 12:41

Hallo Ralf,

aha, noch ein neuer Kunde für Herrn Sausmikat. Freut mich, bin auch wirklich zufrieden mit dieser Werkstatt.

Zum Thema: Ich denke auch, wenn die neue Kupplung schriftlich zugesichert war, dann solltest Du mal mit Deinem Händler sprechen.
Problematisch dürfte die Beweisbarkeit sein. Du bist ja schon einige Monate unterwegs mit dem Wagen... Vor Gericht könnte sowas sehr zäh werden.

Schwatten911 28.01.2005 14:56

Hallo Ralf,

Sachmängelhaftung hin oder her, hast du schon mit dem Verkäufer gesprochen?
Ich habe auch schon sehr häufig Kontakt zu ihm aufgenommen um ein Auto anzusehen, o.ä.
Verwunderlich finde ich, dass ein Spezi den Unterschied einer guten zur schlechten Kupplung nicht erkennt und eventuell auch den Angaben des Verkäufers glaubt. Komisch ist auch das Nichtvorhandensein der Reparaturrechnung, hätte ich nicht erwartet!
Aber vielleicht geht da etwas, ohne großes Aufsehen!?
Wie soll es dann ablaufen, fährst du runter, damit er sie dir einbauen kann, weil er es vielleicht selber kann. Oder bist du damit einverstanden, wenn er dir nur das Material bezahlt?

Du siehst, lange Rede kurzer ****, nur ein Telefongespäch macht Sinn!

Gruß
Andreas

911street 28.01.2005 16:40

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:<HR>Original erstellt von RalfW_aus_SG:
<STRONG>
.... und das Getriebe lässt sich auch besser schalten.

...die Kupplung nachgestellt weil sie in kalten Zustand nicht mehr sauber trennte.

Im Verkaufstext des Händlers stand aber "neue Kupplung" Ralf</STRONG>[/quote]

Hi !
Nur durch den Ölwechsel läßt sich ein Getriebe nicht besser schalten.
Der Grund dafür wird sein,daß die Kupplung nicht ausreichend getrennt hat.

Das wiederum ist völlig normal,wenn die
Kupplung vor kurzem erneuert ,jedoch
danach nicht wieder nachgestellt wurde.

In Unkenntnis darüber,daß die Kupplung erneuert wurde,könnte jemand durch das
erforderliche Nachstellen durchaus zu dem
Eindruck kommen,daß die Kupplung wegen
Verschleiss nachgestellt werden muß,
soll heissen: Er sagt,Kupplung am Ende.
Und irrt entsprechend

Der "Verkaufstext" ist schlussendlich
relevant als sog. zugesicherte Eigenschaft
und gibt Dir die Basis zur Durchsetzung
Deiner Ansprüche.

Gruß
Artur

RalfW_aus_SG 29.01.2005 01:53

Vielen Dank für eure Meinungen!

@roscoe

wenn die Eigenschaft im Angebotstext steht würde ich sie als zugesichert betrachten?!


@sven

hättest Du mir nicht von deinen positiven Erfahrungen mit der Fa. Sausmikat erzählt, währe ich wahrscheinlich nicht dorthin gefahren.
So gesehen ist Herr Sausmikat dir eine Tipp-Provision schuldig ;) ;)

@schwatten911

Ich wollte mir erst mal ein paar unabhängige Meinungen einholen, du scheinst den Verkäufer zu kennen ?!
Ich habe ihn jedenfalls als netten Menschen ohne betrügerische Absichten kennengelernt und will ihm das auch auf gar keinen Fall unterstellen!
Er hatte den Wagen wohl mit der angeblich neuen Kupplung bekommen und hat dann in gutem glauben gehandelt.


@911street

ein weiteres Nachstellen ist zukünftig nicht mehr möglich, die Einstellschraube ist am Anschlag.
Das sollte bei einer neuen Kupllung doch nicht der Fall sein ?!
Oder täusche ich mich und es gibt noch andere Möglichkeiten?


Gruß
Ralf

jubiduxl 29.01.2005 01:57

guten morgen ralf,

ich sehe das wie artur: der verkaufstext besagt: neue kupplung. basta.

die werkstatt vermutet: verschlissen.

finde raus, was fakt ist. bisher habe ich nur von aussagen gehört. keiner hat dir schwarz auf weiß sagen oder zeigen können: so ist es. punkt.

finde raus, was fakt ist. und dann rede mit dem verkäufer, oder lebe damit.

da gibt´s nicht viel zu deuteln nach meiner ansicht. ross und reiter sollten genannt werden, bis hier sind´s nur mutmaßungen und haltlose sprüche, keine belege, keine einsichtnahme...zur sandiger grund..

schönen gesamtdeutschen feiertag

harry

911street 29.01.2005 02:22

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:<HR>Original erstellt von RalfW_aus_SG:
<STRONG>

ein weiteres Nachstellen ist zukünftig nicht mehr möglich, die Einstellschraube ist am Anschlag.
Das sollte bei einer neuen Kupllung doch nicht der Fall sein ?!
Oder täusche ich mich und es gibt noch andere Möglichkeiten?


Gruß
Ralf</STRONG>[/quote]

Hi !

Eine Möglichkeit besteht noch:
(Hängt vom Alter des Fahrzeugs ab)

Das Kupplungsseil ist überdehnt,oder beginnt
sich aufzufasern,was dann ein Nachstellen
erforderlich macht,bis es dann nicht mehr geht.(Anschlag).

Mache doch mal einen einfachen Test:

Lege den 2.Gang ein,ziehe die Handbremse fest
an.
Halte den Motor auf ca. 2500 Upm.
Dann lasse sanft (!) ,aber nicht zu langsam, die Kupplung kommen.

Ist die Kupplung i.O. würgst Du dann sofort den Motor ab.
Mußt Du dabei nicht viel Leistung nachschieben,um das Abwürgen zu verhindern,
ist die Kupplung hinüber.

Solltest Du aber höchstens 1-2 mal machen,
da das mächtig auf die Mitnehmerplatte geht.
Riecht u.U. dann auch etwas.
Oder -falls Du Bedenken hast- lasse es einen
KFZ-Mechaniker machen.Die haben es im Gefühl.

Gruß Artur


RalfW_aus_SG 02.02.2005 03:38

Vielen Dank für eure Meinungen.

Ob die Kupplung neu oder alt ist, lässt sich wohl nur durch viel Schrauberei herausfinden.
Fakt ist, dir Kupplung arbeitet sauber und das Kupplungsseil scheint auch die richtige Länge zu haben.

Sollte sich das Teil bei defekt als alt herausstellen, so übernimmt der Verkäufer, auch noch in zwei bis drei Jahren, nach eigener Aussage die Kosten.

Mit dieser Aussage kann ich gut leben, zumal der Verkäufer zu den serioesen Händlern gezählt wird.

Gruß
Ralf

PS: hoffentlich hoert der Regen bald wieder auf - 4 Wochen darf ich noch :)


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