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Wichtig: BGH-Urteil Schadensabrechnung
Hallo,
ganz frisches Urteil:BGH-Urteil: Porsche-Reparatur zu Porsche-Preisen ist rechtens 30.04.2003 Der Bundesgerichtshof hat heute eine Entscheidung zum Thema fiktive Schadensabrechnung getroffen. Das Gericht entschied zu Gunsten eines Porschebesitzers: Die Fahrer von Nobelautos dürfen bei der Versicherung des Unfallverursachers die teuren Stundensätze der Markenwerkstatt abrechnen - auch dann, wenn das Auto gar nicht repariert wurde. (Aktenzeichen: VI ZR 398/02). Der Fahrzeughalter hatte seinen demolierten Wagen ohne vorherige Instandsetzung verkauft und von der Versicherung gut 15.340 Euro für eine "Porsche-Reparatur" verlangt. Nach einem Dekra-Gutachten lag dies rund 2.550 Euro über den ortsüblichen Werkstattpreisen. Laut Bundesgerichtshof dürfen Porschefahrer aber zu "Porschepreisen" abrechnen, und der Geschädigte darf frei entscheiden, wie er den erlittenen Schaden ausgleichen will. (pg) Gruß Juri |
Juri,
du lebst??? Warum hört man so wenig von dir? Gruß Stefan :) |
Hallo Stefan,
sei gegrüßt :) Ich muß leider zur Zeit meine Leidenschaft etwas vernachlässigen. Bin zeitlich arg eng eingespannt. Selbst mein Autochen seh ich nur alle 3 Wochen. Aber ich hoff doch mal daß wir uns dann in Bad Wildungen sehen. ... , oder ? Bei Dir alles bestens ? Liebe Grüße Juri |
Hallo Juri,
bei mir ist im Moment alles bestens. Ich bin schon am Freitag in Bad Wildungen und mache am Sonntag das Fahrertraining mit...wird bestimmt eine Riesengaudi und kostet nur kleines Geld. Gruß Stefan :) |
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