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Alt 18.11.2005, 22:14
Andibuch Andibuch ist offline
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Andibuch
@quido

Zitat:
Zitat von Guido S
dann ist aber der verkäufer und nicht die pag zuständig.
Ja, das ist natürlich völlig richtig.

Zitat:
Zitat von Guido S
war das denn schon bei übergabe ? bzw. hast du den erst vor 6 monaten gekauft ?

sonst wird es sehr schwierig...

guido
Ja leider. Der Kauf ist ein knappes Jahr her, d.h. die Gewährleistung läuft noch aber ich hätte die Beweislast für das Vorhandensein des Fehlers bei Übergabe. Den Beweis kann ich realistisch kaum führen auch wenn ich mir subjektiv sicher bin, dass der Fehler schon vorlag. Ich hatte das Auto ja nur wenig gefahren, kaum bei Regen, immer in der Garage usw. Mein Fehler war, dass ich nicht sofort bei den ersten Wassertropfen Alarm geschlagen habe oder -besser noch- mit dem Auto direkt nach dem Kauf zu einem Sachverständigen gegangen bin. Das würde ich - Kauf beim PZ hin oder her- beim nächsten Mal anders machen.

Grüße
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