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Alt 19.11.2005, 13:49
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Schwatten911 Schwatten911 ist offline
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Zitat:
Zitat von jubiduxl
jetzt lasst mal die "rechtssprechung" aussen vor, die keiner wirklich nachvollziehbar versteht: ich würde gerne mal das "natürliche, humane rechtsempfinden" vieler hier kennenlernen und bitte daher um zahlreiche äußerungen, wenn´s keine großen umstände macht. wie denkt ihr in diesem konkreten fall darüber? was müßte jetzt in genau dieser konstellation ein käufer bzw. händler tun?? wie sollte jeder beteiligte darauf reagieren?

nachdem ich schon genug aus meinem nähkästchen geplaudert habe, wäre es klasse, auch mal eure sicht der dinge zu erfahren.

wobei: nicht falsch verstehen! ich bin jetzt nicht euer feind und bin öfter bei euch mit eurer meinung, als ihr denkt! ich will nur beide seiten besser kennenlernen.

danke für´s feedback

harry

derjetztnehalbesauundeinbrötchengrillt....


Hi Harry,

was erwarte ich vom Händler?
Ganz einfach, dein Turbo hat doch auch bei einer Routineuntersuchung Mängel aufgezeigt, die du als Käufer des Autos noch nicht gesehen hast, aber bei der normalen Überprüfung vor dem Verkauf.
Ich glaube du brauchst dir keine Gedanken über einen "Garantiefall" zu machen, weil du die Autos sicher in einem guten Zustand abgeben wirst.

Aber alle Händler, die das Auto kaufen und sofort wieder verkaufen und nur das nötigste machen bzw. hoffen, dass die ersten 6 Monate schnell rum sind, haben mit ihren Kunden ein Problem.
Wenn jetzt ein "Garantiefall" auftritt, stehe ich als Kunde auf dem Standpunkt, dass bei einem alten Auto sicherlich Entgegenkommen gefragt ist. Also meine ich, der Kunde bezahlt die Ersatzteile, vielleicht sogar zum EK des Händlers und der Händler den Arbeitslohn seiner Mitarbeiter und der Kunde bringt für die Reparatur vielleicht Zeit mit. Das müßte doch als Entgegenkommen des Kunden auch bei einem fast 20 Jahre alten Auto, das unter Umständen immer noch die Hälfte des Neupreises kostet, ausreichen, oder?

Gruß
Andreas
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Gruss
Andreas

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