interessanter Denkanstoß Robert ...
dem werd ich mal nachgehen
oder gibts hier jemanden der schon bescheid weiss?
Die Garantiezusage gilt nicht für:
Wartungs-/Pflegearbeiten, die nicht in Zusammenhang mit einem Garantieschaden stehen
Alterung und natürlicher Verschleiß
Schäden aufgrund unsachgemäßer Behandlung
Fahrzeuge, in die Teile eingebaut wurden, deren Verwendung der Hersteller nicht freigegeben hat
Fahrzeuge, die in einer vom Hersteller nicht freigegebenen Weise verändert wurden
Fahrzeuge, die nicht gemäß den Bedingungen der Broschüre "Garantie & Wartung" gepflegt wurden
Fahrzeuge, an denen die von Porsche veröffentlichen Kundendienst-Aktionen nicht durchgeführt wurden
Fahrzeuge, die in einem vom Hersteller für die Betreuung nicht anerkanntem Betrieb unsachgemäß instandgesetzt, gewartet oder gepflegt wurden
Die Frage ist nun in der tat ob die ganzen teile die unter die Garantie fallen, würden sie bei 170.000km kaputt gehen (zb. turbolader), dann als "alterungsbedingt bzw. natürlicher Verschleiß" abgetan werden und man selbst TROTZ Garantie auf der offenen Rechnung sitzen bleibt ...
Alfons