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Alt 03.12.2005, 06:49
UP1211 UP1211 ist offline
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UP1211
Hallo,


also, ich halte grundsätzlich nicht viel von derart umgefriemelten Fahrzeugen, zumal ich mir immer die Frage stellen würde, aus welchem Grund (einer der) Vorbesitzer diesen aufwendigen und damit teuren Umbau vorgenommen hatte.
Ich meine nicht, daß jemand ohne Not einen 88'er, also einen der letzten C1, "auf 964" umbaut. Vielleicht doch ein größerer Unfallschaden ??
Die angeblich gerantierte Unfallfreiheit kannst Du bei derart vielen Vorbesitzern ohnehin getrost vergessen, denn der jetzige Verkäufer kann nur für das garantieren, was er selber weiß. Im Falle eines Falles kommst Du daher an den Verkäufer nur ran (durch Anfechtung des Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung), wenn Du darlegen und beweisen kannst, daß diesem der Unfallschaden bekannt war u n d der Unfallschaden von diesem arglistig verschwiegen wurde - in der Praxis fast ein Ding der Unmöglichkeit, es sei denn, der Vorschaden ist derart offensichtlich, daß er von einem Blinden erkannt werden kann.

Im Falle des genannten Falles käme dann weiter hinzu, daß Rechtsstreitigkeiten dieser Art um Autos für den Kläger grundsätzlich unbefriedigend sind, und zwar selbst im Falle des schließlichen Obsiegens.
Zunächst ist davon auszugehen, daß der Rechtsstreit durch zwei Instanzen geht, das dauert mit Sachverständigengutachten etc. mal locker zwei Jahre (mindestens), also zwei Jahre der Ungewißheit. Selbst wenn Du am Ende gewinnst und der Verkäufer nicht zwischenzeitlich pleite ist, bekommst Du nicht etwa den vollen Kaufpreis erstattet, sondern mußt Dir die "gezogenen Nutzungen" anrechnen lassen, und zwar bezogen auf die zwischenzeitlich zurückgelegten Kilometer.

Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste !


Gruß UP1211
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