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Alt 13.12.2005, 23:49
Frank Hermann Frank Hermann ist offline
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Frank Hermann
Moin noch mal,

zum Thema Gewährleistung. Klar gibt es die Händler Gewährleistung, aber Vorsicht bei Young- od. Oldtimern. Praktischer Fall aus dem Bekanntenkreis.
911 Bj.77 beim Händler gekauft. Der Händler hat ein Dekra-Gutachten machen lassen (in dem stand "Ölverlust Motor" und einige andere kleine Mängel) den hat er sich gegenzeichnen lassen, und in den Kaufvertrag zusätzlich geschrieben "Getriebe schwergängig" und "Zustand dem Alter entsprechend". 4 Wochen nach Kauf Getriebeschaden. Händler wollte nicht nachbessern. Die ganze Geschichte ging vor Gericht. Ergebnis; mein Bekannter hat keinen Cent bekommen. Begründung des Richters (frei übersetzt); An den Käufer eines so alten Sportwagens werden andere Maßstäbe als an den Käufer eines "Normal KFZ" angesetzt. Es wird vorausgesetzt das der Käufer eines 911 weiß was er macht und sich im vorherein kundig gemacht hat , außerdem hat der Händler auf die Mängel hingewiesen.
Das ist nur ein Beispiel, andere Richter entscheiden vielleicht anders, ich weiß es nicht.
Aber was sagt mir das?. Entweder alle Mängel vor dem Kauf vom Händler beseitigen lassen (macht den Wagen natürlich um zig tausend € teurer), oder mit dem Risiko leben ( tun wir ja eigentlich alle). Auf die Gewährleistung würde ich mich nicht verlassen.

bis dann
Frank
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