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Alt 14.12.2005, 02:07
niceday4u niceday4u ist offline
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niceday4u befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Na gu dann ich auch noch mal

Der hier beschriebene Fall ist natürlich eher ein "Grenzfall", denn wenn die Mängel im Vorwege beschrieben worden sind bzw. dem Käufer mitgeteilt wurden, dann können sie nicht nach dem Kauf geltend gemacht werden. Und der Fall mit dem schwergängigen Getriebe ist halt so ein Grenzfall. Ist natürlich sehr ärgerlich für diesen Käufer gewesen.

Händler müssen für mindestens ein Jahr Sachmängelhaftung gewähren, maximal zwei Jahre, aber die meisten reduzieren das sicherlich auf das besagte eine Jahr.
Vorsicht ist aber eben geboten, wenn ein Händler "an Bastler" oder "zum Ausschlachten" in den Kaufvertrag einfügt, dann ist nämlich nichts mehr mit Sachmängelhaftung!!! Oder der Trick, dass der Händler den Wagen an seine Frau veräußert und dann einen Kaufvertrag zwischen seiner Frau und dem Käufer vorlegt und diese, seine Frau, natürlich die Sachmängelhaftung ausschließt!

Übrigens suche ich immer noch Leute hier an der Ostküste, wo seid ihr denn?

Viele Grüße
Thomas
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