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Alt 14.12.2005, 02:48
Frank Hermann Frank Hermann ist offline
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Frank Hermann
Hi Thomas,

"Bastlerfahrzeug" od. "zum Ausschlachten" zieht nicht mehr. Da kommt kein Händler mehr mit durch (gibt etliche Urteile). Vor allendingen nicht wenn ein so genanntes Bastlerauto 14t € und mehr gekostet hat. Mit der Frau zieht auch nur zweimal im Jahr. Verkauft Sie mehr, ist das erwerbsmäßiger Handel.

Ne ne, so leicht kommt heutzutage ein Händler nicht aus seiner Gewährleistung.
Aber wenn`s hart auf hart kommt, wird vor Gericht schon unterschieden ob der Wagen 2 Jahre oder 25 Jahre und mehr alt ist.

Frank
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