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Alt 15.12.2005, 04:23
wolfgang_muc wolfgang_muc ist offline
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wolfgang_muc
man müsste das schadensgutachten oder die rechnung vorliegen haben, um dies zu beurteilen.

wenn kein rahmenschaden und alle beschädigten teile fachgerecht gegen neu ersetzt, dann ist die karre ok.

wenn rahmenschaden unwesentlich und fachgerecht repariert (zB wenn antriebswelle abreisst und gegen rahmen schlägt - wie bei meinem TT) und alle beschädigten teile fachgerecht gegen neue ersetzt, dann ist die karre auch ok.

wenn wesentlicher rahmenschaden und ... der rest ... fachgerecht ...: dann ist es eine glaubensfrage.

egal: die käufer-zielgruppe dürfte ziemlich klein werden, wenn man seinen gesetzl. pflichten nachkommt, und die reparaturkosten offenbart. die leute kaufen lieber einen älteren wagen oder einen mit deutlich mehr km - statt einen unfallwagen.

der reele preis für diesen wagen ist also derjenige, dass ein potentieller käufer sich doch lieber diesen unfallwagen kauft, statt einen älteren/mehr km.

ich wundere mich, dass dein kumpel den wagen hat reparieren lassen. ich hätte ihn wahrscheinlich nach unfall an einen händler verkauft, der ihn in tschechien/ungarn billig repariert und dann wieder in D/CH verkauft.

vielleicht hilfreich?!
gruß,
wolfgang
(der kein händler ist)
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