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Alt 11.12.2004, 12:50
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tiptronicman tiptronicman ist offline
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tiptronicman
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Hallo Martin,

grundsätzlich ist jede Änderung am Kraftstoff/Luft-Gemisch Abgasrelevant und somit bei aktuellen Fahrzeugen ohne neues Abgasgutachten nicht zulässig.

Vor Du irgend etwas anderes machst solltest Du den Fehlerspeicher der Motronik auslesen lassen und bei dieser Gelegenheit den CO-Wert vor dem Kat messen lassen. Wenn hier alles innerhalb der Soll-Grenzen ist, ist das Problem systembedingt. (Nur zum Vergleich: Mein 964 läßt sich im Standgas, nur mit Kupplung, überhaupt nicht anfahren, der Motor ist wegen geringer Schwungmasse sofort aus, d.h. immer Gas geben beim Anfahren).

Das Problem läßt sich nur über eine Leerlaufdrehzahlanhebung mildern, wobei auch dies nur innerhalb enger Grenzen zulässig ist, da Du ja die AU-Bedingungen einhalten mußt. Optimal ist deshalb wenn die Werkstatt Deines Vertrauens, die Leerlaufdrehzahl ca. 100 Umdrehungen anhebt und zur Abgasuntersuchung auf Sollwert zurücksetzt.
Aber auch dies ist genau genommen nicht zulässig.

Fazit: Alles was früher einfach war ist heute elektronisch, oder, die heutigen Abgasgrenzwerte lassen keine Spielereien am Gemisch mehr zu.
Also Problem akzeptieren und so anfahren wie es sich für einen Sportwagen (gilt auch für wassergekühlte) gehört, also mit Gas, oder sich zumindest teilweise in der Illegalität bewegen.

Gruß, Sven
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"Racing is life ! Anything that happens before or after is just waiting " (Steve McQueen)
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