Da dies ein Eingriff in die "Signalzeichen" des Fahrzeugs ist, erlischt definitiv die Betriebserlaubnis. Die (Haftpflicht)-Versicherung muss dann zwar den Schaden des Versicherungs-Gegners trotzdem zahlen, kann den Versicherungsnehmer aber bis zu 5111 EUR (=10000 DM) in Regress nehmen. Schwieriger wird's da vielleicht schon bei der Regulierung des eigenen Schadens bei einem Unfall...weiß nicht, ob dann die Vollkasko so gerne zahlt, wenn man ein Auto bewegte, das keine Betriebserlaubnis mehr hatte. Wenn ich die Versicherung wäre und es um die Regulierung eines Heckschadens geht, könnte ich z.B. sagen: "Mein Versicherungsnehmer hat den Blinker mit dem Bremslicht verwechselt" o.ä. Nur mal so zum Nachdenken...
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