Zitat:
Zitat von roadrunner
Sorry, Jungs, Ihr grabt an der falschen Stelle. Auch wenn Ihr 120 dB  Fahrgeräusch eingetragen habt und das Ding macht bei der Messung unserer grünen Freunde dann eben diese 120 dB, wird die Kiste sofort stillgelegt.
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Hallo!
Ist ja auch logisch, das Fahrgeräusch muss innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte liegen, bzw. den eingetragenen Wert in der Zulassungsbescheinigung 1, entsprechen. Das Fahrgeräusch darf auch nicht verändert werden.
Ich habe ja auch vom Standgeräusch gesprochen. Wenn die Grünen eine Fahrgeräuschmessung machen und das Fahrzeug ist zu laut, dann muß aber immer noch nachgewiesen werden, daß die Lautstärke gewollt hervorgerufen wurde und nicht durch Verschleiß entstanden ist. Beispiel: Wenn du eine orig. Auspuffanlage hast, die eben sehr alt ist und warscheinlich innen zusammengefallen, dann ist das Verschleiß, sprich kein erlöschen der Betriebserlaubnis sondern nur ein Mangel. Wenn du den Auspuff aufmachst und leerräumst ist das erlöschen der Betriebserlaubnis, dann dürfen die Grünen entstempeln
Die sind da nämlich immer sehr schnell mit stilllegen, weil sie nämlich keine Ahnung habe. Mein Rechtsanwalt würde sich freuen.
Wenn sich jemand eine Auspuffanlage eingragen läßt, z.B. über Geräuschmessung und die Fahrgeräuschwerte eingehalten werden ist die Anlage legal, ewentuell wird der Standgeräuschwert angepasst. :up
Also bis dann Heiko