Hallo, auf den Prozessbericht nach schweizer Recht bin ich gespannt. In D wär die Sache bei tatsächlicher Nennung als "Turbo S" im Kaufvertrag eines Händlers klar. Wenns kein "Richtiger" ist, hat der Händler nicht das geschuldete Fahrzeug übergeben und muss den Elfer zurücknehmen

. Grüße, Dirk