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Alt 13.07.2006, 10:09
Felixohne911 Felixohne911 ist offline
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Felixohne911
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Zitat von colollo
Vielen Dank für Eure Antworten!

merci für den tipp, Robert! Ich hatte ein gutes Gespräch mit dem Chef der amag schinznach. zum glück war es anders: in der schweiz wurde der turbo mit WLS nie als turbo s ausgeliefert und auch das "s" auf dem heck ist nicht original (alles habe ich mit dem stammblatt belegt bekommen). auch in der schweiz gilt also: wer einen turbo mit wls als turbo s verkauft, hat geschummelt (allles andere wäre auch ein beschiss an leuten, die einen echten turbo s besitzen). zum glück kenne ich mich im rechtlichen aus (ich bin jurist): prozessual mache ich einen grundlagenirrtum geltend. kommt hinzu, dass im schweizerischen recht bei gebrauchtwagenhändlern in sachen guter glaube ein etwas strengerer massstab gilt. ich werde euch dann berichten, ob es zur klage kam und wie es ausging.
Ja, interessiert mich dann zu lesen. Hat die AMAG denn wirksam die Gewährleistung/Sachmängelhaftung ausgeschlossen? Beim Grundlagenirrtum müsstet ihr Euch ja des Vorwurfs verwehren, dass ihr den fahrlässig zu vertreten hättet.

Viele Grüsse

Felix
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