Matthias, so groß ist der Unterschied nicht. In den ersten 6 Monaten der Gewährleistung gilt nämlich die Vermutung, daß der Mangel bei Übergabe schon dem Grunde nach angelegt war. Da wird der Händler in den meisten Fällen nicht das Gegenteil beweisen können. Ab Monat 7 kehrt sich die Beweislast allerdings um, was dem Kunden dann schon arge Schwierigkeiten bereiten kann, wenn der Händler sich querstellt. Da wird der Unterschied zur Garantie dann auch wirklich virulent.
Gruß, Heinz
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