Hallo Spuck...
möglich ist alles. Wenn ein Fahrzeug länger als 2 Jahre stillgelegt worden ist, muss eine Vollabnahme beim TÜV gemacht werden. Dann wird bei Wiederzulassung ein neuer Brief ausgegeben.
Allerdings wird der alte Brief, zumindest bei uns hier in B.-W., nicht eingezogen. Soll heissen....er verbleibt beim Besitzer.
Leider ist das Ausstellen neuer Papiere auch ein beliebter und sehr einfacher Trick um irgendetwas zu vertuschen. Hierfür muss das Auto gar nicht 2 Jahre stillgelegt worden sein. Eine endgültige Abmeldung/Stilllegung reicht um die Daten aus dem System zu löschen. Danach eine Vollabnahme gemacht und neu zugelassen. Schon sind die Vorbesitzer verschwunden.
Hier sollte man einfach nur erhöhte Vorsicht walten lassen. Aber dies sollte eigentlich bei jedem Autokauf der Fall sein.
Gruss
Micha
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Lieber Gruss
Anni
Ich bin wie ich bin, die einen kennen mich, die andern können mich. Konrad Adenauer
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