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Alt 07.10.2006, 14:00
Felixohne911 Felixohne911 ist offline
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Felixohne911
Den Eintrag kannst Du ruhig wörtlich nehmen: 3 VORbesitzer = jetzt in 4. Hand. Den letzten, der hinüber hüpft, zählt die Behörde nicht mit.

Vielleicht hat sich die Behördenpraxis geändert, weil es rechtwidrig war/ist, den alten Brief wider Willen des Halters einzuziehen statt ihn zu entwerten. Wurde so leider auch in BaWü gehandthabt und wer zahlt schon gerne 20 Euro für den alten Schinken oder strengt ein Rechtsmittel gegen die Einziehung an?

Gründe: Auslandsaufenthalt, Händlerhalde, kein Geld für Unfallreparatur, einfahc mal weggestellt, etc.? Da kann man lange rätseln.

Vielleicht kannst Du anhand des Scheckhefts die Vorbesitzer rekonstruieren: die verewigen sich manchmal auf der ersten Seite. Idealerweise sollten da 4 Namen stehen.

Grüsse

Felix
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