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Alt 20.12.2006, 16:26
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Zitat:
Zitat von dirk
ich bin eh betroffen, weiss einer was auf Plakettenfälschung steht ?

Gruß,

Dirk.


"§ 267 StGB (Urkundenfälschung) sieht ein Strafmaß von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vor. Die konkret zu erwartenden Strafe hängt, so das Gesetz, von der Schuld des Täters ab (vgl. § 46 StGB). Dies ist völlig einzelfallabhängig." sagt Google dazu.


Nach fünf Jahren Knast sehen die Gesetze besrtimmt wieder anders aus - kannst den Wagen ja in der zwischenzeit gewinnbringend verleihen

Beste Grüße,.
Bodo
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