24.01.2007, 15:58
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Zitat:
Schließlich kann man einem Mitbewerber, der in seinen Geschäftsbriefen nicht ausreichend informiert, einen solchen unlauteren Wettbewerbsvorteil nachsagen, und sei es nur als Vorwand für eine Abmahnung. Mancher E-Mail-Absender mag es andererseits als verordneten Nachteil empfinden, wenn er neuerdings selbst in Kurzmitteilungen, die sich theoretisch als SMS übermitteln ließen, einen Rattenschwanz von Förmlichkeiten einbinden muss, die bei den meisten Adressaten nur ein resignierendes Kopfschütteln hervorrufen.
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Guter Kommentar!
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Gruß, Andreas
2003 911 (996) Carrera 4 Cabriolet
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