Zitat:
Zitat von Donnerlitchen
Hallo,
zum Thema Wissenshöhe:
das erste halbe Jahr ist Garantie, Nachweispflicht bei der Schadensursache liegt beim Händler.
Rest, 1,5 Jahre Nachweispflicht liegt beim Käufer.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Gromnitza
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Das ist nicht richtig.
Zunächst einmal heisst es tatsächlich Gewährleistung. Die greift bei Sachmängeln.
Hier muss der KÄUFER aber erst einmal NACHWEISEN, dass überhaupt ein Sachmangel vorliegt.
Das heisst er muss z.B. nachweisen, dass kein Bedienfehler vorliegt.
Wenn ihm das gelingt dann wird geprüft, ob nicht ein alterstypischer Verschleiss vorliegt. Bei gebrauchten Autos ist das aber regelmäßig der Fall. Laufend gibt es neue Urteile dazu weil das die Käufer einfach nicht glauben wollen.
Bei alterstypischem Verschleiss, keine Gewährleistung.
Wenn also nachgewiesen ist dass kein Bedienungsfehler und kein alterstypischer Verschleiss vorliegt, dann kommt man zu Sachmangel.
Erst jetzt muss der Händler - in Beweislastumkehr -nachweisen, dass dieser nicht schon bei Kauf vorlag.
Im Ergebnis dürfte es von daher ziemlich egal sein, wo man einen 10 Jahr alten Porsche kauft.