Hallo Peter,
nichts so ganz, denn das Urteil
Zitat:
Heise Online
Mit seinem Urteil hat der BGH ein Berufungsurteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf aufgehoben und zurückverwiesen. Das OLG Düsseldorf hatte die Störerhaftung für Betreiber von Meinungsforen teilweise außer Kraft gesetzt: Wenn der Betreiber jenen Nutzer, der potenziell die Rechte eines Dritten mit seinen Äußerungen verletzt, bekannt gebe, sei er für das Posting nicht mehr in Mithaftung zu nehmen, hatte das Gericht entschieden. In diesem Fall könne nämlich derjenige, der sich in seinen Rechten verletzt fühlt, direkt vom Verletzer Unterlassung fordern.
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... geht nach Bestätigung einen Schritt weiter
>>> auch Beschimpfungen und Bleidungen
<<< reichen schon aus - was hier im 11T natürlich weniger vorkommt
OT - @ Andreas
... verrate doch bitte nicht alles

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Ciao Gruss
Thomas