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Alt 12.08.2007, 12:22
911er_Michi 911er_Michi ist offline
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911er_Michi
Garantie - Gewährleistung

Nun jetzt öffnen wir eine juristische Diskussion:

Ich habe sogar noch Gewährleistung (da innerhalb der ersten 6 Monate).
Innerhalb dieser ersten 6 Monate geht es darum, dass mir der Verkäufer beweisen muss, dass das Fahrzeug bei der Übergabe den Schaden nicht hatte. was defakto nicht möglich ist. Erst in der danachfolgenden Garantiedauer (nach 6 Monaten) muss der Käufer(!) dem Verkäufer beweisen, dass der Schaden bzw. die Ursache für den Mangel bereits bei der Übergabe des Fahrzeuges war - was defakto genauso wenig möglich sein wird.

Nun behauptet der Verkäufer, dass bei der Übergabe der Motor nicht undicht war und somit kein Fall von Gewährleistung vorliegt!

(Was rein rechtlich von Ihm zumindest korrekt formuliert ist)

Wenn ich aber nun die (aus meiner Sicht) mangelhafte Abdichtung der Schraubenköpfe sehe, dann ist das für mich ja schon wieder fast ein versteckter Mangel - daher meine Frage hier im Forum, ob es lt. Porschevorschrift zulässig ist die Schrauben des Ventildeckels mit Dichtmasse zu versehen. Ich denke nämlich nicht, dass das eine fachgerechte Reparatur ist.

Oder hat irgendwer von Euch auch so eine Dichtamsse auf den Schrauben "kleben"?

Da der Verkäufer nun aber scheinbar auf stur "schaltet" wird mir wahrscheinlich der Rechtsweg nicht erspart bleiben.


lg. Michael
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Gibt's ausser Porsche überhaupt noch andere Autos?
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