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13.08.2007, 18:12
DRKK
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Ort: Nähe Lüdenscheid
Beiträge: 308
Zitat:
Zitat von
Oliver B
In unserem Alter bedeutet das nicht selten
Nekrophilie
Außerdem als ausgebildeter Volljurist wüßte er dann, was ihn erwartet:
Zitat:
Die Ausübung nekrophiler Handlungen ist in Deutschland strafbar. Sie fällt unter „
Störung der Totenruhe
“ und kann laut § 168 StGB sowohl mit
Geldstrafe
als auch mit
Haftstrafe
belegt werden.
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Gruß
KKarl
Der den Carrera (996) 4S reitet
und den 300 TD Turbo liebt
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